Grundstücksteilung od. 1 Haus auf 2 Grundstücken

4 Antworten

Danke für Eure Antworten

Hätte ich mir ja auch denken können, dass es so nicht funktioniert ( wäre auch zu schön gewesen... )

Wie sieht es mit der Möglichkeit aus das Grundstück direkt nach dem Haus zu trennen. Ich denke aber mal das es hier wieder Auflagen gibt, die den Abstand zur Grundstücksgrenze vorschreiben.

Das geht nur über die Bildung von Wohnungseigentum mit der Zuweisung von Sondernutzungsrechten an bestimmten Grundstücksflächen zu jeder Wohnung gesondert, unter Ausschluß des Nutzungsrechtes des jeweils anderen Miteigentümers.

Erforderlich wäre eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Bildung von 1000-tel Miteigentumsanteilen und eine notarielle Beurkundung zur Eintragung der gebildeten Eigentumswohnungen in jeweils ein gesondertes Grundbuch.

Wenn durch das Haus eine Grenze gezogen wird muss eine Brandwand bestehen oder eingebaut werden. Und die Teilgrundstücke müssen dem Bauordnungsrecht (z.B. Erschließung) und dem Bauplanungsrecht (z.B. Nutzungsziffern GRZ und GFZ) entsprechen.

Einfacher ist eine Teilung nach Wohnungseigentumsrecht (WEG); das können dann auch Grundstücksteile zur Sondernutzung überlassen werden. Das Baurecht bleibt dann unberührt.

Wumme72 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 18:15

Eine Brandwand durch eine Wohnung ziehen ???

Ist dann bei der Sondernutzung das Grundstück mein Eigentum oder bin ich dann nur der alleinige Benutzer ???

Seehausen  04.12.2014, 20:41
@Wumme72

Eben, Brandwand ist bei bestehenden Häusern meistens nicht möglich. Deshalb bleibt nur Teilung nach WEG. Das Grundstück und die Gemeinschaftseinrichtungen gehört dann den Wohnungseigentümern gemeinsam, die Wohnungen den jeweiligen Wohnungseigentümern. Die können dann Grundstücksteile einzelnen Wohnungseigentümern zur alleinigen Sondernutzung überlassen. Ist alles im WEG geregelt.

Frage bitte zuerst den ggf. vorhandenen Geldgeber, ob der überhaupt mitspielt. Danach das Bauamt, ob das baurechtlich überhaupt möglich ist. Danach kommt der Architekt und teilt entsprechend auf und dann zum Notar für das Genehmigungsprocedere und dann zum Grundbuchamt und dann kann es losgehen. Viel Glück. ... und den Elektriker für die Trennung der Stromkreise unbd den Klewmpner für Wasser und Heizanlage.