Zwei Abmahnung innerhalb von zwei Tagen wegen des selben Vergehens rechtens?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an, finde ich. Wenn er die erste Abmahnung noch nicht bekommen hat, bevor er das zweite Mal fehlte, würde ich die zweite Abmahnung anzweifeln. Denn eine Abmahnung soll dem Betroffenen klarmachen, dass er dies und jenes nicht (mehr) tun darf. Wenn er aber diesen Warnhinweis noch gar nicht hatte, macht ein zweiter Warnhinweis eigentlich keinen Sinn.

Ich finde es aber fast unerheblich. Denn entegegen einer weit verbreiteten Meinung braucht man keine drei Abmahnungen für eine Kündigung. Selbst wenn der Bekannte nur eine Abmahnung bekommen hätte, könnte er beim nächsten Mal fliegen. Also ist es im Grunde wurscht.

Die 1. Abmahnung hat offensichtlich keine Änderung im Verhalten des Bekannten gebracht, deshalb hat auch die 2. Abmahnung ihre Berechtigung.

PeterSchu  08.12.2014, 23:26

Das macht aber nur Sinn, wenn die erste Abmahnung schon vor dem zweiten Vergehen zugestellt war.

lenzing42  09.12.2014, 10:54
@PeterSchu

Davon sollte man eigentlich ausgehen können.

PeterSchu  09.12.2014, 11:39
@lenzing42

Naja, bei zwei Fehltagen innerhalb einer Woche bin ich mir da nicht sicher.

Warum nicht rechtens? 2x gefehlt, 2x abgemahnt....

Nein, es sind zwei einzelne Vergehen.

Warum sollte das nicht richtig sein? Zwei mal fehlen= Zwei abmahnungen. Da hat sich keiner verzählt.