Zwei Abmahnung innerhalb von zwei Tagen wegen des selben Vergehens rechtens?
Einem Bekannten wurde vergangene Woche wegen unentschuldigtem Fehlen an zwei Tagen jeweils eine Abmahnung zugestellt. Am Wochenende erfuhr ich davon und sagte ihm, das die zweite meines Wissens nach nicht rechtens ist. Liege ich damit richtig?
9 Antworten
Das kommt darauf an, finde ich. Wenn er die erste Abmahnung noch nicht bekommen hat, bevor er das zweite Mal fehlte, würde ich die zweite Abmahnung anzweifeln. Denn eine Abmahnung soll dem Betroffenen klarmachen, dass er dies und jenes nicht (mehr) tun darf. Wenn er aber diesen Warnhinweis noch gar nicht hatte, macht ein zweiter Warnhinweis eigentlich keinen Sinn.
Ich finde es aber fast unerheblich. Denn entegegen einer weit verbreiteten Meinung braucht man keine drei Abmahnungen für eine Kündigung. Selbst wenn der Bekannte nur eine Abmahnung bekommen hätte, könnte er beim nächsten Mal fliegen. Also ist es im Grunde wurscht.
Die 1. Abmahnung hat offensichtlich keine Änderung im Verhalten des Bekannten gebracht, deshalb hat auch die 2. Abmahnung ihre Berechtigung.
Davon sollte man eigentlich ausgehen können.
Naja, bei zwei Fehltagen innerhalb einer Woche bin ich mir da nicht sicher.
Warum nicht rechtens? 2x gefehlt, 2x abgemahnt....
Nein, es sind zwei einzelne Vergehen.
Warum sollte das nicht richtig sein? Zwei mal fehlen= Zwei abmahnungen. Da hat sich keiner verzählt.
Das macht aber nur Sinn, wenn die erste Abmahnung schon vor dem zweiten Vergehen zugestellt war.