Ist eine Abmahnung ohne Datum Rechtens?
Ist eine Abmahnung ohne Erstellungsdatum rechtens? Ich habe eine Abmahnung erhalten, die soweit okay ist..... Dennoch ist Erstellungsdatum dabei? Ist dies notwendig, damit eine Abmahnung in kraft tritt?
4 Antworten
Eine Abmahnung ist natürlich empfangsbedürftig, also muss der Arbeitgeber ja irgendwie nachweisen, dass der abgemahnte Arbeitnehmer dieses Schrieben auch zur Kenntnis genommen hat. Insofern macht eine Abmahnung ohne Empfangsbestätigung ja überhaupt keinen Sinn, da Sie ja einfach abstreiten könnten, diese Abmahnung erhalten zu haben und dann wäre der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Rein inhaltlich gesehen ist es erforderlich, das gemahnte Fehlverhalten genau zu beschreiben inklusive Zeitangabe. Ein Erstellungdatum ist verzichtbar !
Empfangsbestätigung? Dadrunter verstehe ich, das etwas unterschreiben muss, das ich den Brief erhalten habe.
Was ist, wenn die Abmahnung einfach im Postfach lag?
Eine Abmahnung muß kein Datum enthalten. Sie kann sogar mündlich ausgesprochen werden. Will der AG sich darauf berufen, muß er allerdings den Zugang beweisen.
Ein Datum ist notwendig. Allerdings reicht es auch, wenn du beim Unterschreiben des Erhalts das Datum angibst.
Ein Datum muss sein. Es muss sich ja auch einen konkreten Verstoß beziehen.
Der Grund: erteilt man eine Abmahnung zu spät, gilt sie als nicht erteilt.
Schaust mal hier:
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/kuendigung/abmahnung.html
Also ist eine Abmahnung ohne Datum nicht rechtens? Ich hab auch nichts unterschrieben mit meinem Namen oder datum.