Ist die Abmahnung von der Leihfirma bei Nichterreibarkeit rechtens?
Hallo,
mein Mann abeitet seit Sommer 2009 bei einer Leihfirma und ist seit diesem Zeitpunkt an, immer beim selben Kunden. Die Schichten des Kunden sind so gelegt, dass diese zwei Früh, zwei Spät zwei Nacht und vier Freitage haben. Da aber somit mein Mann jeden Monat 2 Tage zu wenig hätte um auf seine Stunden zu kommen, Sagt die Leihfirma, dass er an zwei Tagen seiner Freischichten evlt mal einspringen muss um nicht zu weit ins Minus zu rutschen.
Bis zum 27.02.2012 lief alles prima. Nun kam heute eine Abmahnung per Einschreiben ins Haus in dem steht, dass er eine Abgemahnt wird, da er am 27.02.2012 telefonisch nicht erreichbar war und dass jedoch laut Arbeitsleidfaden mein Mann dazu verpflichtet sei bei nicht Kundeneinsatz telefonisch erreichbar sein soll, damit sie ihn neu disponieren können.
Ist diese Abmahnung somit wirklich rechtens?? Bei ansprache beim Arbeitgeber, das er doch nicht 24 std am Tag für die Firma bereitstehen kann, hieß es nur, dass die Abmahnung rechtens sei. Da frag ich mich, wann bekommen denn die Leute in der Leihfirma ihre Ausgleichstage an denen sie mal zu Ruhe kommen können??
4 Antworten
Ich halte die Abmahnung zwar für überzogen, aber auch für grechtfertigt - wenn denn der Vorwurf auch so zutrifft.
Die Arbeitszeit gibt zum einen der Arbeitsvertrag an, wird jedoch durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt. Hier gilt nach 9 Stunden ist Schluss mit der täglichen Arbeit, länger geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Nur das hilft nur für die tägliche Arbeitszeit, jedoch nicht für die Wöchentliche Arbeitszeit.
Richtig ist, dass er erreichbar sein muss an einsatzfreien Tagen - er muss sich aber auch melden beim Zuhälter wenn er nicht im Einsatz ist und die wöchentliche Arbeitszeit noch nicht erreicht wurde um nicht dem Arbeitsvertrag zuwieder zuhandeln, denn dann ist die Abmahnung gerechtfertigt - wenn auch ggf unnötig, ein mündlicher Hinweis hätte es auch getan.
Er muss aber nicht 24 Stunden erreichbar sein - innerhalb der regelmäßig übelichen Zeiten sollte er aber erreichbar sein - also von 7.00 - 16.00 Uhr.
- Wie sieht es nun für die Bezahlung aus für diese Zeiten?
hier wird er kaum Anspruch haben diese bezahlt zu bekommen - denn er hat sich offensichtlich vertragswidrig verhalten. Anders würde es aussehen, wenn er sich gemeldet hätte und sie hätten nichts für ihn gehabt, dann hat er nach § 615 BGB Anspruch auf die Vergütung - sonst aber nicht!
Ich finde deine Argumentation von wegen " zur Ruhe kommen " für etwas naiv - entweder nach Feierabend oder im Urlaub oder in dem ihm zustehenden Freizeiten ... wem der Job zu stressig ist, der muss sich was anderes suchen - klingt hart is' aber so! Wer mehr las 3 Jahre bei einem Zuhälter ist, der hat offensichtlich keine Ambition sich was anderes zu suchen und findet sich mit der Situation ab.
- was sollte dein Mann tun?
zukünftig sich an einsatzfreien Tagen 2x mal bei der ZAF melden - einmal morgens bei Bürobeginn und einmal am frühen Nachmittag (gegen 13.30) hat man nichts für ihn kann er sich entspannt zurücklehnen und bekommt auch sein Geld (nicht vom Zeitkonto abbuchen lassen - das ist unzulässig in dem Fall !!). Hat man was für Ihn, dann muss er auch rann - aber nur solange, wie die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird ... und das wären im geschilderten Fall immer noch 2 Tage im Monat, denn die ZAF darf ihn nicht einfach so 2 Tage je Freischicht einplanen, denn sonst gäbe es wieder Ärger mit dem ArbZG (was die ZAF nicht interessieren wird) - das was fehlen würde zur monatlichen Arbeitszeit, dafür muss dein Mann auch zur Verfügung stehen.
Prinzipiell hast Du mit Deinen Antworten Recht. Da diese Antworten allerdings nicht die Frage ordentlich beantworten, sondern nur die Personaldienstleister in ein schlechtes Licht Rücken solltest Du erneut in dich gehen und überlegen, ob alle Zeitarbeitsfirmen in dieser Form arbeiten. Es gibt bestimmt viele Schwarze Schafe in dieser Branche allerdings bin ich der Meinung, dass man nich alle über einen Kamm Scheren darf und sich mit den negativen Äußerungen ein klein wenig zurück halten sollte. Ich weiß zwar nicht, was dir von den 17.000 Personaldisponenten in ganz Deutschland getan wurde aber es muss wirklich eine schlimme und erniedrigende Erfahrung sin, die du gemacht hast. Überdenke deine gesamten Aussagen. Schöne Grüsse
Danke fr deine Antwort^^
- dein mann hat einen vertrag unterschrieben, hat er den gelesen? da stehen seine pflichten drin.
- es ist nur eine abmahnung und keine kündigung
- wenn das auf dauer mehr nachteile als vorteile hat, soll er seinen vertrag kündigen und zu einem anderen anbieter wechseln.
auch wenn der beitrag gelöscht wurde ändert das nichts an meiner meinung. du kannst jederzeit eine kostenpflichtige lösung wählen wenn dir die antworten hier nicht gefallen und dir einen anwalt holen. diese antwort wird dann rechtlich einwandfrei sein.
Ausgleichstage wie laut gesetzt gegeben sein
ich kenne kein Gesetz, das so etwas beinhalten würde - ausgenommen ein Tarifvertrag, den es so aber in der Zeitarbeit nicht gibt
Also am besten wünsche ich nur antwort von Leuten die sich zumindes mit 95% auskennen. Mutmaßungen nützen uns nichts sorry!
dann darfst du hier eigentlich nicht fragen ... 95% kennen sich nämlich hier nicht aus - du solltest vielleicht mal die Logik etwas mehr walten lassen und dich nicht in naive Unwissenheit deinerseits verbeißen.
So wie DU den Fall schliderst, ist die Abmahnung gerechtfertigt, wenn auch etwas überzogen wenn er sich bisher nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Nun zum stand der Dinge.
Ich habe mit der IG Metall ein Gespräch gehabt und die sagten, da mein Mann fest bei einem Kunden ist, ist diese Abmahnung nicht gerechtfertigt. Wäre er nicht mehr im Kundeneinsatz gewesen hätte er zur verfügung stehen müssen, da er aber nur einen Freien Tag vom Kunden aus hatte, ist er ja nicht gleich aus dem E
- insatz draußen, sondern nur in der Freischicht. .. Ich danke trotzdem für die Antworten
Schaut einfach in den Arbeitsvertrag; wer Menschen verleiht ist eigentlich ein Verbrecher.
Das ist nun wirklich ein unpassender Kommentar!
Nun ja im Arbeitsvertrag steht nur nicht drin wie lange er am Tag erreichbar sein muss. Weis deswegen ja nicht, ob er dann wirklich jeden Tag 24 std am stück erreichbar sein muss. dann wär dies doch eigendlich eine Bereitschaft und solche Tage werden doch bezahlt. :-(
Hallo, wenn Du mir sagen kannst welchen Tarifvertrag der Personaldienstleister arbeitet kann ich Dir bestimmt helfen!
Schöne Grüsse
Klar hat er seinen Arbeitsvertrag gelesen! Er hat aber zusätzlich einen leitfaden bekommen, wie schon gesagt auch unter Punkt 6 steht, "Sollten Sie nicht im Kundeneinsatz sein", haben Sie sich wie folgt zu verhalten: Um Sie in einen neuen Einsatz disponieren zu können, bitten wir Sie, telefonisch erreichbar zu sein.
Denn sollten die Ausgleichstage wie laut gesetzt gegeben sein, sollte man diese auch nutzen und sich von der Arbeit mal ausruhen und nicht wie bei einer Verfügungsschicht 24 std am Tag nachsehen, ob der Arbeitgeber angerufen hat.
oder sehe ich da was falsch.
Also am besten wünsche ich nur antwort von Leuten die sich zumindes mit 95% auskennen. Mutmaßungen nützen uns nichts sorry!