Abmahnung wegen Beten auf Arbeit rechtens?

22 Antworten

Abmahnung wegen Beten auf Arbeit rechtens?

Da kommt - wie so oft - "darauf an" ...

Das deutsche Grundgesetz GG garantiert in Art 4 Abs. 1 und 2 die Freiheit der Religionsausübung. Das gilt grundsätzlich auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei sind dann also auch die Interessen des Arbeitgebers (z.B. den ungestörten Betriebsablauf betreffend) zu berücksichtigen und mit den Interessen des Arbeitnehmers (dem Gebot zum Gebet nachzukommen) abzuwägen.

Es gibt dazu ein Urteil des Landesarbeitsgerichts LAG Hamm vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01; dort heißt es in den Leitsätzen zum Urteil:

1. Ein Arbeitnehmer verzichtet nicht auf seine Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil er bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben kollidieren könnten.
2. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 geschützte Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen, wenn hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden.

Konkret bedeutet das:

Wenn es dem Arbeitgeber organisatorisch, personell, bezüglich der betrieblichen Abläufe möglich und zumutbar ist, Dir Pausen für Dein Gebet zu gewähren, dann darf er Dir das nicht verbieten.

Allerdings: Du darfst auch nicht eigenmächtig solche Pausen gegen den Willen des Arbeitgebers beanspruchen, selbst wenn sie objektiv möglich wären. Im Streitfall müsstest Du Deine Ansprüche dann gerichtlich durchsetzen.

Natürlich darf er das. Beten kannst du in der Pause oder wenn nichts mehr zu tun ist. Du wirst für‘s Arbeiten bezahlt, nicht für‘s Beten. Wenn dir das nicht passt, such dir einen islamischen Arbeitgeber. Und bevor jetzt einer mit Raucherpausen kommt: Auch die muss der Arbeitgeber nicht dulden.

Ich hin Christin kenne mich im Islam zu wenig aus. Eine Arbeit zu haben ist deine Lebensgrundlage. Das Gebet, auch wenn es normalerweise an fixe Zeiten gebunden ist, kann bestimmt zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Es hängt auch von der Arbeit ab die du hast. Ich zB arbeite im Gastgewerbe. Habe ich mal keinen Stress bete ich auch mal ganz kurz ohne meine Arbeit zu unterbrechen. Das Gebet kann man auch einfach denken.

Was du denkst kann dir niemand vorschreiben, dass du zu arbeiten hast während der Arbeitszeit allerdings schon, weil es gesetzlich festgelegt ist.

Ich kann mir nicht vorstellen dass Allah etwas dagegen hat, wenn du deine Gebetszeiten deinen Möglichkeiten anpasst, du vergisst es ja nicht und hast auch nicht die Absicht nicht zu beten.

Übrigens mir hat mein Pfarrer als Rat mal folgendes mit auf den Weg gegeben: es ist ganz gleich was du tust wenn du es gut und mit Hingabe machst ist das auch eine Form des Betens.

kwon56  30.01.2022, 10:09

Lass dein Leben Gebet und Gebet dein Leben sein.

Die Gebete verteilen sich zwischen dem Anbruch der Morgendämmerung und der Nacht. So lange arbeitet in Deutschland niemand, dass er alle Gebete auf der Arbeit beten müsste. Das betrifft also in der Regel ein oder höchstens zwei Gebete, die man locker in den Pausen schafft. Sollte der Arbeitgeber dafür eine Abmahnung schreiben, denke ich mal, geht das nicht. Denn was du in der Pause machst, ist deine Sache. Du solltest dich dazu aber nicht zum Beispiel vor den Haupteingang stellen zum Beten. Such dir einen abgelegenen Platz, da hast du auch mehr Ruhe.

Die Gebetszeiten stehen übrigens nicht im Koran. Was hast du deinem Chef denn da gezeigt?

Falls das wirklich so passiert ist?

Midnight1999  30.01.2022, 10:20

Voraussetzung dafür ist, dass man in der Pause betet, und nicht während der Arbeitszeit.

Maity  30.01.2022, 10:23
@Midnight1999

Das händelt wirklich jeder Arbeitgeber anders. In manchen Betrieben muss man sich auch ausstempeln, wenn man zum Klo geht. In anderen geht das problemlos, wenn es nur 5 Minuten sind.

Die Religion darf die Arbeit nicht beeinträchtigen. Wenn Raucherpausen festgeschrieben sind, dann kannst du die dafür nutzen. Allerdings musst du die Pausenzeiten einhalten. Überziehst du die Pausen, dann kann es doch zum Donnerwetter kommen. Religionsfreiheit heißt lediglich, dass du deiner Religion nachgehen darfst, mit der du dich am ehesten identifizieren kannst. Sie garantiert auch, dass die Religion eben keine Berechtigung für Mobbing und ähnliche Benachteiligung ist. Das Arbeitsrecht regelt jedoch die Pflichten der Vertragsparteien. Du stellst deine Arbeitsleistung zur Verfügung, dafür bezahlt der Chef deinen Lohn. Wenn du betest, arbeitest du nicht. Sprich: Der Chef würde dir dann auch kein Geld bezahlen. Wenn du aber doch betest, damit den Betriebsablauf störst oder die Pausen überziehst, dann zieht das Ärger nach sich.

ArafatAmid 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 10:01

Man darf doch bestimmt für 5 Minuten die Maschine anhalten damit man beten kann es gibt doch Religionsfreiheit

Agnes2019  30.01.2022, 10:07
@ArafatAmid

Wenn alles durcheinanderkommt, weil du für 5 Minuten eine Maschine angehalten hast, wirst du rausgeworfen, und das mit Recht. Beten kann man auch, während man arbeitet.

TrabzonBoy  30.01.2022, 11:14
@ArafatAmid

Moslem, warum forderst du soviel? Dann such dir halt einen muslimischen Arbeitgeber.

Menschen wie du sind mit schuld, dass die Ablehnung gegenüber Moslems immer größer wird. Fordern fordern fordern fordern

Familiengerd  30.01.2022, 17:18
@ArafatAmid
Man darf doch bestimmt für 5 Minuten die Maschine anhalten damit man beten kann es gibt doch Religionsfreiheit

Die Freiheit der Religionsausübung hört da auf, wo Du das Recht des Arbeitgebers beschneidest!

Wenn durch Dein Verlangen nach einer Pause für Dein Gebet der Betriebliche Ablauf unzumutbar gestört wird, muss Dir der Arbeitgeber Dir diese Pause nicht gewähren!

In meiner eigenen Antwort habe ich die rechtliche Lage ausführlich erklärt und mit Zitat auch auf ein Urteil verwiesen. Dein Anspruch wird nicht dadurch berechtigter, dass Du die Rechtslage ignorierst.

Hier noch einmal das Zitat (Urteil des Landesarbeitsgerichts LAG Hamm vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01); dort heißt es in den Leitsätzen zum Urteil:

1. Ein Arbeitnehmer verzichtet nicht auf seine Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil er bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben kollidieren könnten.
2. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 geschützte Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen, wenn hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden.
Familiengerd  30.01.2022, 17:19
@TrabzonBoy
Menschen wie du sind mit schuld, dass die Ablehnung gegenüber Moslems immer größer wird. Fordern fordern fordern fordern

Das ist ziemlicher Stuss!