Abmahnung wegen Airbnb Vermietung erhalten: Wie kann der Vermieter davon erfahren haben?
Ich habe meine Couch gelegentlich über Airbnb vermietet. Etwa ein bis zwei Übernachtungen pro Monat gehabt und mein Airbnb Angebot auch nur sehr gelegentlich aktiviert, also nur etwa 3-5 Tage pro Monat in den Angeboten von Airbnb sichtbar. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen vom Vermieter, weil ich ohne seine Zustimmung die Wohnung auf Airbnb angeboten habe. Das dies rechtens ist, bestreite ich nicht und ich werde auch mein Anbebot von der Plattform nehmen. Nur Frage ich mich, wie er überhaupt davon erfahren haben kann. Man sieht ja nur den Vornamen auf Airbnb und die genaue Adresse, wird nur bei einer Buchung bekannt gegeben. Rein aus Neugierde stellt sich mir die Frage, wie man das recherchieren konnte. Hat jemand ne Idee?
7 Antworten
Das dies rechtens ist, bestreite ich nicht
Du meinst wohl, dass dies nicht rechtens ist.
Aber: Selbst wenn Du nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten darfst, so darf er Dir die Erlaubnis nicht versagen, wenn Du ein berechtigtes Interesse daran hast. Ein solches könnte darin bestehen, dass Du durch die gelegentliche Vermietung Deiner Couch über airbnb Dein Einkommen aufbessern kannst, um so Deine finanzielle Leistungsfähigkeit besser abzusichern, was wiederum auch im Interesse Deines Vermieters liegen dürfte.
Schau mal Deine letzte Betriebskostenabrechnung an. Gibt es darin Positionen, die nach Personenanzahl berechnet werden? Oder wird alles, was nicht über Zähler erfasst und abgerechnet wird, nach Wohnflächenanteil umgelegt?
Wenn es also Umlage nach Personenanzahl gibt, ist es nachvollziehbar, dass die anderen Bewohner und auch der Vermieter etwas dagegen haben, dass bei Dir immer wieder Leute wohnen, die dann auch z. B. Wasser verbrauchen und Müll produzieren.
2 Übernachtungen pro Monat sind auch 24 Tage pro Jahr, also fast ein ganzer Monat. Da könnte man sich auch mit dem Vermieter einigen, dass z. B. 30 Tage pro Jahr erlaubt sind und Du dafür dann für einen Monat und eine Person zusätzlich die Umlagen bezahlst.
Rein aus Neugierde stellt sich mir die Frage, wie man das recherchieren konnte. Hat jemand ne Idee
Ja - ein Nachbar hat Deinen "Gast" kommen und gehen sehen und ihn gefragt.
Mit diesem Wissen ist er dann zu Deinem Vermieter gegangen.
Wem hast du eigentlich davon erzählt, dass du über Airbnb deine Couch untervermietest? Ich kenn mich zwar nicht aus, aber deine Couchnutzer bleiben ja nicht wochenlang, oder? Demnach könnten sie auch nur Besuch sein. Also muss ja irgendwer beim Vermieter getratscht haben, der davon weiß. Derjenige muss das übrigens nicht zwangsläufig in böser Absicht erzählt haben.
Wenn jemand entgeltlich seine Couch vermietet, kann das kein Besuch sein.
Würde es kostenlos als couchsurfing angeboten, wäre das etwas anderes.
Hast du meinen Kommentar auch richtig gelesen? Wenn ich selbst meinem Vermieter nicht gerade auf die Nase binde, dass ich meine Couch entgeltlich vermiete, dann könnte jeder der sich in meiner Anwesenheit in meiner Wohnung befindet Besuch sein. Ich habe nicht geschrieben, dass die zahlenden Couchnutzer Besuch sind!
Hm, mal überlegen. ... Er kennt die Lage/Adresse, er kennt den Grundriss der Wohnung, er kennt das Bad, und vielleicht hat er auch deine Möbel schon einmal gesehen. WIE kann er also davon erfahren haben, dass es deine/seine Wohnung ist, die da im Internet angeboten wird?
Nur Frage ich mich, wie er überhaupt davon erfahren haben kann.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ein neugieriger Nachbar hat einen Deiner Gäste befragt, was sie hier im Haus suchen, bzw. zum wem sie wollen.
- Es war der Vermieter der einen der Gäste traf.
- Der Vermieter mietet selber über Airbnb und hat einfach mal in Deiner Stadt geschaut welche Immobilien in Deiner Wohngegend angeboten werden und hat da Dein Inserat entdeckt.
Welches Interesse sollte mein Nachbar haben, das dem Vermieter mitzuteilen? Die Gäste sind nie negativ aufgefallen und ich habe auch ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn.
2-3 mal im Monat und dann über mehrere Monate fremde Leute im Haus zu haben, das ist schon ein Grund für Nachbarn; auch wenn Du ein gutes Verhältnis zu denen hast.
Vielleicht hast sich einer Deiner Gäste gegenüber den Nachbarn schlecht benommen.
Solltest Du weiter machen dann droht berechtigter Weise die Kündigung und das sogar fristlos, denn Du wurdest schon abgemahnt.
Wie er davon erfahren hat? Na, durch Zufall. Vermieter sucht sein vermietetes Objekt auf, sieht ein völlig unbekannte Person aus deiner Wohnung kommen und spricht ihn an....oder ....er trifft auf seine Lieblingsmieter, die ihm von "Neuigkeiten" berichten....usw......Vermieters erfahren früher oder später alles - meist wird ihm das zufällig zugetragen. :-)
Welches Interesse sollte mein Nachbar haben, das dem Vermieter mitzuteilen? Die Gäste sind nie negativ aufgefallen und ich habe auch ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn.
Ich frage mich auch, was ein Vermieter davon hat, mir die Untervermietung (nur die Couch - nicht die ganze Wohnung, ich nutze sie selber) zu untersagen.