schlechteres Arbeitszeugnis durch Abmahnung
Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine kurze Frage.
Im November 09 erhielt ich eine Abmahnung und mir wurde schriftlich mitgeteilt, diese 'Missstände' abzustellen. Zwei Tage später wurden mir sämtliche Rechte abgenommen, sodass ich die Missstände nicht abstellen konnte.
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief gestern aus. Mit meinem Arbeitszeugnis (Note 3) bin ich nicht einverstanden, da es außer der Abmahnung nichts negatives an meiner Arbeit auszusetzen gab.
Laut der Personalmitarbeiterin und des ehemaligen Teamleiter spiegelt sich auch die Abmahnung im Arbeitszeugnis wieder. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich nie die Möglichkeit hatte, meine Fehler abzustellen.
Ich werde hier ja doppelt bestraft, erst mit der Abmahnung und jetzt auch noch mit dem Zeugnis...
Frage, ist es rechtmäßig, das sich die Abmahnung negativ auf das Arbeitszeugnis auswirkt?
Vielen Dank für eure Hilfe! LG
7 Antworten
Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte im Fußball. Ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers wird abgemahnt, wenn aufgrund des Fehlverhaltens keine sofortige Kündigung möglich ist. Dem abgemahnten Mitarbeiter muss Gelegenheit gegeben werden das abgemahnte Verhalten zu ändern.
Das Arbeitszeugnis soll zwar von wohlwollend formuliert werden, muss aber trotzdem wahrheitsgemäß sein. Das Arbeitszeugnis erstreckt sich über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses, so dass ein leichteres Fehlverhalten sich nicht bemerkbar machen dürfte. Je gravierender das Fehlverhalten und je kürzer der beurteilte Zeitraum, desto größer ist der Einfluss des Fehlverhaltens auf das Arbeitszeugnis.
Wenn Sie mit der Bewertung im Zeugnis nicht einverstanden sind, sollten Sie erst einmal mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber reden. Machen Sie sich dazu einen eigenen realistischen Zeugnisentwurf, wenn es gut läuft übernimmt der Arbeitgeber Ihren Entwurf.
Geht Ihr ehemaliger Arbeitgeber darauf nicht ein müssten Sie vor dem Arbeitsgericht ein besseres Zeugnis einklagen.
Ist das Zeugnis schlechter als durchschnittlich, muss der Arbeitgeber darlegen wieso diese Bewertung gerechtfertigt ist.
Ist das Zeugnis durchschnittlich müssen Sie beweisen warum Sie ein besseres Zeugnis verdient haben.
Hier ein sehr guter Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html
Peter Kleinsorge
gehe zu deinen betriebsrat (rätin) und erkläre ihr diesen vorfall. der kann dir gute tipps geben. hoffe das ich dir ein wenig weiter helfen konnte. lg
Einem abgemahnten Mitarbeiter muss ausreichend Zeit gegeben werden zu zeigen, dass er das abgemahnte Verhalten abgestellt hat. Steht in keinem Gesetz, ist aber durch die laufende Rechtsprechung abgesichert.
Wenn Du mit Deinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bist, dann fordere den Arbeitgeber auf, ein neues Zeugnis zu erstellen. Zeugnisse sollen von Wohlwollen getragen sein und dürfen den weiteren Weg des Arbeitnehmers nicht behindern (BAG Urteil).
Mit der schriftlichen Aufforderung an den Arbeitgeber, ein neues Zeugnis auszustellen, würde ich einen Zeugnisvorschlag einreichen. Oft werden diese übernommen.
Ein letzter Hinweis: Lasse Dein Zeugnis von jemandem analysieren, der sich damit auskennt. Im Zeugnisvorschlag kannst Du dann speziell die erkannten Negativpassagen bearbeiten.
Es bringt nichts, ich im Internet gut klingende Texte zu kopieren. Jeder Personalchef erkennt sofort das Stückwerk.
Sie haben also einen befristeten Dienstvertrag. Die Abmahnung ist daher paradox. Denn mit der A. verzichtet der Ag. konkludent auf eine Kündigung. Da er ordentlich bei einer Befristung nicht kündigen kann, stellt sich die Frage, ob der Abmahnungstatbestand eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt. Haben Sie Dienstgeheimnisse, Kundendaten verkauft, oder anderweitig etwas veruntreut oder Ihren Chef genötigt? Wenn nicht, dann ist diese Abmahnung weniger wert, als wenn der AV unbefristet wäre. Mein Hinweis: Gehen sie entgegen anderer Tipps nicht mit einem eigenen Zeugnisvorschlag in die Höhle des Löwens, weil Sie die Tricks nicht kennen! Lassen Sie es über Ihren RA und (!) das Arbeitsgericht laufen. Lassen sie auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Ihrem RA prüfen, da Ihr Ag. Ihnen die Zukunft verbaut und erfolgreiche Bewerbungen auf entsprechend bezahlte Jobs verhindert!!
Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Zum Fehlverhalten: Es gab unerklärliche Lagerdifferenzen, die Ordnung wurde zB auch bemängelt. Wie erwähnt, mir wurde die Zugangsberechtigung zum Lager entzogen und somit hatte ich bis gestern keine Gelegenheit, der Forderung der Abmahnung auf Abstellung der Mängel nachzukommen.
Im Zeugnis stehen Floskeln wie zB: "..kam stets zu zufriedenstellenden Arbeitsergebnissen"; "..hat die übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer Zufriedenheit bewältigt"; "..verfügt über solides Fachwissen in seinem Fachgebiet" Das Zeugnis habe ich schon prüfen lassen und auch alle Floskeln im Netz gefunden. Ist Note 3.
Mein ehemaliger Teamleiter ist Vorsitzender des BR, normalerweise sollte er sich damit auskennen..?!