Abmahnung von Waldorf Frommer Habe zwei Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten ich soll jeweils 800 Euro bezahlen. Kann man das runter handeln?
6 Antworten
Tim, aso Du gibt auch gleich immer alles zu was... die Welt besteht doch heut zu Tage, nur noch auch Lügen! Oder glaubst du das was Sie Dir anhängen wollen!?
Zitat: habe seit juni 2011 WF an der Backe, und hab bis heute keine Zahlung geleistet, obwohl ich es heute machen wollte in Rate ....€!!! Gesamt über Tausendsechhundert mit Gerichtsk. und und und....
Aber warum das ganze, ich unterstütze keine Anwälte mit Lohngelder! Ich gebe auch nicht zu ob ich Files heruntergeladen habe oder net..
Habe Die auch schon verarscht mit Widerspruch schreiben und Raten Zahlungsvereinbarungen von 50€, weil ich net geanwortet habe Gesamtbetrag zahlen soll und ich wieder Widerspruch nix bekommen zahle noch weniger Rate u.s.w. ( hinhalten heißt das neue Motto....)
WENN DU EINMAL ZAHLT, BEZAHLT DU IMMER WIEDER!!!!!!!
Bei jemand anders hat das gemacht über tausendvierhundert und promt bekam er eine nächste Filesklage ins Hause rein!!!! Was sagt uns das!!!???
Von einem direkten Kontakt würde ich abraten! Mein damaliger Anwalt konnte die Forderung ganz gut runterhandeln. Ich kann auch kleine monatliche Raten (25,00 Euro) zahlen.
Hauptsache Werbung für die eigene Kanzlei machen , jawoll. Ich habe langsam das Gefühl ,dass es sich bei der Abmahnt Geschichte um eine Verschwörung der Anwälte handelt.
Die 1.800 Euro können Sie und andere Abgemahnte u.U. herunterhandeln, wenn Sie Waldorf Frommer klarmachen, dass ein Rechtsstreit gegen Sie zwecklos ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Geringverdiener z.B. Student, Hartz4-Empfänger oder Aufstocker sind und wenn die Rechtsverteidigung clever ist.
Das Amtsgericht wird Einkommensschwachen für die zwei Abmahnungen u.U. zwei Beratungshilfescheine ausstellen.
Beispiel:
Als Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer verdienen Sie 800 Euro und zahlen 300 Euro Miete. Wegen des Freibetrages von 481 Euro und wegen des Erwerbstätigenfreibetrages von 219 Euro erfüllen Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe, vgl. Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 - PKHB 2018).
Mit diesen Beratungshilfescheinen werden Sie sicherlich einen Anwalt finden, der Sie kostenfrei vertreten wird.
Sehr hilfreich ist eine Rechtsverteidigung mit unwiderlegbaren Einwänden z.B. ein ausländischer Verwandter, Besucher usw. hat die Filme, Musik o.ä. heruntergeladen.
Viele Ausländer wissen nicht, dass sie beim Anschauen oder Herunterladen eines Films auch gleichzeitig Anbieter werden. Auch vielen Deutschen ist dies nicht klar.
Wenn Sie die Urheberrechtsverletzungen vorsätzlich begangen haben, sollten Sie erst Recht mit einem Experten das weitere Vorgehen besprechen.
Sorry 1.600 Euro nicht 1.800 Euro
Weiß nicht wie der Waldi so drauf ist. Wenn es um illegale Film oder Musikdownloads geht, dann kannst du nichts machen. bzw. die Anwaltsgebühr ist mittlerweile gesetzlich auf 150€ ? gedeckelt meine ich, aber die 800 € werden sich auf den Schadensersatz beziehen und nur ein Teil davon die Anwaltsgebühr sein. Also, wenn da von Anwaltsgebühr die rede ist frag nen Anwalt, wenn da steht, Schadensersatz wegen Filesharing blalba und du das gemacht hast, dann ist Zahltag. Halbwissen hilft :)
Ist die Forderung denn zu Recht? Hast Du da was nicht bezahlt?
Du weisst offensichtlich nicht was ne Abmahnung ist ..