Zwangsvollstreckung Hilfe
Guten Abend, ist es möglich einer Zwangsvollstreckung zu entgehn die durch ein 2 Wochen zahlungsverzug endstanden ist ?
12 Antworten
Nach 2 Wochen Zahlungsverzug ist noch keine Zwangsvollstreckung möglich. Das wird vermutlich nur eine Mahnung sein. Zahle die Rechnung nebst Mahngebühren und gut ist. Erst wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorierst, kommt die Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher. Entziehst Du Dich dem auch, kommt es zum Haftbefehl.
Zwangsvollstreckung? Die Sache läuft dann aber schon einige Monate! Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt geht einges an Schriftverkehr an dich! Sprich mit dem Gerichtsvollzieher, der kann dir genaueres sagen!
Mit der Zahlung der Forderung an den Gerichtvollzieher ist die Zwangsvollstreckung erledigt, was die Forderung angeht. Der Ärger in der Schufa und dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes bleibt noch ein paar Jährchen zur Warnung potentieller Geschäftspartner haften!
also soweit ich weiss hat der Vermieter einen Title
es geht darum lebe noch mti meinem Vater zusammen und dadurch das meine Mutter september 2012 verstorben ist sind wir mit dem bezaheln ins schleudern geraten dadurch ist es schonmal zu einer zwangsvollstreckung gekommen die wir aber abwenden konnten. Haben auch alles bezahlt also es war nichts mehr offen nur sind wir wie gesagt 2 Wochen ins schleudern geraten, dadurch das die Arbeit von meinem Dad zuspät gezahlt hatt
es wird keine Summe gefordert es steht nur der Termin zur Zwangsvollstreckung da und das was offen wra ahben wir schon längst Bezahlt nur nimmt der Vermieter seine Zwangsvollstreckung nicht zurück
Wenn alles bezahlt wurde und du die Belege hast dann wird ein Gerichtsvollzieher wieder nach Hause gehen ohne etwas zu vollstrecken , aber ich denke das der ( weil Vermieter ) auch ne Räumungsklage gemacht hat + die geht nur dann zurück wenn ER es will .... es sei denn Ihr habt wichtige Gründe warum Ihr da bleiben dürft ( wenns um Wohnung geht ) dann kann man Aufschub beantragen bei Gericht oder auch anderes ...
Ja, sofort zahlen.
Jupp.
...betrifft nur titulierte Forderungen. Sofern der TE aber (wie ich mal vermute) Forderungen des FA oder der KK nicht fristgemäß bezahlt hat, bleiben SCHUFA und Schuldnerverzeichnis außen vor.
Nachtrag: Habe eben die weiteren Erläuterungen gelesen. Somit ist Dein Hinweis mit SCHUFA etc. völlig richtig.