Exfrau unterschlägt Post, nun droht Zwangsvollstreckung
Die Ex-Frau meines Mannes hat an ihn adressierte Post, welche noch an die ehemals gemeinsame Anschrift gesandt wurde, einfach verschwinden lassen. Im aktuellen Fall waren dies Zahlungsaufforderungen wegen eines "Blitzers" von 2008. Nun kam Post von der Stadtverwaltung mit der Androhung der Zwangsvollstreckung an unsere neue Adresse. Wie müssen wir uns nun verhalten, und wie können wir uns gegen die Machenschaften der Ex wehren? Den Blitzer können wir noch bezahlen, aber was, wenn da noch mehr solcher Sachen auf uns zukommen? Vor einiger Zeit hat sie auch die Versicherung gekündigt ohne dass wir davon erfuhren, sodass mein Mann ewig unversichert mit dem Auto unterwegs war! Danke für hilfreiche Antworten! ibi69
13 Antworten
Er soll seine Ex-Frau anzeigen. Und hat er bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt? Er soll den Sachverhalt den Behörden bzw. Unternehmen darlegen.
Er könnte das mit seiner Ex-Frau klären. Oder alles auf seinen Namen ummelden. Dann gibt es nichts mehr zu klären. Weil dann alles klar ist lol
Nachsendeantrag bei der Post stellen. Kosten um die 15 euro und läuft 6 monate. Also alle briefe, die an deinen Mann adressiert sind (zur alten Adresse), werden automatisch an die neue gesendet.
Ganz schnell bezahlen, das Fahrzeug auf die richtige Adresse ummelden und auch allen anderen Stellen, wie Behörden und Banken etc. die richtige gültige Anschrift mitteilen und bei der Post unverzüglich einen Nachsendauftrag stellen. Die Schuld liegt einzig und alleine bei Ihrem Partner, der seinen völlig normalen Pflichten der Ummeldung nicht nachgekommen ist! Die Ehefrau ist schließlich nicht sein Postillon! Die Nachlässigkeit Ihres neuangeschafften Partners der verlassenen Ehefrau als Unterschlagung auszulegen ist schon ein dreistes Stück Ihrerseits!
Ihr Schutzbedürfnis ihm gegenüber ist verständlich!
Mit 40, Kind unterwegs vom noch nicht geschieden frischenm Partner, da muß man für die eigene Zukunftssicherung gleich mehrfach sorgen! Ich wünsche Ihnen, dass es sich nicht nochmal vergißt umzumelden und er ausreichend verdient um zwei Familien zu unterhalten!
Sehr geehrter firstguardian, ich denke, Sie sind im falschen Forum: hier sind hilfreiche Antworten gefragt, keine Wertungen oder Beschimpfungen! Ich danke für Ihr Interesse und Ihren Besuch auf meinem Profil. Um Ihnen weitere Peinlichkeiten zu ersparen teile ich Ihnen mit, dass Sie nicht ganz auf dem Laufenden sind: das Kind ist inzwischen geboren (auch mit 40 ist man nur 9 Monate schwanger ;-)), mein Mann (diese Formulierung lässt erkennen, dass wir inzwischen auch glücklich verheiratet sind) sorgt bestens und liebevoll für uns und arbeitet mehr als fleißig, Verdienst iO!! Vielleicht können Sie Ihren Frust ja auch zu Hause abbauen, oder hört Ihnen da etwa keiner zu? :-))Antwort nicht unbedingt nötig, lassen Sie`s einfach... Allen anderen danke ich ganz lieb für die Antworten!
Klingt nach einem Rosenkrieg. Normal meldet man mit der Trennung alles auf die neue Adresse um. Versicherungen u.ä. Solltet Ihr das nicht gemacht haben? Holt das alles nach und die Ex-Frau hat keine Möglichkeit mehr, sich in Euer Leben einzumischen. Und am besten ist, man läßt alles andere auf sich beruhen. Das gibt nur Streit und Ärger ohne Ende. Denk dran: Du hast das bessere Teil. Du hast ihn. lol
hatte er keinen nachsendeantrag bei der post und sich nicht umgemeldet? wenn nicht, könnte ihm das zum verhängnis werden, vor allem die nicht erfolgte ummeldung. natürlich darf seine ex aber keine an ihn adressierte post öffnen oder unterschlagen. dafür könnt ihr sie tatsächlich anzeigen. ob die anzeige dann von erfolg ist, hängt von der beweislage ab.
nochmal zur klarstellung: dein mann ist dafür verantwortlich, dass die behörden seinen aktuellen wohort kennen, dazu gehört auch die ummeldung des fahrzeugs!
Umgemeldet hat er alles, aber der Blitzer zB ist von 2008: da hat sichs wohl überschnitten :-(
Der erste Teil der Antwort ist richtig, Danke. Der Rest ist echt keine Hilfe, aber für eine konkrete Beurteilung fehlen Ihnen natürlich Detailkenntnisse (so viel Platz ist hier gar nicht). Wenn Post selbst auf Nachfrage nicht herausgegeben wird, ist das sehr wohl Unterschlagung und Böswilligkeit obendrein.