Was tun wenn Schulden bei der Krankenkasse nicht bezahlt werden können?
folgendes: Meine Freundin bekam heute einen Brief von der Krankenkasse Bzw eine Ladung vom Gerichtsvollzieher (Vermögensauskunft). Sie soll 18.000 nachzahlen. Meine Freundin hat einen Teilzeitjob, die Summe kann sie niemals aufbringen. Was passiert wenn sie das Geld nicht hat?
11 Antworten
zuerst mal mit der Kasse klären, warum die Forderung so hoch ist. denn der Betrag riecht verdächtig nach "keine Unterlagen eingereicht zur Klärung der Versicherung". wenn das nämlich der Fall ist, berechnen die den Höchstsatz. uU kann man aber der Kasse alles nachreichen und die Forderung damit enorm reduzieren.
wenn der Gerichtsvollzieher schon kommen soll, dann hat deine Freundin schon zig Briefe ihrer Kasse ignoriert. da sag ich aber selber Schuld...
wie alt ist sie? evtl. ist ja noch eine kostenlose FamilienVersicherung für den ForderungZeitraum möglich.
Rückwirkend- auf das Wort reagieren Versicherungen grundsätzlich hoch allergisch.
Benenne mir 1 Fall wo das nach so langer Zeit noch möglich war.
Der Versicherte hat bei Änderungen unbedingte Meldepflicht, das steht deutlich in den AGB.
FamV ist vorrangig vor freiwiliger Mitgliedschaft, immer und ohne Ausnahme.
Wenn der Anspruch rückwirkend bestand, ergo die Bedingungen nach § 10 SGB V erfüllt waren und der Versicherte stellt einen Antrag dann MUSS die Kasse rückwirkend die FamV durchführen. Die Beitragsforderung würde sonst spätestens vorm Sozialgericht kassiert werden.
Klagen vor den SG'en sind für Leistungsbezieher kostenlos, NICHT für die beklagten Sozialbehörden, wenn sie verlieren. Beschwerde ans Bundesversicherungsamt ganz außen vor.
Der Versicherte hat bei Änderungen unbedingte Meldepflicht, das steht deutlich in den AGB.
Die ergibt sich aus den §§ 60 - 67 SGB I
Eine GKV hat keine AGB. Eine gesetzliche Kasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kein Unternehmen im privatrechtlichen Sinn. Anspruchsgrundlagen für Mitglieder und die Kassen bilden die Sozialgesetzbücher allem voran das SGB V und die allgemeinen Bestimmungen des SGB I, sowie die Verfahrensverordnungen aus dem SGB X.
Es heißt z.B. in § 67 SGB I:
Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
Selbst wenn das möglich gewesen wäre- hier ist die Versicherte ganz offensichtlich der regelmäßigen Aktualisierung ihrer Daten nicht nachgekommen. Post dazu erhalten GkV Versicherte mit Kindern jährlich.
Ergo liegen die Versäumnisse seitens der FS und die KV braucht nichts zu berücksichtigen.
Sie hat keine Kinder. Unterlagen, wieviel sie verdient, hat sie vor Monaten eingereicht.
Das ist nicht ganz richtig! Familienversicherung nach § 10 SGB V ist immer vorrangig. Diese kann man auch noch rückwirkend beantragen, falls die Voraussetzungen seinerzeit vorlagen - auch wenn man seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Dann gibt sie die Vermögensauskunft ab, das ganze kommt in die Schufa und sie hat erstmal Ruhe.
Anscheinend ist die Forderung ja schon tituliert, somit muss das ganze schon eine Weile gehen und kommt sicherlich nicht überraschend.
Wer den Kopf in den Sand steckt muss sich nicht wundern, wenn es zwischen den Zähnen knirscht.
Es gibt verschiedene Szenarien:
Lohnpfändung eh, aber eben auch aufstockende Leistungen können gepfändet werden von der KK.
Und dann kann eben auch verlangt werden, dass sie mehr verdient. Tatsächlich haben Gerichte seit Jahrzehnten dazu Möglichkeiten, schöpfen sie allerdings so gut wie nie aus.
Und dann gibt es halt auch noch Gefängnis.
Und dann gibt es halt auch noch Gefängnis.
Nein. Schulden zu haben ist keine Straftat.
Gefängnis kommt nur in Frage in Form von Erzwingungshaft, wenn sie sich weigert die VA abzugeben.
Privatinsolvenz anmelden und beim zuständigen Gerichtsvollzieher Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") abgeben.
Sonst hört das nie auf.
So dauert es sieben Jahre.
Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid")
Es heißt Vermögensauskunft.
Ansonsten korrekt.
Wurde diese Frist nicht gerade auf 3 Jahre reduziert? Oder war ist das noch nicht durch?
Bei 18.000€ sollte man mal sehr gründlich prüfen, ob da nicht ein großer Teil schon von verjährt ist.....
Krankenkassen-Schulden verjähren nach 4 Jahren.
Wie hat sie es denn überhaupt geschafft so viele Schulden anzuhäufen? War sie selbstständig?
Die Schulden verjähren nur dann innerhalb von vier Jahren, wenn kein Titel erwirkt worden ist.
die meisten Kassen lassen aber mit sich reden... du stellst das so dar alsob es überhaupt keinen Ausweg gebe. und grad was Familienversicherung angeht, die kann immer rückwirkend hergestellt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.