Was darf ich nach der Gewerbeanmeldung alles verkaufen?
Ich habe letztens ein Kleingewerbe angemeldet. Dort habe ich angegeben, dass ich Spielzeug im Internet verkaufen möchte.
Nun frage ich mich ob ich trotzdem mit anderen Sachen handeln darf (Klamotten, Schmuck) oder ob ich das nicht darf, da ich das in der Gewerbeanmeldung nicht angegeben habe.
mfg
4 Antworten
Bei der Gewerbeanmeldung sollte man möglichst weitgefaßte Bezeichnungen für Tätigkeiten verwenden oder entsprechend viele einzelne Tätigkeiten aufführen, die perspektivisch in Frage kommen könnten; hier hast Du nun nur eine sehr spezielle betriebliche Tätigkeit gewählt: mit Spielzeug handeln
Daher sollte eine Gewerbeummeldung veranlaßt werden und die bisherige Tätigkeit sollte entsprechend erweitert werden; das ist problemlos möglich.
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn der Betrieb auf andersartige Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Lies dir doch die Rückseite bzw. Anlage deines Gewerbescheins mal durch. Da steht bestimmt ein Hinweis auf § 14 GewO, nach dem du eine Änderung bzw. Erweiterung deiner gewerblichen Tätigkeit mittels Ummeldung anzeigen musst.
Ansonsten ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 Abs. 2 GewO).
Erweitere deinen Gewerbeschein (kostet ca 15 EUR) auf Geschenkartikel. Das ist so allgemein gehalten dass Dir keiner was kann ;-)
Smile.......... nur was du unter Tätigkeiten angegeben hast. Sonst musst du deinen Gewerbeschein erweitern.