Darf mein Gaming PC Gepfändet werden?

5 Antworten

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Heya Skyro,

im großen und ganzen ist auch ein PC pfändbar, grade wenn er hochwertig ist!

Das zu der (generellen) gesetzlichen Lage!

Aber in der Praxis werden die relativ selten gepfändet, es sei denn Du hast einen nagelneuen, absoluten HighEnd-PC...

Grade wenn Du beruflich drauf angewiesen bist, wird sich der GV das gut überlegen, ob er sich "die Arbeit" macht... Da er dann (wie bei einen TV auch) ein Ersazgerät stellen muss...

`kay, ist natürlich auch von der Summe, die Du schuldest, abhängig! Der GV wird NUR pfänden, wenn er SICHER mit den gepfändeten Gegenständen, die offene Summe abdecken kann!

Gut, wenn es "nur" 200-300€uro sind, KÖNNTE es sein, dass er den PC mitnimmt!

Aber soweit ich mich erinnern kann, hast Du (teilweise) selbst "vor Ort" noch die Möglichkeit/Chance, mit dem GV eine Ratenzahlung zu vereinbaren!

Ist natürlich auch immer vom jeweiligen GV abhängig...

Natürlich, wie schon geraten, kannst die Sachen auch "verschwinden" lassen, aber dann "richtig"...

Habe es (vor Jahren) bei ´nen Kumpel erlebt, der seinen (damals) hochwertigen VCR (mitsamt Kassetten) "verschwinden" ließ, aber so blöd war, die Staubränder nicht zu putzen und DAS ist dem GV natürlich aufgefallen! Dumm gelaufen!  :-)

Evtl. solltest Du, im Vorfeld, bei dem zuständigen GV seine Gesprächszeit wahrnehmen und versuchen das zu klären!

Achja, als zuätlichen Tipp: Du solltest auf KEINEN FALL "auf Tauchstation gehen, spätestens zum dritten "Besuch" wird er einen Schlüsseldienst dabei haben!!!

Viel Erfolg!

Skyro95 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 11:04

Danke für die Informationen hat mir sehr geholfen. Die Rechnung beträgt übrigens etwas über 1000 Euro.

GaiJin  26.09.2017, 12:33
@Skyro95

Hey Skyro,

bin jetzt zwar kein ausgesprochener Experte bei solchen Dingen, weiß aber das man in diese "Schuldenfalle" schneller geraten kann, als man denkt...

BITTE nicht falsch verstehen, OK? Zum GLÜCK habe ich diese Info´s nicht aus "erster Hand", aber was eben ein absoluter Kardinalsfehler ist, ist den Kopf in den Sand zu stecken...

Jut, genug "Belehrungen"...

Bei 1000€uro, wenn entsprechend (hochwertige) Geräte vorhanden sind, KÖNNTE es passieren, das der GV unterschiedliche Geräte pfändet!

Sprich hoch- und neuwertigen TV, Soundsystem, Konsolen, PC/Laptop, Bluray-Player undundund...

ABER er wird diese Sachen nur pfänden, wenn diese die Kosten garantiert abdecken...

Er muss ja, zu dem eigentlichen Pfändungsbetrag, noch die Abholung/Transport und die die Einlagerung kalkulieren und dann noch bedenken, dass bei einer Versteigerung eh nicht der Betrag erzielt wird, die diese (wirklich) wert sind!

Skyro95 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 13:43
@GaiJin

Alles klar, danke nochmal für die schnelle Antwort. :)

GaiJin  27.09.2017, 14:11
@Skyro95

Aber gerne doch!  :-)

DAFÜR ist dieses Forum ja da!

Viel Erfolg!

Wenn du ihn zum arbeiten brauchst dürfte er eigentlich nicht gepfändet werden.

ZaoDaDong  25.09.2017, 13:48

Der Arbeitgeber muss Arbeitsgerät stellen.

Skyro95 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 13:50
@ZaoDaDong

Das ist eine schulische Ausbildung, auf einem Berufskollege, die stellen dort keine Arbeitsgeräte.

BalZakBarsoom  25.09.2017, 14:47
@Skyro95

Ws für erin Arbeitgeber soll denn hier den PC stellen? Die Schule? Wohl kaum

warum sollte er ihn nicht pfänden dürfen...

Ja, der ist pfandbar.