Darf ich bereits verkaufen, obwohl ich noch keine Bestätigung zur Steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten habe?
Hallo, ich habe vor einigen Wochen ein Kleingewerbe angemeldet. Die Steuerliche Erfassung habe ich ebenfalls schon ans Finanzamt geschickt. Jedoch habe ich noch keine Antwort bzw. Steuernummer bekommen. Da ich jedoch nur Kleinbetragsrechnungen ausstellen werde und somit die Steuernummer nicht angeben muss, würde mich interessieren, ob ich jetzt bereits verkaufen darf oder ob ich erst auf die Antwort des Finanzamtes warten muss, um verkaufen zu dürfen?
Vielen Dank für alle Antworten!
1 Antwort
Mit Hinweis auf § 19,1 USTG (Ust wird nicht erhoben) kann man schon Rechnungen ausstellen.
Dann würde ich Schreiben iG (in Gründung) & eine Steuer-Nr nachreichen. Vermutlich wirst Du neu veranlagt mit einer neuen St.-Nr. in einem anderen Bezirk des Finanzamts
Wenn Du das Gewerbe bereits bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet hast, spricht Nichts dagegen.
Fakturierung sowie Buchhaltung mit dem Rechnungsdatum