Ich habe heute meine Kleingewerbe angemeldet, darf ich heute schon anfangen zu arbeiten und was soll ich nach der Anmeldung machen?
5 Antworten
Dass du ein "Kleingewerbe" angemeldet hast bezweifle ich, da es ein solches gewerberechtlich nicht gibt.
Sobald du aber das Formular zur Gewerbeanmeldung beim Amt eingereicht hast, bist du deiner Anzeigepflicht nachgekommen und kannst anfangen.
Die Krankenkasse sowie das Finanzamt müssen informiert werden (letzteres per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Die IHK wird sich auch noch melden.
Erst einmal deine Buchhaltung vorbereiten. Alle Kosten die bisher angefallen sind, gehören in die EÜR
Abwarten. Das Finanzamt und die Krankenkasse werden sich melden.
Ja, darfst du. Die Gewerbeanmeldung ist ja kein Antrag auf eine Erlaubnis sondern nur ein Anzeigeverfahren. Und deiner Pflicht bist du nachgekommen.
Beim Finanzamt anmelden.
Steuernummer beantragen
Kommt auf Finanzamt automatisch?
Ich musste hin (BW)
Das alles ist schon vorbereitet und was jetzt?