Kleingewerbe angemeldet darf ich bereits Rechnungen erstellen? Ohne Steuernummer?
Kleingewerbe angemeldet darf ich bereits Rechnungen erstellen? Ohne Steuernummer?
Kleingewerbe(Kleinunternehmer §19 Abs.1 UStG
4 Antworten
wie?
wozu willst du denn eine Steuernummer verwenden, wenn du ein Kleingewerbe gemäß § 19 UStG betreibst.
Du hast doch eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) bereits vor Jahren erhalten und die kannst du auf deinen Rechnungen verwenden.
Formulierungsvorschlag für betroffene Kleinunternehmer auf dem Rechnungsformular;
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."
Im Fall, das eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und darauf hin schon eine Steuernummer besteht ist diese bis zur Erteilung einer neuen Steuernummer auf den Rechnungsformularen zu verwenden.
Auf den Rrechnungen ist wie oben beschrieben der Vermerk " Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG" aufzunehmen. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bis zu einem Umsatz von 17.500,00 Euro. darin enthalten ist auch der Eigenverbrauch für Telefon und PKW.
Wenn jemand imi Dez anfängt und in diesem Monat 10000 Euro Umsatz macht ist dieser Unternehmer ab dem nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Da die 10.000 Euro Umsatz durch die aktiven Monate geteilt werden hier 1 Monat und mal 12 genommen wird. Der maßgebende Umsatz beträgt dann 120.000 Euro größer als 17.500,00.
Gruß maurer
Ja du darfst Rechnungen schreiben. Die Steuernummer kannst du nachreichen. Natürlich bekommst du eine, denn auch wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du ja Einkommensteuer bezahlen.
ja darfst Du. Als Kleingewerbe bist Du ja von der UST befreit also bekommt Du wohl auch keine Nummer.