Kleingewerbe angemeldet darf ich bereits Rechnungen erstellen? Ohne Steuernummer?
Kleingewerbe angemeldet darf ich bereits Rechnungen erstellen? Ohne Steuernummer?
Kleingewerbe(Kleinunternehmer §19 Abs.1 UStG
4 Antworten
wie?
wozu willst du denn eine Steuernummer verwenden, wenn du ein Kleingewerbe gemäß § 19 UStG betreibst.
Du hast doch eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) bereits vor Jahren erhalten und die kannst du auf deinen Rechnungen verwenden.
Formulierungsvorschlag für betroffene Kleinunternehmer auf dem Rechnungsformular;
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."
FALSCH ! Erstens sind das 17.500 Euro und zweitens DARF er keine Umsatzsteuer erheben, somit auch keine Vorsteuer geltend machen ! Das MUSS sogar auf der Rechnung stehen Umsatzsteuerbefreit nach Paragraph 4 Umsatsteuergesetz. Ausserdem wird der Antrag beim Gewerbeamt gestellt die das dem Finanzamt weiter leitet. Damit hat die Gemeinde nix zu tun ! Wenn du ein GEWERBE hättest wüsstest du das !
Im Fall, das eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und darauf hin schon eine Steuernummer besteht ist diese bis zur Erteilung einer neuen Steuernummer auf den Rechnungsformularen zu verwenden.
Auf den Rrechnungen ist wie oben beschrieben der Vermerk " Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG" aufzunehmen. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bis zu einem Umsatz von 17.500,00 Euro. darin enthalten ist auch der Eigenverbrauch für Telefon und PKW.
Wenn jemand imi Dez anfängt und in diesem Monat 10000 Euro Umsatz macht ist dieser Unternehmer ab dem nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Da die 10.000 Euro Umsatz durch die aktiven Monate geteilt werden hier 1 Monat und mal 12 genommen wird. Der maßgebende Umsatz beträgt dann 120.000 Euro größer als 17.500,00.
Gruß maurer
Ja du darfst Rechnungen schreiben. Die Steuernummer kannst du nachreichen. Natürlich bekommst du eine, denn auch wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du ja Einkommensteuer bezahlen.
Jorgfried, auf dem Mantelbogen zur Einkommensteuer gibt auch der Kleingewerbetreibende seine persönlich vor zig Jahren erhaltene Steuer ID Nummer an. Für das Kleingewerbe wird keine gesonderte EkSt.- Erklärung erstellt.
Als ich mein Gewerbe angemeldet habe, habe ich eine neue Steuernummer bekommen. Die stand auch auf meinen Rechnungen, bis ich Jahre später eine Umsatzsteuernummer bekommen habe.
ja darfst Du. Als Kleingewerbe bist Du ja von der UST befreit also bekommt Du wohl auch keine Nummer.
Mir wurde bei einen Exitzensgründungs Seminar evon Steuerberater erwähnt man darf keine Rechnung erstellen solange das Fragenbogen zur steuerlichen Erkärungen vom Finanzamt bearbeitet wird die sich dann erst ei einen meldet mit der Steuernummer **** RICHTIGG??????????????
Mir wurde bei einen Exitzensgründungs Seminar evon Steuerberater erwähnt
Wieso fragst du dann noch? Glaubst du ihm nicht? Was sagt denn deine eigene Steuerberaterin zu der Frage?
Die Frage wurde 2 Tage vor den Seminar gestellt!°
Ja und? Kriegt die Antwort auf die Frage dadurch einen anderen Wahrheitsgehalt?
Muss auf der Rechnung keine Steuernummer: USt-ID-Nr.: drauf?
keine Umsatzsteuer ID sondern deine persönliche muss auf den Rechnungen drauf.
Wo steht das? Gibts dazu §§?
Danke!
Wenn Du das Gewerbe bei Deiner Gemeinde angemeldet hast, meldet die Gemeinde Dich beim Finanzamt an und das schickt Dir dann eine Steuer-Nr (so wars bei mir). Natürlich kannst Du Rechnungen schreiben, musst ja, sonst bekommst Du kein Geld. Du musst allerdings die Mehrwertsteuer aufschlagen und je nach Umsatz diese monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt abführen. Bis 17000 € geht das auch ohne, man muss sich das aber beim Finanzamt genehmigen lassen. Wenn Du das mit MwSt machst, kannst Du bei Deinen geschäftlichen Ausgaben die MwSt, die Du bezahlt hast, als Vorsteuer wieder absetzen. Also gut überlegen, ob man das macht.