Kann ich bei den Stadtwerken die Abschaltung des Stroms meines neuen Eigentums verlangen?
Ich habe heute ein Haus bei der Zwangsversteigerung ersteigert. Nun gestaltet sich der Auszug der Vorbesitzer (ohne Mitvertrag) also die Schuldner schwierig. Es ist doch nun mein Haus und mein Stromzähler.
Ich möchte durch die Stadtwerke den Strom amschalten lassen da die den ja unbetechtigter Weise über meinen Zähler beziehen. Geht das? Wie gehe ich vor
10 Antworten
Hi, Jede Menge Kommentare. Doch nur wenige die Dir weiterhelfen. ;-)
Grundsätzlich: Ein Energieliefervertrag kommt immer nur zwischen Nutzer/Verbraucher, und Energieversorger (EVU) zustande.
Wenn ich alles richtig Verstanden habe, dann:
A) hast Du ein bewohntes Haus gekauft,
B) Die Mieter wollen nicht ausziehen,
C) Du willst selbst ab März einziehen.
So weit so gut. - Doch ...
das Du selbst ab März einziehen kannst, ist äußerst unwahrscheinlich, da Du üblicherweise in den Mietvertrag des Vorbesitzers eingetreten bist. Existiert keiner, gilt gesetzliches Mietrecht. Heißt: Du musst den Mietern fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen. Sollten die keine Miete zahlen, geht's auch schneller, doch solltest Du an diesem Punkt unbedingt einen RA beauftragen.
Den Strom kannst Du nicht abstellen lassen! Auch wenn Du das Haus gekauft hast, ist der Stromzähler nicht dein Eigentum, sondern das des Netzbetreibers. Erst das was danach kommt, gehört Dir.
Zahlen musst nicht Du den Strom, sondern der, der Ihn verbraucht!
Setz Dich also mit dem Netzbetreiber in Verbindung und frage mal nach, ob für diesen Stromzähler ein Stromliefervertrag mit einem EVU besteht. Wenn das der Vorbesitzer sein sollte, was unwahrscheinlich ist, kannst Du (gegen Vorlage des Notar- Kaufvertrages) nur deine Mieter als Verbraucher anmelden. Sind Deine Mieter als Nutzer registriert, kannst Du nichts tun.
Alles weitere ist Sache des Grundversorgers bzw. EVU. Der kümmert sich schon darum, das er sein Geld bekommt. Nur der EVU, darf bei Nichtzahlung seiner Stromrechnung eine Sperre beauftragen.
Um Zeit zu sparen, würde auch ich Dir empfehlen, das Gespräch mit den Mietern zu suchen, und die bei der Wohnungssuche unterstützen!
Denn; Sollte die Kündigungsfrist verstrichen sein, und die haben, trotz nachweisbar größter Bemühungen, noch keine geeignete Bleibe gefunden, können die bei der Stadt/Gemeinde eine "Beschlagnahmung und Zwangseinmietung" von zu 2 x 3 Monaten** beantragen/erreichen. Bevor jemand obdachlos wird, hat die Stadt noch ein "Mitspracherecht". :-)
** so war es vor zig Jahren, ob das noch Gültigkeit hat, weiß ich nicht genau. Deshalb RA fragen.
Mal abgesehen davon dass dein Vorhaben menschlich gesehen eher Fragwürdig ist, hast du erst mal überhaupt keine Chance.
Zuerst musst du den derzeitigen "jetzt" Mietern ordentlich Kündigen und als Grund den Eigenbedarf angeben. Als Kündigungsfrist sind hier mindestens 3 Monate gesetzlich festgesetzt. Sollten die Mieter schon länger darin Wohnen dann dauert auch die Kündigungsfrist länger.
Den Stadtwerken ist es Sch....egal ob du der neue Besitzer bist oder nicht. Solange die Mieter ihren Strom bezahlen wird sich das EVU hüten und jemandem den Strom abstellen.
Den Strom bezahlt derjenige der ihn angemeldet hat. Unabhängig davon wem das Gebäude gehört.
Im März einziehen wollen obwohl noch Leute darin Wohnen? Sowas überlegt man sich bevor man etwas kauft.
Und die Mieter herausekeln mit Sabotagemaßnahmen? Die Antwort kann man sich denken.
MfG
Es geht hier nicht um Mieter, sondern um die ehemaligen Eigentümer, die jetzt ohne Rechtsgrundlage das Haus bewohnen. Deine Antwort beruht daher teilweise auf diesem Missverständnis.
Du bist mit dem Zuschlagsbeschluss Eigentümer geworden. Das Grundbuch wird dadurch unrichtig. Die Berichtigung des Grundbuchs wird durch das Vollstreckungsgericht veranlasst, sobald diesem die Mitteilung vom Finanzamt vorliegt, dass du die Grunderwerbsteuer bezahlt hast.
Den Stromzähler kannst du nicht ausbauen lassen, weil dieser Eigentum des Energieversorgers ist. Außerdem bist du nicht Vertragspartner des Stromversorgungsvertrages sondern der Alteigentümer. Du kannst deshalb den Strom nicht abstellen lassen.
Zwangsversteigert.Also mußt du ja jetzt was gerichliches haben.Somit kannst du die Vorbesitzer aus den Haus räumen lassen.Am besten geh mal zur Polizei und frag da nach.Stromm abstellen kannst du aber dies ist eine Straftat und die Eigentümer des Stromzählers werden dies auch nicht machen bevor Abschlagsrückstände entstanden sind.
Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Die Polizei macht da garnichts. Wie man als Dritter den Strom abstellen soll weiß ich nicht.
Versuche zu reden und entgegen zu kommen. Ein Rechtsstreit ist nicht nur zeit- und nervraubend, sondern auch sehr teuer. Biete lieber an,dass die du z.b. den Umzug zahlst. Hilf bei der Wohnungsuche etc.
Es ist extrem schwierig Schuldner aus dem Haus zu bekommen und gerade bei klagen stellen diese sich gerne quer. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es schneller und günstiger wird, wenn man unterstützt.
Es ist grundsätzlich eine schwierige Situation.
Biete einen Mietvertrag für 3 Monate an. Geh nur nicht davon aus das du Geld bekommst.
Übrigens stehst du bereits im Grundbuch. Die Umschreibung erfolgt direkt nach Zuschlag. Ab dem Moment bist du Eigentümer.