Zwangsversteigerung, habe Immobilie erworben, Vorheriger Eigentümer nicht auffindbar, was tun?
Habe eine Immobilie zwangsversteigert erworben. Nun versuche ich den vorherigen Eigentümer zu kontaktieren, er ist nie dort, habe einen Zettel an die Tür gehangen, der dort seit Tagen dran klebt. Roläden immer gleich halb zu und fenster auf Kippe, aber Sachen und Krämpel noch drin. Was tun? Einfach Schloss austauschen??
4 Antworten
Alles völlig durcheinander. Es geht nicht um den Mieter, sondern um den
Alteigentümer. Diesen kann man nicht mit eigener Gewalt räumen, weil das
Gewaltmonopol beim Staat liegt. Also muss der Gerichtsvollzieher
räumen, den man mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beauftragt. Das ist rechtlich völlig umproblematisch, aber nicht ganz billig. Der Vorschuss beträgt rd. 1.000 €/Raum und dient hauptsächlich der Abwicklung durch ein Umzugsunternehen.
Wo ist dort ? ... Die Wohnung die ihm nicht mehr gehört, darf er nicht mehr betreten .. es gibt nach gültigem Notarvertrag keinen Grund nicht sofort mit der Renovierung zu beginnen.
Möbel kann man entsorgen, natürlich kann man auch keine Kosten für die Räumung geltend machen.
Deine Weisheit führt direkt zum Gericht und in den Knast.
Lerne mal den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Der Ersteigerer ist mit dem Zuschlagsbeschluß Eigentümer geworden. Einen Notar gibt es im Zwangsversteigerungsverfahren nicht.
Der dort wohnende ist aber immer noch Besitzer der Wohnung und übt die tatsächliche Gewalt darüber aus.
Ohne gerichtliche Räumung oder Übergabe durch den Alteigentümer kein Besitzübergang.
Welcher Notarvertrag ?
Roläden immer gleich halb zu und fenster aif kippe, aber Sachen und Krämpel noch drin. Was tun? Einfach Schloss austauschen??
Im Grunde kannst Du mit dem Zuschlagsbeschluss beim Gerichtsvollzieher ein Räumungsverfahren gegenüber dem früheren Eigentümer durchführen. (Der Zuschlagsbeschluß ist ein Räumungstitel).
http://www.immobilienrecht-essen.de/788/grundstueckserwerb-in-der-zwangsversteigerung/
Die Schlösser wirst Du nicht so einfach austauschen können.
Neue Schlösser und Mulde auf deine Kosten bestellen. Die Immobilie gehört dir, mit allem, was dort noch lagert.
So ist das bei Zwangsversteigerungen.
Toller Rat. Die Einraumwohnung im Knast gibt es dann gratis dazu.
So ein Schwachsinn.
Rockuser:
Das ist falsch. In der Zwangsversteigerung erwirbt man nur die Immobilie. Selbst das Eigentum an der Einbauküche ist umstritten.
Ich habe die Frage mal bei "Recht" eingestellt. Da findet sich eher ein Jurist.
Ein Anwalt oder Rechtsgeber, der das bestatigen kann?