Zwangsversteigerung: Wann einziehen bei geräumter Immobilie ?
Wir haben vor kurzem ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben. Das Haus ist bereits vor Versteigerung vom Eigentümer geräumt worden.
Den Zuschlagsbeschluss und die Rechnung für die Grunderwerbssteuer sind bereits eingetrudelt.
Ab wann steht uns jetzt der Schlüssel zum Haus zu? Ab wann können wir mit der Renovierung beginnen? Leider finde ich dazu im Internet nichts konkretes.
8 Antworten
Mit dem Zuschlag seid ihr Eigentümer (§ 90 ZVG). Dann nach Möglichkeit mit dem Alteigentümer Übergabetermin vereinbaren, Zählerstände ablesen und protokollieren und Schlüssel übernehmen. Die Schlüssel sind Zubehör der Immobilie und werden als solche mit versteigert.
Mit dem Zuschlag seid ihr Eigentümer geworden und könnt mit der Immobilie verfahren, wie ihr wollt.
Mit dem Versteigerer reden.
Sobald ihr bezahlt habt
Mit den anderen Antworten besteht wenig Übereinstimmung. Mit Zuschlag bist du Eigentümer. Räumen kann nur der Gerichtsvollzieher; alles andere ist verbotene Eigenmacht und macht dich schadensersatzpflichtig. Wenn der frühere Eigentümer freiwillig rausgeht ist das kein Problem.