Wie gelange ich als neuer Eigentümer einer Immobilie an die Mietkaution, die sich im Besitz des Vorbesitzers befindet?
Ich habe im Oktober 2015 eine Immobilie ersteigert, die neben der nun von mir bewohnten Erdgeschosswohnung auch eine vermietete Anliegerwohnung hat. Die Mietkaution hat die Mieterin an einen der beiden vorherigen Eigentümer gezahlt, der sie auf ein Sparkonto eingezahlt hat. Wie gelange ich als neuer Eigentümer an diese Mietkaution? Welche Fristen sind zu beachten? Muss ich gerichtlich dagegen vorgehen?
9 Antworten
Besorgen Sie sich die schriftliche Zustimmung des Mieters zur
Übertragung und dann versuchen Sie mal Ihr Glück notfalls auf dem Klagewege in der Hoffnung, dass der Zwangsversteigerte diese Kaution auch streng getrennt von seinem übrigen Vermögen angelegt hat und die nicht untergegangen ist!
Immerhin sind Sie mit dem Höchstgebot, bei dem Sie die evtl. abgängige Kaution sicherlich berücksichtigt haben, neuer Vermieter aus dem übernommenen Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten geworden.
Ich habe das immer so gemacht, dass ich den Alteigenümer angeschrieben und ihn gebehten habe, die Kaution auf ein Kautionskonto von mir zu überweisen. Das klappt im Normalfall.
Wenn sich da jemand quer stellt, haben wir den Tatbestand der Unterschlagung, weil die Kaution Eigentum des Mieters ist, und der Vermieter an diesem Geld nur ein Pfandrecht hat. Wenn der Alteigentümer Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, zahlt der auch die Kaution aus. Ist kostenlos und stressfrei.
Der Alteigentümer hat das Eigentum an der Wohnung verloren und somit auch kein Recht an der Kaution.
Das musst du mittels Anwalt und Gericht klären. Freiwillig wird der vorige Vermieter es nicht herausgeben. Wenn überhaupt. Lass dich von einem Anwalt beraten, ob es überhaupt Sinn macht, einen Prozess anzustreben, der vielleicht mehr kostet, als die Mietkaution wert ist.
Den Verlust der Mietkaution hat der kluge Bieter bei seinem Höchstgebot sicherlich mit eingeplant!?!
.... was gibt es denn da zu klären? Der bisherige Vermieter haftet weiterhin, so jedenfalls der BGH. Ergo bleibt die Miesi bei ihm!
Sofern Du vertraglich das Recht auf Herausgabe der Kaution hast, setze dem Vorbesitzer schriftlich eine Frist, bis wann er Dir die Kaution zu übertragen hat.
Lässt er diese Frist fruchtlos verstreichen, wende Dich an einen Anwalt.
per Handschlag oder was? Und im Grundbuchamt bist Du dann auch einfach reinmarschiert "hallo, ich bin der Neue"???
Kein Grund pampig zu werden. In der Versteigerung erwirbst du mit Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts. Das ergibt sich aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Die genaue Stelle wirst du sicherlich finden.
.... und der Anwalt soll dann das BGH Urteil kippen oder was soll er machen, weil der bisherige Vermieter nur das Recht einhält/beachtet?
.... seit wann gilt im Mietrecht das Gesetz?
.... siehe ggf. Mieterbund:
Zitat:
Der neue Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zur
Rückzahlung der Kaution grundsätzlich verpflichtet, ob er die Kaution
tatsächlich vom Verkäufer erhalten hat oder er dem Verkäufer gegenüber die Verpflichtung zur Rückzahlung übernommen hat, spielt keine Rolle.
Nur wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen kann, hat der
Mieter das Recht, sich an den Verkäufer, das heißt an den früheren
Vermieter, zu wenden.
na also. Hier fragt aber der Käufer (der neue Vermieter). Es scheint nun ja mehr als schlüssig, daß der Verkäufer die Kaution (die er ja sowieso getrennt von seinem Vermögen anlegen muss) an den Käufer übereignet - denn diese Kaution "gehört" ihm ja nicht einmal.
.... seit wann gilt im Mietrecht das Gesetz?
schon immer. In Teil 5 des BGB hat das Mietrecht sogar einen eigenen Abschnitt.
... und? Die Gerichte hier bei uns sprechen Recht und ob da etwas im Gesetz steht oder nicht, durfte jeder Vermieter mit einem Bestand von 2 bis 5 Wohnungen bestimmt schon einmal erleben.
Mein Juristen jedenfalls sind gut beschäftigt.
Die Frage ist, wer hat das Mietkautionssparbuch?
Die Mieterin? dann müsstest ihr beide einfach mal zur Bank und die Daten ändern lassen.
Der ehemalige Besitzer? dann muß er dir das Sparbuch aushändigen, mit einer Vollmacht, dieses auf deinen Namen umzuschreiben.
Kann der bisherige Vermieter sich das Geld auszahlen lassen? Im Prinzip ist es ja nicht sein Geld, sondern die von der Mieterin hinterlegte Kaution. Allerdings ist es sein Konto und somit wahrscheinlich sein Geld
... wo steht das, seit wann ist das so, und warum kennt der BGH das noch nicht?
Der BGH hat sich sicher mit diesem und anderen Themen befaßt.
Nur wer kennt schon als "Otto-Normalverbraucher" alle BGH-Urteile nebst deren recht umfangreichen Kommentaren udn ist dazu auch noch in der Lage das alles zu verstehen!?!
Einfache verständliche Erklärungen helfen da Fragestellern schon wesentlich weiter als nebulöse Hinweise auf die Rechtsprechung des BGH!
vertraglich
Es gibt keinen Vertrag. Die Wohnung wurde in der Versteigerung erworben.