Zwangsversteigerung: Fällt Grunderwerbssteuer an, wenn ich als Eigentümer mein eigenes Haus ersteigere?
Meine Schwester und ich sind seit 2008 im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines Einfamilienhauses indem unser Vater samt Stiefmutter ein eigetragenes Nieß-und Nutzbrauchrecht haben. Unser Vater verstarb 2014 und die Stiefmutter (Harz4 Empfängerin) kommt seitdem nicht für die Kosten auf. Da noch ein kleines Darlehen auf dem Haus eingetragen ist, ist eine Zwangsversteigerung durch die Bank eingeleitet worden.
Falls wir uns entscheiden sollten die Immobilie selber zu ersteigern (definitiv Plan B.!), fällt dann Grunderwerbssteuer an oder evt. nach § 3 Pkt.6 GrEStG nicht?
Danke für die Hilfe!
6 Antworten
Bleibt das Nießbrauchrecht für deine Stiefmutter nicht bestehen? Dann hättet ihr bei einer Zwansversteigerung ja keinen Vorteil, oder sehe ich da etwas falsch?
Da irrt aber die Rechtspflegerin ganz gewaltig. Nießbrauchrecht bleibt bestehen.
Deshalb lassen sich Objekte mit Nießbrauch schlecht verkaufen, denn wer will schon ein Objekt haben, in dem ein ander wohnt und den man nicht raus klagen kann.
In der Zwangsversteigerung erwirbst du nicht von einer bestimmten Person. Sondern es entsteht neues Eigentum durch hoheitlichen Akt. Deswegen knüpft die Grunderwerbsteuerpflicht auch nicht an den Erwerb sondern an das Meistgebot an (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Also ja, es ist grunderwerbsteuerpflichtig.
Laut Finanzamt von gerade stimmt das nicht. Da kein Rechtstraegerwechsel./ Eigentumsuebertragung stattfindet ist es auch nicht steuerbar. Wichtig ist dabei nur, dass es zu gleichen Teilen erworben wird, wie es derzeit im Grundbuch eingetragen ist. Sonst ist die Differenz Grunderwerbssteuerpflichtig.
Das tut mir dann auch leid, aber die haben dir etwas Falsches erzählt. Ist leider nicht so, dass das FA fehlerfrei arbeitet.
Sprich mit der Bank, die das Verfahren betriebt. ZV ist meistens die schlechtere Lösung.
Im Falle einer Ersteigerung fällt Grunderwerbssteuer an. (Das Meistgebot wird besteuert).
Alternative: Ihr geht zur betreibenden Bank, zahlt das restliche Darlehen. Diese tritt euch die Grundschuld ab. Damit könnt ihr selber die Zwangsversteigerung beenden. Es fällt auch keine Grunderwerbssteuer an.
Eventuell wäre es sinnvoller den halben Anteil der Schwester ausserhalb der ZV von Ihrer Schwester zu erwerben.
Wie wollen Sie eigentlich den Kauf finanzieren?
Eine Finanzierung ist auch bei negativer Schufa möglich. Die Schufa wird zwangsläufig negativ werden wenn Sie im Rahmen der ZV das eigene Objekt erwerben möchten da der GV noch den Offenbarungseid abnimmt.
Wie hoch ist denn das Darlehen?
Wie hoch ist der Verkehrswert der Immobilie?
Finanzierung steht und ist unproblematisch. Wichtig ist das Niess-Nutzbrauchrecht mit der ZV ausgetragen zu bekommen.
Darlehen 70t, Verkehrswert 125t Euro.
Nießbrauchrecht lässt sich nicht austragen.
Oft übertragen Eltern ja das Haus auf ihre Kinder und lassen sich ein Nießbrauchrecht eintragen. Da wäre es für die Kinder ja leicht die Immobilie zu verkaufen und die Eltern müssen ausziehen. Das geht so nicht, wie ihr euch das vorstellt. Wer hat dir das denn erzählt?
Laut Rechtspflegerin wird dieses Nießbrauchrecht ausgetragen. Schon richtig, sonst hätten wir nichts gewonnen.