Zwangsversteigerung Grundbuch Abteilung 3 Schulden und übernahme?
Ich bin im Internet auf die Abteilung 3 gestoßen es handelt sich um eine Zwangsversteigerung. Online habe ich noch nix gefunden über die Abteilung 3 deshalb gehe ich bald zum Amtsgericht. Jetzt ist meine Frage wenn dort Grundschulden eingetragen sind z.B. 50.000€ und das Haus wird für 100.000€ verkauft dann hat die Bank doch ihr Geld von 50.000€ zurück oder fallen mir dann die 50.000€ auch noch zur Last man fragt lieber 2 mal als einmal zu wenig hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :D
6 Antworten
Du solltest Dich vorsichtshalber an einen Anwalt bzw. an eine fachlich versierte Person vor Ort wenden.
Die Frage ist erst mal ob die EUR 50.000 denn überhaupt die Restschuld sind.
Denn die Bank kann auch die Grundschuldzinsen kapitalisieren sodaß die Restschuld oder aktuelle Schuld auch weit über EUR 50.000 liegen kann.
Aber Sie sind doch der potentielle Ersteher der Immobilie oder?
Dann interessiert Sie doch nur der Erwerb der Immobilie?
Bei Zwangsversteigerungen kommt es darauf an, welcher Gläubiger die Versteigerung betreibt. Je nachdem an welchen Rang im Grundbuch das Recht eingetragen ist, erlöschen alle nachrangigen Rechte mit Zuschlag. Sollten vor dem betreibenden Gläubiger noch Rechte eingetragen sein, bleiben diese bestehen.
Das Recht der betreibenden Bank erlischt. Aber Rechte, die Vorrang haben, bleiben bestehen und müssen übernommen werden. Daher sollte man sich informieren, aus welchem Rang die Zwangsversteigerung betrieben wird und was bestehen bleibt. Das wird aber auch im Termin erklärt.