Wie viele Grundschulden können ins Grundbuch eingetragen werden?
Ich dachte man könnte immer nur eine Grundschuld in ein Grundbuch eintragen, aber wieso ist es doch nicht so?
4 Antworten
Du kannst mehrere Grundschulden eintragen lassen. Theoretisch sogar in unbegrenzter Höhe und Anzahl. Praktisch jedoch nur bis zu zur Summe aller Grundschulden von ca. 80% des Immobilienwertes. Wenn die erreicht sind, wird es mit Krediten und folglich Grundschuldeintragungen im Grundbuch äußerst schwierig, wenn nicht unmöglich, weil du kaum noch Kreditgeber finden wirst.
Man kann so viele Grundschulden eintragen lassen wie man will. Man braucht dafür nicht mal einen Kredit aufnehmen. Man geht einfach zum Amtsgericht und lässt sich das eintragen. Sinnvoll sind eigentlich nur erstrangige Grundschulden (also an erster Stelle im Grundbuch stehend) als Kreditsicherheit und maximal noch eine zweitrangige. Eine drittrangige Grundschuld akzeptiert kaum noch eine Bank.
Es könne soviele eingetragen werden, wenn die Glüubiger noch Geld rausrücken. Das Grundbuchamt interesiert nicht, ob das Objekt überschuldet ist.
Hier kannst du dich über das Grundbuchamt, sowie über Grundbucheintragungen informieren:
http://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/abteilungen/010_Grundbuchamt/index.php
Den hier geschriebenen Unsinn - am besten schnell vergessen!