Kann/Sollte man Immobilien vor einer Zwangsversteigerung kaufen?

5 Antworten

Habe früher unzählige Objekte aus Versteigerungen erworben. Heute geh ich nicht mehr hin, weil das Risiko zu den gebotenen Preisen in keinem Verhältnis mehr steht. Viele Mängel werden verharmlost, viele Gutachter haben auch einfach keine Ahnung. Wenn ich lese, Feuchtigkeit im Keller, Pauschale Wertminderung 1500 EUR, kann man schnell eine 0 hinten dran setzen. Zumal ist der Erwerb aus der Versteigerung sehr riskant. Wenn der alte Eigentümer noch schnell einen Mietvertrag macht oder nachträgliche Vereinbarungen zum Mietvertrag, sieht es düster für den Erwerber aus. Schon alles erlebt wie Mieterin unkündbar. Pauschale Miete inkl. Nebenkosten von 100 EUR auf Lebenszeit etc. Auch schon erlebt, das ein Eigentümer alles kaputt gehauen hat vor Wut oder Löcher mit der Bohrmaschine unten in die Bodenplatte gesetzt. Wenn man die Objekte für 5/10 erworben hat, war das Risiko abgedeckt. Von 10 Objekten waren 6-7 problembehaftet und erhöhte Kosten kamen auf mich zu. Lass dich von den anderen nicht beschwatzen, oft erwähnen Gerichte und Makler, man hätte keine Notarkosten, das stimmt nicht. Man hat Notarkosten für die spätere Grundschuld und die Gerichtskosten des Zuschlags sind fast genauso hoch wie der Notar für den Kauf.

Kaufen kann man nur, wenn der der Versteigert wird/Eigentümer zustimmt. Manchmal lassen die Banken die Immobilien einfach in Immoportale stellen. Sie wollen ja möglichst viele Interessenten zu den Versteigerungen locken. Und selbstverständlich wissen die Banken auch was versteigert wird, weil sie ja selbst kündigen.

Die Frechheit dabei ist, das die Banken die Eigentümer nicht fragen. Da hilft nur eine Abmahnung an die Bank.

Ich empfehle die Schutzgemeinschaft für Bank undSparkassenkunden e.V.

haben mir sehr geholfen. Einfach googeln

In der Werbung ist alles erlaubt, was nicht gegen Gesetze verstößt.

Ob man eine Immobilie noch vor der Versteigerung freihändig kauft oder in der Zwangsversteigerung günstig ersteigert, ist letztlich eine Mentalitätsfrage.

Beim freihändigen Kauf, dem Eigentümer und Bank zustimmen müssen, haben sie die Gelegenheit, sich vom Kaufobjekt ein gründliches eigenes Bild zu verschaffen; Sie erwerben nicht "blind"!

Bei der Versteigerung bestimmt der Meistbietende alleine den Preis.

Geeignete Objekt veröffentlicht jedes Amtsgericht rechtzeitig vor dem Termin. Dort können Sie auch Einblick in das amtlich in Auftrag gegebene Wertgutachten nehmen, welches den zustand des Objekte zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung beschreibt.

Letztleich erwerben Sie eine Immobilie bei der Versteigerung immer "so´n klein wenig im Sack"!

Wahrscheinlich ist die Firma ein Makler der vom Gläubiger mit der Vermarktung beauftragt wurde. Er ist die Verbindung zwischen Gläubigern und Interessenten und wenn alles gut läuft steht er auch mit dem Eigentümer in Verbindung. Je nach Marktsituation terminieren die Amtsgerichte erst wenn es Interessenten gibt.
Grundsätzlich ist ein Verkauf außerhalb der Zwangsversteigerung möglich wenn der Eigentümer mitmacht.
Also bei Interesse einfach mal den Makler anrufen und ihm genau dieser Frage stellen.

LuciLiu  06.10.2015, 20:31

Das kommt ganz auf den Gläubiger an. oftmals beauftragen diese Makler um Interessenten dahin zu verweisen und sich damit nicht selbst aufhalten zu müssen. dann wird es mit dem Gläubiger selber auch keine Verhandlungen geben. diese Gläubiger zahlen dann in der Regel die maklercourtage selber und es entstehen für die Interessenten keine Kosten. rufen Sie doch einfach mal da an. hier kann nur gemutmaßt werden.

Caralina03 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 14:33

Ich weiß ja nicht- da stand nix von Provision… weswegen ich nicht an einen Makler gedacht habe.

Also bei einem Termin werden ja generell alle Gutachten und Grundrisse veröffentlicht und in Verhandlungen kann man ja selber treten- Bringt einem also so ein Makler etwas?

Zwangsversteigerung ist nicht gleich Zwangsversteigerung. Der Teufel steckt im Detail, Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (sogenannte Teilungsversteigerung) wird bei Immoportalen verschwiegen, da heißt es zum Beispiel Verkehrswert 100.000 Euro, könnten sie für 50.000 Euro ersteigern. Völliger Quatsch in diesem Fall, Teilungsversteigerung rechnet alle bestehenden Hypotheken mit hinein, ob sie noch valutiert oder nicht plus Zinsen, also könnte hier z.B. das geringste Gebot bei 200.000 Euro liegen, alles schon erlebt, Saal voll und die Amtspflegerin wird beschimpft.