Zwangsmitgliedschaft in der Feuerwehr?
Kann eine Gemeinde in einem Arbeitsvertrag verlangen, das der Angestellte Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr werden muss, da er sonst gekündigt wird?
8 Antworten
Hi,
Kann eine Gemeinde in einem Arbeitsvertrag verlangen, das der Angestellte Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr werden muss, da er sonst gekündigt wird?
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber - ob öffentlich oder privatrechtlich - erstmal alles in einen Arbeitsvertrag schreiben, was nicht gesetzeswidrig oder anderweitig explizit untersagt ist. Der Bewerber kann den Bedingungen zustimmen, oder den Vertrag ablehnen. Das ist das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Das geht bei einer Mitgliedschaft der Freiwilligen Feuerwehr genauso, wie bei der Zugehörigkeit zu bestimmten Religionen bei kirchlichen Arbeitgebern.
Das ist im übrigen keineswegs unüblich, 26Sammy112 hat bereits das typische Beispiel genannt.
Größere freiwillige Feuerwehren nutzen die Möglichkeit der "Verpflichtung" von kommunalen Angestellten, um gerade tagsüber eine ausreichende Ausrückstärke zu sichern. Die kommunalen Angestellten bewegen sich tagsüber im Gemeindegebiet und es gibt keinerlei Probleme mit Freistellungen oder "Du darfst jetzt nicht zum Einsatz" des Arbeitgebers - es ist ja der selbe "Verein".
Mit einem solchen Prinzip schafft man nicht nur eine ausreichende Sicherstellung des Brandschutzes in der Gemeinde, sondern auch eine Entlastung der Ehrenamtlichen bei Klein- und Kleinsteinsätzen.
Fazit
Erlaubt ist es - es steht dir frei, die Bedingungen zu akzeptieren oder den Vertrag auszuschlagen.
LG
Ohne jetzt Jurist zu sein würde ich behaupten, dass es da durchaus Mittel und Wege gibt.
Mir sind so beispielsweise mehrere Städte bekannt, die aufgrund ihrer Größe noch keine Berufsfeuerwehr stellen müssen. Dort wird der Brandschutz ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Die Städte stellen dort mehrere Gerätewarte ein deren primäre Aufgabe als technische Angestellte der Stadt (keine Berufsfeuerwehrleute) ist, den Fuhrpark zu warten, Gebäude und Technik zu pflegen usw. Um die ehrenamtlichen Kräfte bei den 500 und mehr Einsätzen im Jahr zu entlasten, sind die Gerätewarte gleichzeitig auch alle Mitglieder der FF, bilden eine eigene Alarmschleife und können somit kleine Einsätze tagsüber eigenständig abarbeiten, ohne dass die ehrenamtlichen Kameraden ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. In diesen Stellenanzeigen steht regelmäßig sowas wie "die Tauglichkeit für den Einsatzdienst der Feuerwehr inkl. G 26.3 sowie die Bereitschaft der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird vorausgesetzt".
Da dies regelmäßig so publiziert wird gehe ich mal davon aus, dass dies rechtmäßig ist. Immerhin wird bei kirchlichen Arbeitgebern in Stellenanzeigen auch meist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion vorausgesetzt.
Sofern das von vornherein in der Aufgabenbeschreibung bzw. im Arbeitsvertrag so vereinbart wird, dürfte das kein Problem sein.
Super erklärt!
Also eine Gemeinde kann die Bewohner sehr wohl zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zwangsverpflichten, wenn diese nicht ausreichend Mitglieder hat um wirkungsvoll Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Die eleganteste Lösung ist allerdings, Privilegien auszuloben, die man erhält wenn man Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr wird. Dies kann ein Schrebergarten sein, obgleich man in der Warteliste noch längst nicht an der Reihe ist. Oder eben ein Job, den man normalerweise gar nicht bekommen würde.
Irgendwie logisch, dass vereinbart ist, dass die Privilegien umgehend wegfallen sobald man kein Mitglied der Feuerwehr mehr ist. Sonst würde jeder mal für ein paar Monate Feuerwehrmann spielen.
Nein. Kann sie nicht. Zwangsarbeit ist in Deutschland nicht zulässig.
Deine Antwort wird durch mehrfaches wiederholen nicht richtiger...
Also eine Gemeinde kann die Bewohner sehr wohl zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zwangsverpflichten, wenn diese nicht ausreichend Mitglieder hat um wirkungsvoll Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Nur, dass diese Feuerwehr dann keine "freiwillige" mehr ist, sondern eben nur noch "Feuerwehr".
Nur, dass diese Feuerwehr dann keine "freiwillige" mehr ist, sondern eben nur noch "Feuerwehr".
Jein.
Letztendlich kommt das auf das Bundesland an.
Einige Länder wie z.B. Schleswig-Holstein kennen die Pflichtfeuerwehr als eigenständige Organisationsform. Dort wird bei Unterschreiten der Mindeststärke der FF die Anerkennung abgesprochen und vom Bürgermeister eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet.
In anderen Ländern wie z.B. Baden-Württemberg gibt es den Begriff "Pflichtfeuerwehr" gar nicht. Dort trägt dann auch eine Feuerwehr mit dienstverpflichteten Mitgliedern weiterhin den Namen "Freiwillige Feuerwehr" und "Feuerwehr" bezeichnet eine Feuerwehr, die aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr (mit und ohne Verpflichteten) besteht.
Natürlich ist der verpflichtende Dienst nicht "freiwillig", das ist klar ;-)
Wo ist das denn geregelt?
Wohin gegen das im Grundgesetz sehr wohl unter Artikel 13 geregelt ist, dass jeder Mensch ein Recht auf freie Berufswahl hat.
Dan soll er halt einen andere Job wählen. Zwingt ihn doch niemand bei der Gemeinde zu arbeiten.
Yep, freie Berufswahl ist super wenn du keinen Job findest...
Wo ist das denn geregelt?
Die Dienstpflicht in einer Feuerwehr ist in allen Bundesländern in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen geregelt. Ist nichts anderes wie die Verpflichtung zum Bundeswehr-Dienst (die es ja nach wie vor gibt, nur schon seit längerer Zeit ausgesetzt ist). Wird hin und wieder auch von Gebrauch gemacht, wenn sich in einer Kommune nicht mehr genügend Freiwillige finden und die gesetzliche Hilfsfrist nicht durch die umliegenden Wehren eingehalten werden können.
Allerdings sind die Dienstverpflichtung zur Pflichtfeuerwehr und ein "gekoppelter Arbeitsvertrag" (also die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr als Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag) zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Wohin gegen das im Grundgesetz sehr wohl unter Artikel 13 geregelt ist, dass jeder Mensch ein Recht auf freie Berufswahl hat.
Ach so! Das heißt, ich muss einfach nur vor Gericht ziehen, damit ich einen Job als Bundespräsident bekomme? Weil das nunmal mein Berufswunsch ist? Cool!
Oder kann ich auch einen Job als Neurochirurg einklagen, obwohl ich von Medizin keine Ahnung habe und ein absoluter Grobmotoriker bin?
Nein. Denn dieser Artikel verbietet nicht, dass für einen Beruf Voraussetzungen gestellt und geeignete Kandidaten ausgesucht werden. Und wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht am geeignetsten erscheint, der hat eben keinen Zugang zu diesem Beruf.
Wo ist das denn geregelt?
Du meinst die Verpflichtung zum Feuerwehrdienst? In den Landesfeuerwehrgesetzen. Zum Beispiel im Falle Baden-Württembergs:
§ 12 Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeinden können durch Satzung Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und demvollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. Wer in mehreren Gemeinden wohnt, darf nur in der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden, in der die Hauptwohnung liegt. Das Nähere, insbesondere Ausnahmen von der Feuerwehrdienstpflicht, Umfang und Dauer der Dienstverpflichtung sowie Rechte und Pflichten der Dienstverpflichteten, regelt die Satzung.
Da dies kein Beruf ist, hat es übrigens mit dem von dir genannten Artikel überhaupt nichts zu tun.
Das GG steht über allen anderen Gesetzen in der BRD und in diesem ist es geregelt, dass Zwangsarbeit nicht zulässig ist, demnach ist eine Pflichtfeuerwehr verfassungswidrig.
Hat hier irgendwer über Zwangsarbeit gesprochen?!
Du bekommst den Job wenn du in der FF bist. Sonst eben nicht. Wo erkennst du denn da einen Zwang?
Dankeschön, endlich einer, der es verstanden hat
Bruder, wenn du auch nur einmal zur Schule gegangen wärst, hättest du eine Ahnung, wie genau die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland aufgebaut ist. Die FFW ist kein Beruf, demnach auch keine Zwangsarbeit. Bei der hier gestellten Frage ist die Vorraussetzungen nunmal Feuerwehr (inwiefern es erlaubt ist, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr für einen Beruf bei der Stadt (der die Feuerwehr ja unterstellt ist, also könnte das durchaus möglich sein) vorrauszusetzen ist nochmal was anders, aber er wird hier ja nicht gezwungen, er kann den Job halt nicht machen. Du kannst auch nur als Chirurg arbeiten, wenn du ein abgeschlossenes Medizinstudium hast, es gibt nunmal bestimmte Vorraussetzungen für einen Beruf, und vielleicht hat besagter Beruf bei der Stadt ja auch mit der Feuerwehr zu tun, dann könnte die Vorraussetzung der Mitgliedschaft durchaus verständlich und berechtigt sein. Zum Thema Pflichtfeuerwehr: Wenn es in einer Kommune nicht möglich ist, durch Freiwillige den Brandschutz sicherzustellen, wird eine Pflichtfeuerwehr einberufen. Das ist auch nichts anderes als die (durch die Verfassung abgesicherte) Wehrpflicht, welche wir immer noch in Deutschland haben, die aktuell nur ausgesetzt ist. Erstens ist es moralisch gesehen gerechtfertigt, da man nunmal den Brandschutz und das Allgemeinwohl sicherstellen muss, andererseits ist es rechtlich auch abgesichert (siehe entsprechende Landesfeuerwehrgesetze, etc.). Erst informieren - dann aufregen
Ich bin nicht dein "Bruder", du Idiot. Bei sowas lese ich doch gar nicht weiter.
Du hast da etwas falsch verstanden: ich bezog mich nicht auf die ursprüngliche Fragestellung, sondern die vom Nutzer "26Sammy112" ins Gespräch gebrachte Pflichtfeuerwehr. Da ist wohl etwas der Zusammenhang verloren gegangen.
Du kannst halt einfach keine rationalen Argumente ab
Das GG steht über allen anderen Gesetzen in der BRD und in diesem ist es geregelt, dass Zwangsarbeit nicht zulässig ist, demnach ist eine Pflichtfeuerwehr verfassungswidrig.
Auch hier wieder: Du verwechselst Pflicht und Zwang! Verboten ist, wie Du richtig schreibst, Zwangsarbeit. Eine Dienstpflicht (Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenfälle usw.) sind aber keine Zwangsarbeit, sondern Bürgerpflichten.
Davon abgesehen, dass es hierzu diverse Urteile gibt (sowohl in Bezug auf die Bundeswehrpflicht als auch auf die Feuerwehrpflicht), findest Du hier auch weitere Informationen mit Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtfeuerwehr
Mal ne andere Frage..... was genau spricht gegen die Mitgliedschaft?
Und warum sollte die Gemeinde jemanden einstellen der so ein massives desinteresse an der Gemeinde hat das er nicht in die Feuerwehr gehen will?
Zum Beispiel, dass das ein Knebelvertrag ist, die Gemeinde erschleicht sich damit gratis Mehrarbeit. Unterschreibst du so einen Vertrag, ist die Kommune dir gegenüber jederzeit, 24/7, im Urlaub und an Weihnachten weisungsbefugt, da müsste man ja völlig unterbelichtet sein, um sowas zu unterschreiben.
Warum "Desinteresse"? Du wirfst hier alles Mögliche durcheinander. Die Kommune ist zum einen ein ganz normaler Arbeitgeber, mit dem man nach Dienstschluss nichts mehr zu tun hat, also eine Arbeit, welche man aus monetären Gründen ausübt und das Engagement in der FF ist ein Ehrenamt, welches man aus sonstigen Gründen ausübt.
Ich sehe, du bist Servicetechniker, wenn dein Arbeitgeber am Sonntag Morgen um sieben Uhr anruft und dich anweist, eine Drehleiter neu zu bekleben, natürlich ohne jegliche Vergütung, was sagst du da? Ich glaube wohl, nein.
Arbeit =/= Privat!!!!!
Der FS hat sich nicht erwähnt, welchen Job er bei der Stadt ausüben möchte, wenn er etwas mit der Feuerwehr zu tun hat, könnte das schon von Nöten sein, auch Mitglied in ihr zu sein. Wenn du in einer kirchlichen Einrichtung (Verwaltung, Krankenhaus, etc.) arbeiten möchtest, wird auch die Mitgliedschaft in entsprechender Konfession vorrausgesetzt.
Das ist Unsinn - und hat auch mit dem von Dir ins Spiel gebrachten Grundgesetz, mit Zwangsarbeit usw. nichts zu tun.
Es gibt in einigen Bundesländern zahlreiche kleinere Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr, in denen die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr für bestimmte Altersgruppen verpflichtet ist, weil ansonsten der Brandschutz/die Brandbekämpfung nicht gewährleistet werden kann.
Ja, wenn er als Gerätewart bei der FF angestellt werden soll, muss er natürlich in diese eintreten, damit hast du Recht. Aber da er das nicht erwähnt hat (und den Zusammenhang muss man erwähnen, weil er den Sinn der Frage beeinflusst), gehe ich davon aus, dass er eine andere Stelle innerhalb der Kommune antreten will.
Ja, das sind ähnliche Verträge, die im Rahmen der Vertragsfreiheit erlaubt sind, etwas anderes habe ich nie behauptet.
- Wo habe ich denn hier das GG ins Spiel gebracht? Das warst du doch jetzt... Sorry, der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
- Wenn du das auf den Tisch bringst, können wir das gern diskutieren.Das Konzept "Pflichtfeuerwehr" widerspricht dem GG Art. 12:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
Kurz um.... Ein Feuerwehrauto 24/7 mit 6 Leuten bereit halten kostet im Jahr ca eine Millionen Euro all inklusive... Und Mal ehrlich was machte im Einsatz mit 6 Leuten? Also kannst du rechnen ca 3 Millionen für jede Gemeinde jedes Jahr.
Und du kommst mir mit Zwangsarbeit bei einer Pflichtfeuerwehr? Für die meisten Kommunen ist das die einzige Chance den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, kurz um... Wenn nicht so dann garnicht.
Und da muss man jetzt einfach Mal die Interessen abwägen was ist wichtiger? Deine persönliche Zeit paar Stunden im Monat ODER beim nächsten Brand fackelt das ganze Dorf nieder und viel Leute sterben.
Wir leben nicht in der Bilderbuch Welt das sich immer genug finden und Grade Leute die in einem Ort arbeiten und TAGSÜBER VERFÜGBAR SIND werden Absolut dringend gebraucht! Ist doch mehr als verständlich daß die Gemeinde möchte das ihre Angestellten in der Feuerwehr sind.
Wo habe ich denn hier das GG ins Spiel gebracht? Das warst du doch jetzt...
Sorry, das war ein Irrtum; auf das GG hatte FrageAntwort346 verwiesen.
Trotzdem gilt das von mir dazu Gesagte!
Und wenn Du schon den Grundgesetzartikel zitierst, dann solltest Du ihn auch lesen!
Denn da steht auch: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." - und darauf Bezug sich meine Anmerkung zur Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zuläs sig.
Quelle: Gesetze-im-internet.de
Er wird ja nicht gezwungen die Stelle anzunehmen.
Doch, das steht doch ganz klar in der Frage.
Doch, das steht doch ganz klar in der Frage.
Nein.
Die (Bereitschaft zur) Mitgliedschaft in der FF ist hier lediglich eine Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis mit der Kommune.
Der Bewerber kann frei darüber entscheiden, ob er unter diesen Voraussetzungen die Arbeitsstelle annimmt oder nicht.
Das ist nichts anderes wie andere Voraussetzungen, die in einer Stellenanzeige gefordert werden... z.B. Erfahrung in bestimmten Bereichen, einen Führerschein (oder die Voraussetzungen, einen solchen zu machen), die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion (bei kirchlichen Arbeitgebern), Bereitschaft zu Schicht- oder Wochenendarbeit, eine bestimmte Berufsausbildung usw.
Es geht hier ja um die Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag und nicht um die "nachträgliche" Verpflichtung eines Mitarbeiters.
Nein, das ist er nicht. Er kann die Stelle ja auch nicht annehmen.
In einigen Orten gibt es auch Pflichtfeuerwehren, in denen werden die Bürger einer Gemeinde (die noch keine Berufsfeuerwehr stellen muss, jedoch auch keine Freiwillige Feuerwehr (aufgrund fehlender Mitglieder) stellen kann) dann, ähnlich der Wehrdienstpflicht, eingezogen werden und dementsprechend den Brandschutz sicherstellen müssen.
Pflichtfeuerwehren verstoßen gegen das GG der BRD. Damit hat FrageAntwort346 völlig Recht. Aber um die Pflichtfeuerwehr geht es hier ja nicht.
Ich weiß, dass es darum nicht ging, wollte es nur angemerkt haben, und nein, Pflichtfeuerwehren verstoßen definitiv nicht gegen unsere Verfassung, wer denkt sich so einen Blödsinn aus? 😂
Der Gesetzgeber: Art. 12 GG BRD
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 12(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Ich würde zu einer Arbeit gezwungen, die aber NICHT einer allgmeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht entspricht, weil sie nur Bewohner einer einzelnen Kommune betrifft.
Die Dienstpflicht gäbe es für alle, würde aber ausgesetzt, da es in anderen Kommunen genug Freiwillige gibt. Konjunktiv deswegen, weil es sich um gar keine Arbeit handelt, also ist dieser Artikel nicht zutreffend auf besagte Thematik. Außerdem solltest du dich mal dringend mit den verfassungsrechtlichen Prinzipien unserer Rechtsordnung in Deutschland auseinandersetzen, dann wüsstest du, dass du nicht alles auf Basis der Verfassung abhandeln kannst.
Pflichtfeuerwehren verstoßen gegen das GG der BRD.
Völliger Blödsinn.
Die Bundeswehrpflicht verstößt ja auch nicht gegen das Grundgesetz - und die gibt es nach wie vor (sie ist nur derzeit ausgesetzt, weil es keinen Bedarf gibt).
Verboten ist in Deutschland und Europa die Zwangsarbeit. Pflichtdienste hingegen gelten nicht als Zwangsarbeit, Pflichtdienste sind der Pflichtdienst beim Militär und die damit verbundenen Wehrersatzdienste (Zivildienst), Bürgerpflichten wie der Dienst in der Feuerwehr, die Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeiten in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.
Nein. Kann sie nicht. Zwangsarbeit ist in Deutschland nicht zulässig.