nachteinsatz als mitglied der freiwilligen feuerwehr
ich habe in einem artikel folgendes gelesen:
Gehen die Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz in der Nacht am anderen Tag totmüde zur Arbeit?
Wenn ein Einsatz in den Nachtstunden eine gewisse Länge überschreitet,
müssen die Feuerwehrleute entweder später arbeiten oder haben den darauffolgenden Tag frei.
quelle: http://www.feuerwehr-flittard.de/tipps/fragen-an-die-feuerwehr/
meine frage wäre jetzt: wie lange müsste der einsatz dafür dauern?^^
4 Antworten
Ich würde sagen erstmal beim Arbeitgebergeber nachfragen und dann über die Einzelheiten informieren. Ich war einmal auf einem Großeinsatz (meiner Orts-FF) über 8h (nicht durchgehend aktiver Einsatz) von 20:17-ca.5:30 und hatte am nächsten Tag in der Arbeit eine (ANGEMELDETE!) Verspätung von zwei Stunden(Schichtbeginn: 8:00). Dazu muss allerdings gesagt werden, dass ich auch Berufsfeuerwehrmann bin und somit vom Arbeitgeber mehr Verständnis erwarten kann.
Grundsätzlich richtet sich der Einsatz der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden genauso nach dem Arbeitszeitregelungen wie im normalen Berufsleben auch. D.h. nach einem längerem Einsatz steht eine gewisse Ruhezeit zu. Manche Feuerwehren haben dies noch in internen weiterführenden Regelungen speziell geregelt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kann der Kamerad theoretisch die Ruhezeit in Anspruch nehmen und die Gemeinde übernimmt die Kosten des Verdienstausfalls, falls die Ruhephase dann in die Zeit des Hauptberufes fällt.
Doch leider sieht die Praxis in der Regel anderst aus. Denn die wenigsten Arbeitgeber aktzeptieren es, dass sein Angestellter in der Nacht im FW-Einsatz ist und tagsüber schläft und nicht auf Arbeit ist. So ist es tatsächlich die Regel, dass sich die ehrenamtlichen aus Angst um ihren Arbeitsplatz müde auf ihre Arbeitsstelle begeben, zumindest soweit das vertretbar ist. Eine gewisse Verantwortung kommt dann auch jedem einzelnen Kameraden selber zu. Immerhin muss ER arbeiten und es ist SEIN Arbeitsplatz. Meist wird versucht, die betreffenden Kameraden frühzeitig aus dem Einsatzgeschehen herauszulösen, soweit das möglich ist.
Ich denke in der Praxis kommt das immer auf die Kulanz des Arbeitgebers an.
vielleicht findest du hier antworten. ansonsten frag doch bei der feuerwehr nach. wer soll es sonst wissenn? http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/soziales/feuerwehr-oeffentlicher-dienst.pdf