Feuerwehr Uniform privat tragen erlaubt?

5 Antworten

Mit Schutzbekleidung aus Deinem Eigentum und ohne (auch nur anscheinweise, siehe §132 StGB) vorzugeben, einen öffentlichen Dienst zu erfüllen sowie ohne Verwendung eventuell geschützter Logos, Abzeichen und Wappen (Gemeindewappen, Logo Deutscher Feuerwehrverband, sonstige Abzeichen) ist das nicht verboten. Der Begriff "Feuerwehr" an sich ist nicht geschützt.

Wenn Du tatsächlich Feuerwehrmann bist, kann es trotzdem sein, dass Du damit gegen Dienstvorschriften verstößt, die Dir das Tragen von Uniform/Einsatzbekleidung (auch von privat gekauftem) außerhalb des Dienstbetriebs untersagt.

Die Ausgehuniform der Feuerwehr dürfte dagegen in jedem Fall gegen §132a StGB verstoßen, wenn sie unberechtigt/außerdienstlich getragen wird, egal ob privates oder dienstliches Eigentum. Das gilt übrigens auch für ausländische Uniformen!

Je nachdem, wie Du dich in der Kleidung aufführst, könnten auch noch so Dinge wie "Schädigung des Ansehens der Feuerwehr in der Öffentlichkeit" hinzukommen (siehe Satzung/Dienstvorschrift, meist unter "Ausschlußverfahren" zu finden).

Die entsprechenden Vorschriften sind:

  • §132 StGB Amtsanmaßung
  • §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
  • Satzung/Dienstvorschrift o.ä. der betroffenen Feuerwehr, in der Du Mitglied bist.

Die Feuerwehr ist ein Organ der Kommune. Wenn du die Uniform trägst dann bist du somit ein Vertreter deiner Kommune. Der Träger den BS kann somit festlegen wann Uniform getragen wird und wann nicht. Auch wenn du sie selbst gekauft hast und keine Merkmale deiner Gemeinde (z.B. Ärmelabzeichen) drauf sind, können ja Personen anwesend sein die wissen das du in der Feuerwehr sind und nicht unterscheiden können ob du nun privat eine Uniform trägst oder sie wirklich dienstlich gefordert ist.

Auch als Mitglied der Feuerwehr darfst du nur das machen was dir deine Gemeinde erlaubt.

Eventuell kann es je nach Bundesland noch weitere Festlegungen geben.

Theoretisch hast du zwar recht, praktisch darfst du es aber nicht. Klar, in deinem Haus darfst du so lange in der Uniform rumrennen wie du lustig bist. Öffentlich aber nicht! Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift* darf sowohl die Einsatzkleidung als auch die Dienstuniform nur zu dienstlichen Veranstaltungen getragen werden. Somit fällt der tägliche Einkauf in Feuerwehr-Uniform weg.

Ich wüsste aber auch ehrlich nicht, was du dir dadurch erhoffst.

*In Niedersachsen; kann ggf. in anderen Bundesländern anders geregelt sein.

Tulpe112 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 01:15

kannst du mir den Para mal schicken?

rockerholic  11.07.2012, 23:16
@Tulpe112

Bundesland hinzufügen wäre von Vorteil, denn es ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

Dennoch hat Shadowsn absolut recht (auch wenn es sich nicht um die Feuerwehrdienstvorschrift [FwDV] handelt, sondern um, sondern um das Feuerwehrgesetz [FwG]) und es steht im Feuerwehrgesetz und ist auch in allen Bundesländern gleich, wenn es mich nicht täuscht.

http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/Feuerwehrgesetz_Stand_03_2010.pdf

Müsste unter §14, Abs. 6 zu finden sein.

Man darf diese Kleidung nur bei offiziell, dienstlichen Veranstaltungen tragen. Auf dem Weg zu Feuerwehrveranstaltungen oder Lehrgängen usw. und zurück.

du darfst bloß keine Abzeichen dran haben, wie zb Oberbrandmeister etc. Das wäre amtsanmaßung und kostet ein paar tausend euro

Unwissend453  06.08.2020, 07:37

Ich bin nicht bei der Feuerwehr

Felux61  24.03.2021, 23:06
@Unwissend453

Alter das ist dein Konter Amtsanmaßung ist erst wenn er vorgibt einen höheren Dienstgrad zu haben als er eigentlich hat.

Tulpe112 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 01:11

wieso??? ich bin ja bei der FW ein akives Mitglied, somit ist das doch keine Amtsanmaßung. Vor allem stehe ich in unserer Akte bei Dienstgrad als Feuerwehrmann drin und habe dieses zeichen auch an der dienstjacke

baertl  27.01.2012, 22:48
@Tulpe112

Es ist dann Amtsanmaßung gem. §132 StGB, wenn Du Dir ein Amt anmaßt (nämlich "Feuerwehrmann im Dienst"), für das Du in diesem Moment nicht vom Dienstherrn bzw. seinem Vertreter (deinem Vorgesetzten) beauftragt bist. Schlimmer wird's noch, wenn Du eine Tätigkeit ausübst, zu der Du nur im Dienst berechtigt bist, aufgrund Deiner Erscheinungsweise oder Deines Auftretens aber der Normalbürger glauben muss, dass Du im Dienst bist. In außerdienstlich getragener Feuerwehr-Schutzbekleidung z.B. spaßeshalber den Verkehr umlenken. Hier kommen dann natürlich zusätzlich ggf. auch andere Tatbestände in betracht (im Beispiel z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung etc...).

Das Tragen von Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen ist ebenfalls nur im dienstlichen Auftrag erlaubt, andernfalls Mißbrauch gem §132a StGB Nr.4.

Details zum Tragen von Uniform und wer welche Trageweise bestimmen darf wird in Dienstvorschriften geregelt. Normalerweise ist in diesen Vorschriften das außerdienstliche Tragen von Uniformen ausdrücklich untersagt. Aber selbst wenn es nicht ausdrücklich drinsteht, versteht es sich von selbst, dass Dir die Uniform nur für dienstliche Zwecke überlassen wurde (das betrifft auch die Einsatzstiefel, die sich sonst prima zur Gartenarbeit eignen würden). In der Regel gilt der Weg von und zum Dienst auch als Dienst im obigen Sinne, d.h. die Uniform ist dabei dann erlaubt.

Das Tragen der Uniform außerhalb von angeordneten Diensten ist nicht nur strafrechtlich bedenklich, sondern kann auch Feuerwehr-intern gemaßregelt werden, vor allem wenn es dem Ansehen der Feuerwehr schadet (Du also z.B. betrunken in Feuerwehr-Uniform auftrittst). Ein anderes Beispiel ist z.B. wenn Du Dir mit der Uniform Vorteile erschleichst, z.B. umsonst in ein Konzert hineinzukommen o.ä. Auch hier könnten dann noch weitere Tatbestände in Betracht kommen, z.B. Betrug.

In der Praxis wird sich kein Bürger groß dafür interessieren, auch die Polizei nicht, sofern Du nicht anderweitig auffällst. Wenn sich das allerdings bis zur Feuerwehrführung rumspricht, wirst Du vermutlich mindestens einen Gesprächstermin inkl. Einweisung in die Dienstbekleidungsvorschriften bzw. sonstige einschlägige Regelungen erhalten.