Mal wieder: "Feuerwehr im Einsatz Schilder" Ja oder Nein? (BAYERN!)

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

Laut diesem Schreiben hier ist es durchaus erlaubt: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Blaulicht_AH-StVO_Fassung-IC_Stand-13.06.2008.pdf

Aber: Ich möchte dich fragen, was du dir von der Benutzung versprichst? Damit kommst du keine 15 Sekunden früher im Gerätehaus an. Du hast ohne das Ding die gleichen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr, wie mit. Und erfahrungsgemäß werden solche Schilder von anderen Autofahrern oft übersehen. Und selbst wenn sie sie sehen. Es ergibt sich daraus keine Verpflichtung irgendwie anders zu reagieren, als sonst auch.

Mein Tipp: Spar dir die Kohle. ;-)

Stefffan7  10.08.2015, 09:51

Ich finde schon, dass es was bringt. Und zwar hinten herrum. Wenn du mal etwas schneller auf der Straße unterwegs bist, denken vielleicht Leute, die das sehen, dass du dich einfach nicht an die StVo halten kannst und haben einen schlechten Eindruck von dir. Mit einem Dachaufsetzer kann man das vielleicht umgehen.

Sennse123  04.12.2012, 21:05

stimmt schon das du keine weiteren rechte hast und dazu bekommst aber du kannst in einem einsatz die Sonderrecht in anspruch nehmen (§35 oder §38 StVO) aber du kannst anderen deutlich machen das du Sonderrechte hast und benutzt.

hellomynameis  13.01.2012, 15:15

Noch eine Ergänzung zum Thema Sonderrechte:

Du darfst als Angehöriger der Feuerwehr Sonderrechte nach §35 StVO nutzen. Das bedeutet, dass du z.B. schneller fahren darfst als erlaubt, parken darfst, wo es eigentlich nicht erlaubt ist, evtl. auch über eine rote Ampel fahren darfst, wenn du mitten in der Nacht völlig alleine an der Kreuzung bist.

Daran sind aber einige Bedingungen geknüpft:

  • Es muss zur Erfüllung deiner Aufgabe dringend geboten sein, dass du einen Gesetzesverstoß begehst. Beispielsweise sind Geschwindigkeitsübertretungen definitiv nicht angemessen, wenn dein Alarmstichwort "Baum über Straße" lautet. (Oder eine andere wenig zeitkritische Angelegenheit.

  • Aus obigem Satz folgt auch, dass du "Sonderrechte" nicht als ein Paket verstehen darfst, dass du komplett verwendest oder gar nicht. Vielmehr musst du jede einzelne Überschreitung vorher "bewerten", ob sie dringend nötig ist, oder nicht.

  • Du darfst nicht gegen §1 StVO verstoßen, das heißt du musst im Grunde immer so fahren, dass du niemanden gefährdest. Daraus ergibt sich logischerweise, dass du z.B. nicht mit 80 Sachen tagsüber am Kindergarten vorbeischotterst. Auch Nötigung mit Lichthupe oder ähnliche Unflätigkeiten sind natürlich nicht erlaubt!

  • Sonderrechte darfst du auch ohne Dachaufsetzer in Anspruch nehmen. ;-)

Und dann musst du noch aufpassen: Du darfst §38 StVO ausdrücklich NICHT in Anspruch nehmen. Das bedeutet, du darfst niemandem die Vorfahrt nehmen und auch niemanden behindern! Daraus folgt als Beispiel, dass du nicht über die rote Ampel fahren darfst, wenn du nicht ausschließen kannst, dass da doch ein Auto kommt, das eigentlich grün hat.

helftmirdpls 
Beitragsersteller
 13.01.2012, 15:06

Stimmt, eigentlich doch sinnlos ;D Wer mir Erfahrungen mit dem Schild sagen kann schreibt sie doch bitte unter diesen Kommentar, will mal schauen ob es vllt. doch einen versteckten Sinn hat ;)

Danke für die Antwort

Auszug aus einem Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 16.03.2000:

...den Feuerwehrdienstleistenden bleibt wie bisher die Möglichkeit das private Kfz mit dem Schild z. B. -Feuerwehr im Einsatz- zu kennzeichnen.

Voraussetzungen sind:

  • Das Schild darf nicht beleuchtet sein.

  • Das Schild darf nur angebracht sein, wenn sich das Kfz auf der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus/zur Feuerwache oder zur Schadensstelle oder einer sonstigen durch den Einsatz bedingten Fahrt befindet. Die Schilder dürfen daher nicht auf der Fahrt zu Übungen und auf der Rückfahrt vom Einsatz verwendet werden.

  • Dachmagnetschilder sind nur entsprechend der zugehörigen Verwendungsvorschrift des Herstellers zu verwenden

  • Aus der Verwendung des Schildes dürfen keinerlei Sonderrechte/Wegerechte im Straßenverkehr abgeleitet werden; das Schild hat keine Wirkung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Habe bisher noch keine Änderung irgendwo gesehen , also gilt es noch.

m1405m  13.01.2012, 13:46

Mit Bayern hat das aber nichts zu tun, das steht in der StVO.

Siebenschlaf  13.01.2012, 13:55
@m1405m

ja das stimmt. In BAyern gelten auch keine anderen Gesetze, auch wenn es ein Freistaat ist:-)

Aber weil der Auszug schon von 2000 ist....

hellomynameis  13.01.2012, 14:46
@m1405m

Bist du dämlich, oder tust du nur so? Im obigen Beitrag steht doch ausdrücklich "Auszug aus einem Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 16.03.2000"!

Erlaubt ja (darf nicht beleuchtet oder reflektierend sein, siehe entsprechende Vorgaben der StVO bzw. StVZO). Herstellerangaben zur Anwendung beachten.

Über den Sinn kann man diskutieren. Man könnte es als höfliche Bitte auffassen, einem doch Vorrang einzuräumen, gerade bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Eine Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer ergibt sich daraus aber nicht. Viele bemerken das Schild auch gar nicht (man sieht es sehr schlecht von der Seite und auch im Rückspiegel ist es schlecht sichtbar, also eigentlich sinnlos).

Ein anderer Zweck ist es, dass man sein Auto damit auf dem Feuerwehrgelände oder auf der Zufahrtsstrasse kennzeichnet, wenn man dort etwas komisch parken muss. Viele Feuerwehrhäuser haben leider nicht ausreichend Parkplätze und so signalisiert man einer eventuellen Parkkontrolle oder einem erzürnten Mitbürger, dass man einen Anlass hat, vielleicht etwas schief vor dem Gerätehaus stehen zu bleiben - so kann man auf Mitgefühl hoffen.

Der dritte Zweck, der mir einfällt, ist die Nutzung bei manchen Feuerwehreinsätzen. Es ist denkbar, dass bei einer Veranstaltungsabsicherung Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen unterwegs sein müssen und dann kann man das Fahrzeug damit kennzeichnen. Oft bei kleinen Landfeuerwehren, die auch mal einen größeren Festzug absperren müssen und dazu viele Straßenposten besetzen. Irgendwelche besonderen Rechte lassen sich daraus auch nicht ableiten, aber dann weiss auch der unbedarfte Zuschauer, warum da jetzt ein Privatfahrzeug in der Wiese parkt. Bei Großeinsätzen kann auch mal ein Verpflegungstransport oder so mit einem Privatfahrzeug organisiert werden und dann hilft das Schild ggf. wieder bei der Durchfahrt von an sich gesperrten Straßen Diskussionen zu vermeiden.

Es mag also durchaus sinnvoll sein, solche Schilder vorzuhalten. Legal sind sie, sofern sie geeignet sind und die sonstigen Richtlinien einhalten. Zur Raserei oder unvorsichtiger Fahrweise dürfen sie aber nicht verleiten und darauf sollten die Führungskräfte achten. Im Zweifelsfall kann das nämlich neben Verletzung oder gar Tod (entsprechende Beispiele gibt es leider) auch erhebliche juristische Folgen für alle Beteiligten haben.

Sind "Feuerwehr im Einsatz"-Schilder ... für Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr (ab 18+) laut StVO erlaubt?

Sogar für jeden Hans und Franz - sie werden in der StVO überhaupt nicht erwähnt.

Aber: Sie werden in der StVO eben überhaupt nicht erwähnt, sie haben also auch überhaupt keine straßenverkehrsrechtliche Bedeutung.

Achtung! Ich hätte gerne nur die Antwort, wie das in BAYERN (!) ist. Also nicht NRW, Hessen, Brandenburg oder so...

Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, die StVO gilt in "NRW, Hessen, Brandenburg oder so" exakt genau so wie in Bayern ...

Das hat nichts mit dem Bundesland zu tun, die StVO gilt bundesweit.

Da dieses Schild Ohne Beleuchtung ist, darfst du es nutzen. Allerdings hast du damit keinerlei Sonderrechte !!

hellomynameis  13.01.2012, 15:00

Jein. Man hat keine Sonderrechte, die sich nur aus dem Schild ergeben. Allgemein ist man aber schon berechtigt, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Wie gesagt aber auch ohne Schild. ;-)

helftmirdpls 
Beitragsersteller
 13.01.2012, 15:10
@hellomynameis

Sicher, ich habe zu den Sonderrechten der FFWler schon sehr geteilte Meinungen gelesen, außerdem wird von der Beanspruchung abgeraten, da es zu gefährlich ist und es gelten KEINE Wegerechte (!)