Wer zahlt mein Handy das beim Feuerwehreinsatz kaputt gegangen ist?
Bei einem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr ist mir beim Umziehen im Gerätehaus mein Handy aus der Tasche gefallen und dabei Irreperabel kaputt gegangen. Muss die Gemeinde als träger der Feuerwehr dafür aufkommen oder sitze ich selber auf dem Scahden?
mfG
PegasoV
15 Antworten
Die Gemeinde muss für alle Kosten aufkommen, die dem Wehrmann während seines Dienstes entstehen. Gerade solche Dinge wie Handys und Uhren müssen da öfter Mal drunter leiden. Danach kommt dann die Gedundheit und das Kfz.
Man kann es melden aber ich glaube nicht das die Gemeinde was bezählt, aber vielleicht gibt sie ja einen Zuschuss. Wenn sie das macht würde ich noch zum Komandanten gehen und ihm das sagen vielleicht gibt er ja auch noch was dazu, aber wenn man es reeparieren lassen kann gibt die Feuerwehr meisten etwas dazu (so ist es bei uns.
Is zwar schon was her aber der Vollständigkeit halber:
Das Handy ist von der Gemeinde ersetzt worden (Zeitwert) da man von einer freiwilligen Einsatzkraft erwartet, im Alarmfall umgehend verfügbar zu sein. Daher sind auch alle privaten Sachen bei Beschädigung im Zusammenhang mit dem Einsatz (beginnend mit der Alarmierung) über den Dienstherren (hier die Gemeinde) versichert.
Beim Umziehen ist es Dir heruntergefallen? Da kann doch die Gemeinde nichts dafür oder die Feuerwehr! Für diesen Schaden darfst Du selbst aufkommen.
Also nachdem ihr mich zu einer Nachfrage bei der Gemeinde motoviert hab ist folgendes rausgekommen:
Bei dem Handy, das man gewonheitsgemäß bei sich hat, verhält es sich wie bei einer Armbanduhr oder einem Kleidungsstück, dass auf dem weg zum Einsatz beschädigt wird. Da man als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bei Alarmierung ab der Stelle versichert ist, an der man sich aufhält, fällt auch sowas unter die Deckung der Verischerung.
Danke für eure zahlreichen Antworten :-)
hätte ich garnicht gedacht.....ok is ja gut so