Muss ich mich auf der Arbeit ausstempeln, wenn ich zu einem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr gerufen werde ?
Moin,
ich bin aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr in meinem Wohnort, welcher auch gleichzeitig mein Arbeitsort ist.
Ich darf während der Arbeit im Einsatzfall losfahren.
Nun zu meiner Frage: Muss ich, bevor ich die Arbeit verlasse, um zum Gerätehaus zu fahren, mich ausstempeln, oder darf ich einfach so losfahren?
Weiß jemand eventeull eine Antwort und hat im besten Fall Gesetzesauszüge, oder ein Gerichtsurteil dazu?
Nicht falsch verstehen, ich bin ja bereit zu stempeln und praktiziere das auch so, da es gefordert ist. Nur kostet das dieser Vorgang halt wertvolle Zeit, die im Zweifelsfall entscheidend sein kann.
10 Antworten
Ich denke auch, dass es hauptsächlich um die Versicherung geht.
Mitarbeiter die auf Dienstreise gehen, müssen sich auch Ausstempeln.
Über die Zeiterfassung lässt sich somit eindeutig nachweisen, wann du das Gebäude verlassen hast, und eindeutig ist, welche Versicherung im Zweifelsfall zuständig ist.
Ich denke, die Frage sollte generell mit dem Betrieb abgeklärt werden. Es hängt ja auch davon ab, wie lange der Umweg zur Stempeluhr dauert.
Als Alternative kann ich mir auch vorstellen, dass die Zeiten nachträglich maunell erfasst werden. Du kannst ja möglicherweise von der Feuerwehr eine Info bekommen, wann die Alarmierung erfolgte und wann der Einsatz beendet war. Diese könntest du dem Betrieb vorlegen, der dann sogar was Offizielles zur Hand hat.
Besprich' das mit deinem Chef!
Wenn man die Erst-Helfer-Ausbilder, FW-Ausbilder und ihre Beispiele hört, möchte man jedes Mal meinen, dass hinter jeder Ecke jemand erste Hilfe braucht und es überall brennt. Einfach mal mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen.
Wahrscheinlich geht es auch um versicherungstechnische Fragen, die zu klären sind …
Hallo gudefrage123,
letztendlich ist das eine Absprache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber, wie ihr das regelt.
Im Grunde genommen ist der Feuerwehreinsatz während der Arbeitszeit ja auch "Arbeitszeit" - d.h., Dein Arbeitgeber sollte Dir ja ganz normal auch für die Zeit des Feuerwehreinsatzes Dein Gehalt weiter zahlen (und kann sich die durch den Einsatz entstandenen finanziellen Ausfälle dann auf Antrag von der Stadt oder Gemeinde erstatten lassen - siehe Brandschutzgesetz Deines Bundeslands).
Andere wiederum haben eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber getroffen, dass sie die durch den Einsatz "versäumte" Zeit in der Firma nachholen (darauf hat der AG zwar keinen rechtlichen Anspruch - aber letztendlich sitzt er eben am längeren Hebel und kann seinen Arbeitnehmer unter irgendeinem Vorwand kündigen...). Da wäre es dann sinnvoll, sich auszustempeln, um dann ein sauberes Zeitkonto zu haben.
Ob es versicherungstechnische Gründe gibt, wie von anderen hier geschrieben, das weiß ich leider nicht. Aber ich habe da so meine Zweifel!
Immerhin wird in den meisten Unternehmen ja gar nicht gestempelt, und da klappt es auch mit dem Versicherungsschutz. Davon abgesehen: Ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bist Du eh über die Kommune bzw. Feuerwehr versichert.
Also: Sprich einfach mit Deinen Vorgesetzten über das Thema. Wenn es Dich das Ausstempeln aufgrund der räumlichen Situation wirklich so viel Zeit kostet, dann gibt es sicherlich auch andere Möglichkeiten für einen Nachweis.
Das besprichst Du am besten mal mit Deinem Vorgesetzten oder Chef.
Normalerweise muss man sich aber ausstempeln bzw. abmelden, wenn man die Betriebsstätte verlässt.