Darf eine freiwillige Feuerwehr Spenden annehmen und wie kann man eventuell Spenden "eintreiben"?
Hallo alle zusammen!
Ich suche ernstgemeinte Antworten auf die oben gestellte Frage. Den Wehren in unserer Gemeinde geht es gut, aber ihr kennt das ja: "Warum darf ich nur zwei Lollys haben Mama? Ich hätte gerne noch den mit den Streifen, der ist süßer!" - "Nein Schatz, spar dein Taschengeld, dann kannst du ihn dir selbst kaufen." (Um das jetzt mal mit einer anderen Situation zu vergleichen)
Nun also die Frage(n): DARF eine Freiwillige Feuerwehr Spenden, beispielsweise auf einem Vereinskonto, annehmen? Und wie wirbt man am besten? Wen könnte man den für Spenden begeistern und wie?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
5 Antworten
Die Freiwillige Feuerwehr darf Spenden annehmen.
Organisiert doch ein Fest oder eine INFO Tag, da könnt ihr Spender werben.
Oft steigen an solchen Tagen gerne Handwerksbetriebe oder Klein-Gewerbe mit Infoständen ein, die dann auch zum Spenden bereit sind.
Hallo Wurzelsepp.
Ich habe nicht geschrieben, das dass Fest unter spenden fällt, sondern zum Sammeln und Werben von Spenden genutzt werden soll.
1. komm i aus Bayern, mia ham fast koa E ..
2. wir haben selber jedes Jahr ein Feuerwehrfest ..... noch nie mit Spendeneinnahmen ....
Als Feuerwehr kann man auf zwei Arten Spenden bekommen bei denen auch sichergestellt ist das der Spender eine Spendenbescheinigung bekommt die er steuerlich absetzen kann.
Der erste Weg ist über eine zweckgebundene Spende an den Träger Brandschutz. Das ist der Weg wenn die Feuerwehr keinen eingetragenen Verein hat.
Der andere Weg ist einen e.V. zu gründen. In Gegensatz zu dem was Meandor gesagt hat kann man für einen Feuerwehrverein sehr wohl die Gemeinnützigkeit bestätigt bekommen. Wir bekommen das regelmäßig und ich habe erst in letzter Zeit einige Spendenquittungen unterschrieben.
Klären muss man dann nur noch wie die über den Verein beschafften Ausrüstungsgegenstände in den Bestand der Feuerwehr übergehen. Da geht es ja dann um so Sachen wie Pflege und Wartung oder Ersatzbeschaffungen. Auch sind u.U. Versicherungsfragen zu klären.
Das sollte mit dem Träger im Vorhinein geklärt sein. Es hat schon Fälle gegeben wo Träger, mit Recht, von Vereinen beschaffte Ausrüstung abgelehnt hat. Das gibt dann nur böses Blut.
Spenden annehmen darf jeder, aber die meisten Spender haben keine Lust zu spenden, wenn sie dafür keine Spendenbescheinigung erhalten. Für eine Spendenbescheinigung muss der Spendenempfänger vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit erhalten haben.
Zudem zählen "Spenden" an Personen oder Einrichtungen ohne Gemeinnützigkeit steuerrechtlich als Schenkungen und lösen je nach Höhe Steuerpflichten aus.
Bei den Feuerwehr hängt es jetzt von der Organisation ab und die hängt im Regelfall vom Bundesland ab.
Grundsätzlich ist die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde, meist ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Spenden an die Feuerwehr müssen daher an die Gemeinde.
Feuerwehrvereine oder Feuerwehrkameradschaften dienen in der Regel nicht der Förderung des Brandschutzes und erhalten daher keine Gemeinnützigkeit.
Spenden dürfen die annehmen eintreiben auf gar kein Fall und unsere Wehr veranstaltet ein Dorffest oder christbaumfersteig da bekommen die auch geld
ist die Feuerwehr ein eingetragener Verein?
dann ist Spenden einfach, da die Feuerwehr selbst die Spendenquittung ausstellen darf. Ansonsten läuft die Spendenquittung über die Gemeinde, wobei die Gemeinde evtl. die Spende nicht so weiterleitet, wie geplant ...
Ansonsten Sponsoren (Riesenunterschied!!) aus der Gemeinde suchen ....
wir haben in der Feuerwehr z.b. eine Wärmebildkamera für einen Spottpreis bekommen. Der Lieferant der Kamera holt diese aber regelmäßig für Vorführungszwecke ab, ist mit dem Kommandante (und dem Ober-Chef (Bürgermeister)) abgeklärt.
eine andere Firma aus der Gemeinde nutzt regelmäßig unseren Schulungssaal für seine Fortbildungen ..... entweder gegen Geldspenden oder aber gegen entsprechende Ausrüstungsgegenstände .....
Wenn der Verwendungszweck der Spende richtig definiert (zweckgebundene Spende) ist, kann die Gemeinde die Spende nicht zweckentfremden, sie kann sie höchstens ablehnen (aber das macht hoffentlich niemand).
Da kannst du dir aber dann auch ins eigene Fleisch schneiden, z.B. wenn der Zweck nie eintritt.
"zweckgebundene Spende für Feuerwehr Musterdorf zur Umrüstung des LF8 auf LED-Kennleuchten" wird das Geld nicht sofort verwendet und das LF8 wird durch ein LF10/6 ersetzt, weil es einen Unfall hatte, wäre der Zweck nicht mehr gegeben ;-) und das Geld müsste zurück gezahlt werden
==> also Zweck immer so angeben, dass man etwas felxibel bleibt: "zweckgebundene Spende für Feuerwehr Musterdorf zur für Umbauten an den Fahrzeugen, im sinne der Mannschaft"
Dummerweise fällt ein Fest nicht unter Spenden .......