Darf man als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm über rote Ampel fahren?

11 Antworten

Hallo Unsinkable99, diese Frage zu beantworten macht mir besonders Spaß, zählt es doch zu meinen Spezialgebieten. Also grundsätzlich kann man deine Frage mit JA beantworten, du darfst. Aber ganz so einfach lasse ich dich dann doch nicht davonkommen. Erheblich zu berücksichtigen bei der Nutzung von Sonderrechten, die du im Falle einer Alarmierung und damit der Wahrnehmung Hoheitlicher Aufgaben, in Anspruch nehmen kannst sind die Paragarphen 1 und 35 der Straßenverkehrsordnung. Wichtig ist außerdem das du den Paragraphen 38 der Straßenverkehrsordnung mit deinem privat PKW NICHT in Anspruch nehmen kannst. Schauen wir also mal ins Gesetz: Paragraph 1 StVO besagt, § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Soweit so gut, es gibt aber Ausnahmen und die gewährt dir § 35 StVO, der besagt nämlich wiederum, " (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.". Kurz gesagt, im Falle einer entsprechenden Alarmierung bist du die Feuerwehr. Bitte aber IMMER den Absatz 8 des § 35 beachten, "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden" Dieser Absatz 8 besagt das was oben von "willom" bereits thematisiert wurde, eine Katze im Baum oder ein brennender Altpapiercontainer entspricht mit Sicherheit nicht der Verhältnissmäßigkeit der Mittel wenn du mit 100 Km/h durch die Stadt knallst. § 38 StVO regelt die Nutzung der Sonderrechte, sie ordnet an das alle Verkehrsteilnehmer dir freie Bahn schaffen müssen. Allerdings nur dann wenn du blaues Blinklicht mit Martinshorn nutzt. Dieses blaue Blinklicht und das Horn dürfen allerdings nur an solchen Fahrzeugen angebracht sein und genutzt werden, die dieses auch im Fahrzeugschein eingetragen haben. Das heißt, selbst mit Dachaufsetzer ( beleuchtet übrigens nicht zugelassen ) oder Feuerwehrschild in der Windschutzscheibe oder Feuerwehrjacke über dem Beifahrersitz oder was es sonst noch alles gibt, niemand muss dir freie Bahn schaffen wenn du mit deinem privat PKW fährst, egal wie schön du ihn beleuchtest. Wenn du also zur Katze im Baum alarmiert wirst, oder zum Containerbrand und du wirst mit 100 Km/h geblitzt, dann hast du den Jackpott, selbiges gilt für das überfahren roter Ampeln. Aber bei Alarmstichworten wie Feuer Menschenleben in Gefahr oder VU Person klemmt wird dir kein Richter was ans Bein nageln. Aber auch bei Dringlichkeit ist es wichtig das NICHTS passiert. Im Falle eines Unfalls ziehst du wahrscheinlich den kürzeren da Absatz 8 des § 35 nicht beachtet wurde und § 1 verletzt wurde. Also, immer schön Augen auf und Hirn eingeschaltet lassen, dann sollte es auch mit dem Verkehr klappen. Und an all die Ahmungslosen hier die geschrieben haben Nein auf keinen Fall und son Müll, denkt mal drüber nach wie ihr euch fühlen würdet wenn ihr auf die Hilfe der Feuerwehr wartet und jemand zu euch sagt der steht gerade an einer roten Ampel. Auch bitte erst Hirn an, dann antworten.

Unsinkable99 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 17:19

Das große Problem dabei ist, dass wir alamiert werden, ohne zu wissen was genau für ein Einsatz auf uns wartet. 
Es kann eine Katze auf dem Baum sein, oder ein Haus in Flammen stehen. Das erfährt man erst im Feuerwehrhaus. 
Ich habe ein Cabrio mit stoffdach, deswegen kann ich zb. keinen Dachaufsetzer oben anbringen, wie viele meiner Kameraden. Wurde nur schon des öfteren (auch nachvollziehbar) von passanten beschimpft, weil diese natürlich nicht wissen können, dass ich gerade auf dem weg zu einem Alarm bin. 

Knoppi2  21.07.2016, 23:31
@Unsinkable99

In der Tat stellt die Kenntlichmachung von einem "höheren Interesse" immer ein Problem dar. Schließlich fährst du ja nicht aus Spaß an der Freud so. 

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen, wir bekommen eine komplettmeldung via Durchsage auf der Wache und auf die Digitalmelder wir wissen so immer was los ist. 

Problematisch sind natürlich fest programmierte Durchsagen oder Standarttexte wie "Einsatzalarm" oder "Wache besetzen". War einer der Gründe warum wir uns damals für die teureren DME entschieden haben, dafür mit Volltext. 

Knoppi2  20.07.2016, 23:41

Sorry aber ich konnte keine Absätze mehr zufügen!!! Bitte um Nachsicht. 

Natürlich nicht - nur mit Sondersignal und größter Vorsicht

Nomex64  20.07.2016, 22:46

§ 35 und § 38 gelten unabhängig voneinander. Sonderrechte nach § 35 gelten auch ohne Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach § 38.

Midgarden  20.07.2016, 23:01
@Nomex64

Aber eben nur für die jeweilige Organisation und damit ausgerüsteten Fahrzeugen - einzelne Mitglieder in der Anreise fallen nicht darunter

Knoppi2  20.07.2016, 23:46
@Midgarden

Leider falsch, setzen 6, bitte erst die StVO lesen und die juristischen Auslegungen verstehen, dann antworten. DANKE.

Nomex64  20.07.2016, 23:51
@Midgarden

Warum liest du dir nicht erst mal den von mir verlinkten Artikel von Prof. Müller durch bevor du weiter solchen Unsinn behauptest?

wurzlsepp668  21.07.2016, 07:54
@Midgarden

ein Aktiver der Feuerwehr ist ab Alamierung die Feuerwehr .....

somit darf er Sonderrechte (NICHT Wegerechte) in Anspruch nehmen!

Die die hier Nein schreien sollten mal den Paragraph 35 StVO lesen! Die Feuerwehr (nicht ihre Fahrzeuge) hat Sonderrechte. Allerdings kann man im privaten PKW keine Wegerechte nach Paragraph 38 in Anspruch nehmen. Das macht die Anwendung von Sonderrechten fast unmöglich

Knoppi2  20.07.2016, 23:45

Grundsätzlich richtig.👍👍

Ich glaub ja, hab so was schon mal gehört. Kann man ja nachweisen.

Knoppi2  20.07.2016, 23:51

Glauben heißt nicht wissen...

Misterblue75  21.07.2016, 07:10
@Knoppi2

Na gut, hab mal gesehen wie ein ziviler PKW bei roter Ampel durchgefahren ist und in der nähe zur Feuerwehrstation abgebogen ist. Kurz zuvor ging die Sirene. Obs offiziell erlaubt ist, weiß ich nicht.

Hallo,

nein auf keinen Fall! Auch Polizei und Krankenwagen dürfen das selbst im Einsatz nicht, sondern nur wenn es über Funk eine sog. Freigabe gibt, z.B. bei einem Notfalleinsatz. Das muss aber von der z.B. Feuerwehrleitstelle so angesagt, bzw. bestätigt werden.

Deutlich heißt das, du darfst nur auf normalem Wege im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu deinem Arbeitsplatz fahren, auch wenn es im wahrsten Sinne des Wortes brenzelig wird. Ansonsten bist du deine Führerschein los, und darfst weder bei der freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten (weil hier wird auch immer die charakterliche Eignung überprüft) noch würdest du z.B. bei der Feuerwehr, falls du das vor hast, eingestellt in der mittleren oder gehobenen Beamtenlaufbahn. Liest du? Es geht nicht nur um deine aktuelle Anfrage, die eindeutig mit nein zu beantworten ist, sondern auch darum: Willst du evtl. auch beruflich heute oder später bei der Feuerwehr einsteigen, wenn du das aktuell freiwillig machst. Da kannst du dann die mittlere oder gehobene Beamtenlaufbahn machen. Erkundige dich einfach mal. Wäre doch ein toller Job und bist gut versichert.

LG Shoshin

Nomex64  20.07.2016, 22:41

Die Aussagen sind falsch.

wurzlsepp668  21.07.2016, 07:52

ich bin mehr als 10 Jahre ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren ....

mir hat die Leitstelle NIE gesagt, ob ich mit Sondersignal zum Einsatz vom Einsatz weg fahren soll ....

da dies in der Entscheidung der Fahrzeugbesatzung liegt!

Knoppi2  20.07.2016, 23:40

Totaler Blödsinn!! Guck nicht soviel Fernsehn. Auf nem LF hat mir noch keiner gesagt wann ich Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Für alles andere wird das bei der Alarmierung übermittelt. 

Shoshin  01.09.2016, 19:02
@Knoppi2

Hä, ist wohl ein Missverständnis!!! Ich habe gelesen, er fährt mit seinem privateigenem PKW zur freiwilligen Feuerwehr! Dann darf der die Verkehrsregeln keinesfalls überschreiten. Ab Feuerwehreinsatz natürlich!!! Also Vorsicht mit vorschnellen Kommentaren. Sonderrechte auf dem Weg zur Arbeit zur freiwilligen Feuerwehr gelten auf keinen Fall!