Zutrittsrecht für Vermieter wenn Heizung und Stromverteilung in der Wohnung des Mieters sind?
Ich beabsichtige ein 2-Familien Haus zu erwerben wobei die untere Wohnung bereits seit dem Jahre 2000 vermietet ist. Bei der Besichtigung ist mir aufgefallen das die Heizungsanlage und die Stromverteilung für beide Wohnungen sich in der Mietswohnung befinden. Mir stellt sich nun die Frage wie man den Zugang zur Heizungsanlage und zu den Sicherungen regeln kann wenn der Mieter z.B im Urlaub wäre. Welche Möglichkeiten sind rechtlich ok ohne den Mieter in seinem Recht auf Privatsphäre einzuschränken. Mir geht es bei der Sache um den sog. Notfall, also wenn die Heizungsanlage bzw der Strom ausfallen würde. Kann man die Wohnung dann im Beisein der Polizei betreten oder welche Möglichkeiten hätte man dann um zeitnah die Störung beheben zu können. Denn eins scheint ja klar zu sein ohne den Mieter in Kenntnis zu setzen und die Wohnung alleine zu betreten wäre eine Straftat. Ich bedanke mich für eure Antworten bereits im vorraus. Mfg
9 Antworten
Am einfachsten ist es, sich mit dem Mieter zusammenzusetzen und das abzuklären. Nicht jeder Vermieter ist auch ein böser Vermieter (auch wenn viele Mieter das offensichtlich glauben). Es ist doch sicherlich auch im Sinne des Mieters, dass alles reibungslos funktioniert. Ich vermiete selbst und habe grundsätzlich einen Schlüssel zur Wohnung (natürlich mit Einverständnis des Mieters) eben für Notfälle. Bisher gab es noch nie Probleme und noch nie war ein Mieter nicht damit einverstanden. Man kann mit Vermietern reden und auch mit Mietern, da regeln sich manche Probleme von ganz allein.
Nicht jeder Vermieter ist auch ein böser Vermieter (auch wenn viele Mieter das offensichtlich glauben)
Das gilt vor allem auch umgekehrt.
Das kann man doch mit mit dem Mieter dann vorher regeln...
Da geh ich nicht von aus, daß das abgelehnt wird.Ist ja eigentlich verständlich, daß es da einen Weg geben muss.Wenn es abgelehnt werden würde, an wen wenden? Wie sieht's mit Verbraucherschutzzentrale aus? Oder machen die sowas nicht?
Da geh ich nicht von aus, daß das abgelehnt wird.Ist ja eigentlich verständlich, daß es da einen Weg geben muss.Wenn es abgelehnt werden würde, an wen wenden? Wie sieht's mit Verbraucherschutzzentrale aus? Oder machen die sowas nicht?
Das kann man ganz einfach regeln: Wenn der Mieter weg ist, muss er einen Schlüssel beim Vermieter oder einer Person seines Vertrauens hinterlassen oder sonstwie Zugang zur Wohnung ermöglichen und dies dem Vermieter mitteilen, ansonsten wird die Tür auf Kosten des Mieters aufgebrochen. Das schreibt man so als Zusatz zum Vertrag, das ist absolut rechtlich ok und wasserdicht. Muss man aber nichtmal, das sind auch so laut Rechtsprechung die Pflichten eines Mieters aus dem Mietvertrag, ohne dass dies separat vereinbart wäre...
Vielen Dank für die Antwort. So etwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht. Problem was ich sehe ist wenn die Person seines Vertrauens keine Zeit hat oder nicht erreichbar wäre um mir Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Wie schaut es dann aus? Wohnung auf Kosten des Mieters geöffnet und dann? Einfach rein und Störung beseitigen? Ich denke da sollte dann immer ne neutrale Vertrauenswürdige Person bei sein damit später bezeugt werden kann das man wirklich nur zum Zweck der Störungsbeseitigung die Wohnung betreten hat.Denke vielleicht auch bloß zu kompliziert...
Ich würde jede Wette abschließen, dass diese Regelung gegen geltendes Recht verstößt. Das wäre rechtlich ein viel zu großer Eingriff in dem vom Grundgesetzt garantierten Schutz der eigenen Wohnung.
Nein, tut sie nicht, im Gegenteil sind dies laut Rechtsprechung bereits Sorgfaltspflichten des Mieters, die überhaupt keiner separaten Regelung bedürfen, all das ist bereits geltendes Recht. Der Schutz der Wohnung wird ja nicht genommen, es verbleibt ja dem Mieter, wem und wie er Zugang zur Wohnung lässt, es steht nur fest, dass er dies dem Vermieter ermöglichen muss (§ 554 BGB)...
Die Wette hättest Du bereits verloren...
Die entsprechende Regelung reicht für 99 % aller Fälle aus. Wenn es sich wirklich um einen akuten Notfall handelt, musst Du ohnehin mit Schlüsseldienst/Polizei/Feuerwehr mit Gewalt rein, falls der Mieter nicht anwesend/erreichbar ist, egal ob er im Urlaub ist oder sonstwo...
Die Stromverteilung kann an einen anderen Ort verlegt werden. Die Heizung ebenfalls. Leider ist das mit Kosten verbunden, die du besser sparen solltest. Der Mieter im EG ist sicher selbst interessiert, dass Heizung und Elektroenergie funktionieren. Da du die entsprechenden Zähler ablesen musst, kann der Zutritt zur Mieterwohnung nicht verwehrt werden. Im Notfall muss sofort die Wohnung zu öffnen sein, ob Mieter anwesend ist oder nicht.. Die Schlüsselfrage wäre aber dennoch abzusprechen ohne die Sorgenfalten von elchelchelch noch tiefer werden zu lassen. Die Raumspartreppe kannst du dann auch sparen. Höre nicht auf die schrillen Rufe nach dem Rechtsanwalt.
Das Schlüsselproblem kann man so lösen, dass es eine Abmachung gibt, in welchen Situationen der "Notschlüssel" verwendet werden darf. Dieser Wohnungsschlüssel kommt dann in einen versiegelten Umschlag, den sich der Mieter von Zeit zu Zeit zeigen läßt. Z. B. immer dann, wenn man sowieso in die Wohnung muss. Sollte wirklich die vereinbarte Notsituation eintreten, kann man das hinterher dem Mieter schildern und den Schlüssel neu versiegeln. Ich gehe mal davon aus, dass Heizung und Stromkasten nicht gerade im Schlafzimmer sind. Man könnte also zusätzlich mit dem Mieter ausmachen, dass er vorsorglich immer alle Zimmertüren zu macht, die ihm zwecks Diskretion wichtig sind. Wenn sie schon nicht abgeschlossen sind, könnte sich der Mieter was einfallen lassen, woran er erkennen könnte, dass jemand in diesen Räumen war. Ein guter Test für den Hauskauf: Wenn der Mieter im Vorfeld schon zicken macht, Finger weg.
Deswegen frage ich an dieser Stelle vorher mal nach welche Möglichkeiten es gäbe;-)...muss ja mit ner Ablehnung rechnen und ohne Argumente ist so ne Verhandlung immer schlecht zu gestalten.