Müssen Mieter Zugang zur Heizungsanlage haben?
Ich möchte das Dachgeschoss unseres Hauses zu einer Mietwohnung ausbauen.
Das Bauordnungsamt schleppt das Bauantragsverfahren inzwischen schon seit fast drei Jahren (seit August 2019) hin. Jedesmal, wenn ich mich beschwere, weil das Verfahren so lange dauert, zieht das Bauordnungsamt eine neue Beanstandung aus dem Hut.
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Das würde bedeuten, dass ich keinen Kellerraum mehr für mich hätte, weil der Raum mit der Heizungsanlage hinter meinem Abstellraum liegt, der dann ein allgemeiner Durchgangsraum würde.
Zweite Frage: Wäre das Problem gelöst, wenn die Mietwohnung im Dachgeschoss eine eigene Heizungsanlage bekäme, oder müsste ich trotzdem meinen Keller opfern, weil es dann als nächstes heißt, die Mieter sollen zu allen Absperrhähnen [oder Sonstwas] Zugang haben?
5 Antworten
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Das ist großer Quatsch!
Aber mal was anderes? Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob es wirklich so sinnvoll ist, das neue Dachgeschoss auch an die Zentralheizung anzuschließen?
Wie wäre es mit einer elektrischen Heizung in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage? Es gibt infrarot-Flächenheizungen, die im Stromverbrauch nicht besonders kritisch sind, sehr effektiv sind und sehr einfach zu installieren sind.
Hohe Strompreise, hohe Gas- oder Ölpreise, hohe Fernwärmepreise - egal mit was man heizt, teuer ist es immer.
Letztendlich bleibt es nicht aus. Irgendwann muss man auf Heizen mit Öl oder Gas verzichten, weil beides so teuer wird, dass man es nicht mehr zahlen kann oder aber es gibt diese Heizungen gar nicht mehr. Was dann, wenn es keine Fernwärme gibt und Holzpellets oder andere Energieträger zum Verbrennen nicht zur Verfügung stehen?
Eine gut gedämmte Dachwohnung mit wenig ungedämmter Außenwandfläche braucht natürlich auch entsprechend wenig Strom. Das Prinzip der IR-Heizungen ist etwas anders, als die Warmluftgebläse herkömmlicher Elektroheizungen.
Wie auch immer. Heizen kostet immer Geld und die Vorschläge, wonach man IR-Flächenheizungen oder Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage einbauen soll, werden immer mehr und immer drängender.
Irgendwann wird es so viel Strom aus regenerativen Quellen geben, dass das gar keine Frage mehr ist.
Natürlich kann man den Strom, den man im Sommer überschüssig erzeugt, nicht bis zum Winter speichern, aber es gibt bereits jetzt intelligente Konzepte, bei denen man Strom ins Netz abgibt und man gewissermaßen ein Konto aufbaut, dass man in der kälteren Jahreszeit wieder abbaut. Somit gleicht sich das aus. Ich kenne jetzt keine Detailberechnungen, aber auch diese Möglichkeiten werden immer interessanter.
Danke für den Tipp! Den werde ich mir merken.
Der Architekt wollte einen Energieeffizienzexperten erst dann in die Planung einbeziehen, wenn die Baugenehmigung erteilt ist. Wir hatten nicht damit gerechnet, dass das Bauordnungsamt schon im Vorfeld alles genau wissen will.
(Ich musste auch schon einen Plan des Grundstücks nachreichen, auf dem ich aufzeichnen musste, wo nachher die Mülltonnen stehen sollen. Und das alles lange vor der Baugenehmigung.)
Da wir aktuell eine PV Anlage bei uns aufstellen: denk dran, dass der Ertrag im Winter am geringsten ist und gerade dann braucht man eine Heizung. Den Eigenverbrauch kannst du auch nur schwerlich über die 70% Hürde bekommen. Da eine IR Heizung für ständig genutzte Wohnungen aus meiner SIcht völliger Bullshit sind, solltest du dir genau diesen Vorschlag wirklich gut überlegen.
Das A und O wird die Dämmung sein und eigentlich sollte auch ein Energieberater gleich im Vorfeld eingebunden werden.
Wie weit die Pflicht zu einem Energieberater greift, kann ich dir leider nicht sagen, als Tipp: https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/gebaeudeenergiegesetz-geg/
Mieter nicht, Besitzer von Eigentumswohnungen allerdings schon.
Beide nicht! Normalerweise werden Häuser in einer Eigentümergemeinschaft von einem Verwalter verwaltet. Dieses muss Zugang haben und vielleicht noch der von der Verwaltung beauftragte Hausmeister. Sonst niemand.
Aber der Heizraum ist doch Gemeinschaftseigentum.
Ja, aber alle Eigentümer sind doch daran interessiert, dass weder irgendwelche Mieter, noch irgendwelche selbst wohnenden Eigentümer dauernd irgendwie an der Heizungsanlage rum schrauben oder schalten. In größeren Anlagen wäre das überhaupt nicht mehr zu kontrollieren, wer da was wann macht.
Mietern sollte man unbedingt den Zugang zur Heizungsanlage verwehren. Da hat kein Mieter etwas zu suchen. Stell dir vor, jeder könnte an der Heizung rumfummeln! Das ist ausschließlich dem Eigentümer vorbehalten. Und kein Mieter hat Anrecht auf den Zugang zur Heizungsanlage.
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Wie hat das Bauordnungsamt das begründet? Ein Mieter hat grundsätzlich gar nichts an der Heizungsanlage zu suchen, sondern nur Fachpersonal.
weil es dann als nächstes heißt, die Mieter sollen zu allen Absperrhähnen [oder Sonstwas] Zugang haben?
Es wäre sogar sinnvoll, wenn die Mieter einen Zugang zum Absperrventil haben. Im Havariefall wäre es eher schlecht, wenn diese Hähne in einem verschlossenen Raum sind.
Wie hat das Bauordnungsamt das begründet?
wörtliches Zitat:
"als Bauvorhaben haben Sie "Nutzungsänderung DG und SPB zu einer Wohneinheit am ZFH" angegeben. Genehmigt wurde seinerzeit ein Einfamilienhaus.
Für die Änderung des Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus müssen die einzelnen Wohneinheiten in sich abgeschlossen sein und der Heizungsraum von jedem Bewohner über Allgemeinflächen zu betreten sein. Des Weiteren sind weitere brandschutztechnische Anforderungen zu berücksichtigen."
-> Hängt das vielleicht mit dem zusammen, was "pharao1961" schrieb? Denkt das Bauordnungsamt plötzlich, ich wollte einen Teil unseres Hauses als Eigentumswohnung verkaufen? (Ich hatte in den letzten drei Jahren aber bestimmt 20mal mit der Bearbeiterin telefoniert und immer von Vermietung gesprochen.)
Grundsätzlich muss in dem Falle eines Umbaus der Heizungsraum allgemein zugänglich sein (d.h. er darf nicht Teil deiner abgeschlossenen Wohnung sein), aber die Aussage der "Bewohner" halte ich für falsch/ungenau.
Das würde ich nochmal hinterfragen.
Womit die Sperrschieber damit bestenfalls innerhalb der Mietwohnungen lägen , oder zumindest außerhalb des Raumes einer gemeinschaftlichen Zentralheizung.
Heizkörper in der Wohnung... natürlich.
Aber warum sollten Mieter - die i. d. R. gar keine Ahnung von dieser Materie haben - Zugang zur zentralen Heizungsanlage haben? Damit sie dem ganzen Haus die Heizung lahmlegen können...?😳
Da hätte ich als Vermieter ja keine ruhige Minute mehr...
"Es gibt infrarot-Flächenheizungen, die im Stromverbrauch nicht besonders kritisch sind, sehr effektiv sind und sehr einfach zu installieren sind."
Auch diese Heizungen können die Physik nicht umgehen. Für einen Raum braucht man eine gewisse Menge an Wärme, eine IR Heizung erzeugt diese mit einer Arbeitszahl von 1 und den bekannten Preisen.
Wenn ein Raum mit 2 kW Heizleistung betrieben werden muss, damit sich eine akzeptable Raumtemperatur einstellt, dann verbraucht die IR Heizung eben genau diese 2 kW, was das pro Tag ausmacht, sollte dir geläufig sein.
Zuerst wird gedämmt und dann kennt man den Energiebedarf.
"Wie wäre es mit einer elektrischen Heizung in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage? "
Solange die Sonne ausreichend hell ist, ein Thema. Aber der Winter hat kurze Sonnentage und kann düster sein.