Mieterhöhung nach befristetem Vertrag?
Hallo zusammen,
es geht um folgendes: ich habe letztes Jahr in Berlin einen auf ein Jahr befristeten Wohnungs-Mietvertrag unterschrieben, dessen Befristung nun bald ausläuft. Dazu hier kurz die Eckdaten:
Einzimmerwohnung ca. 34qm Miete: 410€ + 80€ Nebenkosten
Der Vermieter hat im Vertrag vermerkt, dass er die Wohnung nach dem Ablauf der Mietzeit selbst nutzen möchte. Nun hat er mir allerdings angeboten den Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern. Dadurch, dass er seinen Eigenbedarf anderweitig abdecken möchte jedoch zu anderen Konditionen, die da wären:
Miete 510€ + 80 Nebenkosten
Meine Fragen hierzu:
Kann er den Mietpreis überhaupt so hoch anheben? Ist das rechtens? Gibt es für mich die Möglichkeit die Erhöhung zu senken? Oder sind mir da die Hände gebunden?
Vielen Dank im Voraus, Rolf
6 Antworten
Es gibt einen befristeten Mietvertrag, der durch den Wegfall des Befristungsgrundes automatisch unbefristet wird.
Eine Mieterhöhung ist demnach erst 15 Monate nach Mietbeginn möglich und dann auch nur innerhalb der Grenzen, die die Mietpreisbremse in Berlin zuläßt. Eine Erhöhung um 100 € ist also nicht drin. Maximal 15 % = € 61,50.
Andererseits: Wenn der Vermieter aufgrund Deiner Weigerung den Befristungsgrund, also die Selbstnutzung doch aufrecht erhält, verlierst du die Wohnung. Willst Du die Wohnung weiter haben? Dann gehe auf das Angebot ein oder versuch, wenigstens noch einen kleinen Vorteil für Dich raus zu handeln.
Rechtlich läuft das dann darauf hinaus, dass ein Aufhebungsvertrag gemacht wird und Du einen neuen Vertrag mit der höheren Miete und neuer Befristung unterschreibst. Sollte er dann nach einem halben Jahr wieder daher kommen, dass die Wohnung nochmal ein halbes Jahr überläßt und nun wieder eine kräftige Erhöhung will, könntest Du das gleiche Spiel aber nochmal mitmachen, aber dann rechtlich gegen ihn vorgehen, denn dann sieht es so aus, als ob er die Befristung jeweils nur vorgeschoben hat.
Das könnte dann böse für ihn enden.
Danke für die Auszeichnung.
Eine derart kleckerweise Vermietung kann nicht im Sinne des Mieters sein. Da sollte man sich besser umgehend geeigneten Ersatz_Wohnraum suchen und auch finden.
Natürlich kann er fast jeden Preis fordern. Die Preisbindung ist ja abgelaufen.
Das ist das Gesetz von Angebot und Nachfrage
in Betracht käme die Mietpreisbremse - das musst Du aber selbst prüfen (anhand des Mietspiegels)
Der befristete Mietvertrag läuft aus
somit bedarf es erst einmal eines neuen Vertrages
zu beachten wäre da der Mietspiegel und die Kappungsgrenze,
verhandeln kannst du aber immer , je nach dem was es dir wert ist
Ich sehe das so das der Grund der Befristung, Eigenbedarf, nicht mehr besteht. Damit ist der Vertrag jetzt unbefristet.
Eine Mieterhöhung nur gem. den gesetzlichen Bestimmungen möglich.