Zusicherung - Einbürgerung - Dauert - Recht
Servus !
Wenn man nicht aus der aktuellen Staatsbürgerschaft entlassen werden muss, bekommt man trotzdem eine Zusicherung von der Behörde wo man den Antrag gestallt hat. Oder bekommt man direkt die Einbürgerungsurkunde??
Danke !
3 Antworten
zusicherung gibts nur wenn vor eibnbürgerung die Entlassung einzuleiten ist. Sonst direkt einbürgerung
Die Einbürgerungszusicherung ist ein Versprechen des deutschen Staates, dass Du eingebürgert wirst, wenn Du eine (vielleicht auch mehrere) bestimmte Bedingungen erfüllst. Wenn es solche Bedingungen nicht gibt (warum auch immer) erhältst Du direkt Deine Einbürgerungsurkunde und einen Händedruck, der aber rechtlich nicht relevant ist, und bist damit deutscher Staatsbürger.
Diese Antwort hättest Du Dir auch selbst eben können. Du kannst von einer deutschen Behörde doch nicht erwarten, dass sie eine Urkunde mehr als notwendig ausstellt, von Irrtümern abgesehen. ;-)
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.
Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt,* gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.* in dem Fall wird man nicht eingebürgert ;) da man ja schon 2 Staatler ist :))
ansonsten ....Du sollst ansonsten immer die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen, nachdem Du die Zusicherung erhalten hast .. außer im anderen Staat besteht keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren, oder
ein Land verweigert die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit. Dies ist gegenwärtig der Fall in Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.
Eine Einbürgerungsurkunde bekommt man dann nachdem die Prüfung positiv ausgefallen ist weil der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt hat.
2 sätze hätten gwereicht die Frage zu beantworten. deine 5 Absätze haben die Frage nicht beantwortet
Meine Frage war klar: ich bin nicht durch eine gemischte Ehe entstanden. Mein Antrag auf Einbürgerung ist bereits gestellt, wie geht das jetzt weiter falls meine Antrag positiv entschieden wird? Eine Zusicherung oder eine Einbürgerungsurkunde? Danke