Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

5 Antworten

ja, er hat alle Einbürgerungsunterlagen vorhanden, amtliche Einbürgerungsbestätigung von Einbürgerungsbehörde mit dem Siegel auf dem Firmenblatt, Einzahlungsquittung von 191 EURO, Kopie seines Antrages, noch irgendwelche Erklärungen Briefen vom Amt... ich würde sagen, er kann richtig nachweisen, dass er seinen Antarg gestellt hat.

(jemand hat privat nachgefragt)

Tibettaxi  27.12.2012, 19:20

191€ sind die Gebühr für ne Ablehnung.

was für einen Pass hat er ? ('Bezeichnung des Passes und Aufenthaltstitel)

staatenlos2 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 18:47
@Tibettaxi

Er hat blauen Staatenlosenreiseausweis mit Niedelassunsgerlaubnis. Geburtsort Almaaataa.

Welche Anlehnung? Wenn eine Ablehnung raus geht, dann muss Einbürgerungsamt das nur schriftlich auf dem Papier erlassen. Das nennt man Belehrung! Er hat bis her gar nicht bekommen. Das bedeutet über seinem Einbürgerungsantrag ist noch gar nicht entschieden worden. 191EURO hat er sofort eingezahlt in erstem Tag am 09.05.2005 bei der Abgabe seines Einbürgerungsantrages

Tibettaxi  28.12.2012, 20:16
@staatenlos2

Bei dehn meisten Behörden wird der Vorschuß in höhe der Ablehnmungsgebühr nur eingefordert wenn es von Anfang an nicht gut aussieht.

Zu weiterem hab ich nach deinen Beleidigzngen keinen Bock. Sucht euch nen dummen Anwalt und nervt hier nicht die Leute

Tja kurz: Da könnt ihr klagen bis der Arzt kommt. Ohne Antrag kann kein Bescheid erstellt werden (und wird er doch, so ist er rechtlich niemals gültig). Daher fehlt der Antrag, wieso auch immer, muss er halt nen neuen Stellen (was am Ende ja keine Nachteile mit sich bringen dürfte).

anon-2569670  24.12.2012, 18:04

aah! Beinah vergessen, er kann auch Klage auf Schadenersatz einlegen. Er bekommt sicher 3-4 Tausend und dieses Geld wird wieder in die künftigen Rechtsstreiten investieren... dann wird seine ganze Geschichte abgewiesen... verschwunden... und dann wieder Klage wegen Schadenersatz 3-4 Tausend und wieder...

staatenlos2 
Beitragsersteller
 24.12.2012, 02:25

nen neuen stellen... und wieder 11-Jahren warten bis er wieder zufällig "verlieren" wird. wir sind hier der Meinung er muss klagen, dadurch an die Nerven angehen... und wann alles rechtskräftig abgelehnt wird, nur dann einen neuen stellen. er wird sowieso nicht eingebürgert, dann wenigstens kann er an die Nerven angehen und seine Rache geniessen

anon-2569670  24.12.2012, 16:41
@staatenlos2

ja warum nicht, klagen klagen klagen... irgendwann wird alles rechtskräftig abgewiesen und danach einen neuen Einbürgerungsantrag stellen... und wieder gleiche Karrusel von vorne an klagen klagen klagen...

Er wird niemals eingebürgert! Aber dann tut er für seine Seele etwas gutes. Seine Unzufriedenheit Rache werden befriedigt. Die ganzen Schreiberei wirken auf ihn wie ein Eliksier auf die Seele und halten ihn lang und gesund am leben... lang zu leben, bedeutet aber, lang auf Staatskosten zu leben.... und so Deutschland schießt in eigene Tore selbst.

anon-2569670  24.12.2012, 16:47
@anon-2569670

In Indien hätten ihn schon längst eingebürgert..., hätte er dann alle in Ruhe gelassen, so jetzt hast du das endlich und jetzt verschwinde, lass dich hier nie wieder blicken...

Die Hand, die du nicht abschlagen kannst, muss du ergreifen. (alte Weisheit)

eine Bedingung eingebürgert zu werden ist :Aufgabe der bisherigen Staatszugehörigkeit!...Ausnahmen davon sind Z.B. für Türken möglich, welche eine Doppelstaatszugehörigkeit erhalten können, unter überprüfbaren Umständen.

dazu kommen weiterhin, keine eingetragenen Verurteilungen!(Strafen)

feste Arbeit mit ausreichendem Einkommen, Wohnung&&&&

nachgewiesene Deutschkenntnisse und aktuelle Wissensüberprüfung zur /über die BRD

dort erfährst Du mehr:https://www.jurion.de/de/search/do/1/100?q=Zuwanderungsgesetz#!doc:0:4763874/action:excerpt

Für Staatenlose gilt ein verkürzter Einbürgerungsvorgang. Bei Menschen die wegen eine Behinderung nicht in der Lage sind, den Test zu lernen, entfällt der Einbürgerungstest. Behinderungsgrad von 100% muss ja nicht gleich sein mit Lernunfähigkeit der Person. Völkerrecht seit 1945: Länder die der EU angehören, dürfen keine Menschen Staatenlos machen. Über diese Eckpfeiler steht keine Ausländerbehörde. Ob die auf die Person zutreffen, muss man vereinzelt prüfen.

Es existiert in der Bundesrepublik ein Kreis von Anwälte, die solche und identische Fälle unentgeltlich übernehmen. Grade Integrationsbüros kennen die Namen - aber auch Vereine gegen politischen Fundamentalismus (hierbei gegen "Rechts"), Übersetzungsbüros (obwohl schwieriger sofort den richtigen zu finden) und Parteibüros von Grüne und Linke.

Die Person kann auch direkt beim zuständigen Gericht die Einbürgerung einklagen. Ohne Anwalt. Kann das Anliegen direkt bei Gericht mündlich vortragen - daraus wird dann die Klageschrift erstellt.

Ob die Behörde vorsätzlich gehandelt hat oder nicht: als Staatenlos hat er nicht weniger Rechte.

staatenlos2 
Beitragsersteller
 26.12.2012, 00:58

ich habe nicht verstanden, was meinen Sie mit ihrer Antwort? Der ist schwergeistig behindert, Asperger Syndrom, paranoide Schizophrenie, 100 Grad geistige Behinderung.

Er geht uns schon an den Sack! Gibt es in Deutschland eine Möglichkeit einen Menschen weg zu sperren für immer, beseitigen lebenslänglich. Polizei kommt einfach, nimmt ihn mit und versteckt ihn irgendwo auf der Insel oder unter Erde im Bunker für nächste 40-50 Jahren, weil er relativ jung und gesund. Er wird bestimmt noch 50-60 Jahren leben. Kann man ihn irgendwie aus Deutschland raus schmeißen, z.B. nach China, Afganistan. Polizisten nehmen ihn in den Sack und werfen ihn irgendwo in Brasilien oder Tibet Pakistan raus... und das wars!

Natürlich weiß ich nicht, ob er für den ersten Antrag schon die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt hat. Falls diese nicht erfüllt waren, oder Ablehnungsgründe gegen eine Einbürgerung bestanden, so ist der erste Antrag als abgelehnt zu betrachten und ein neuer Antrag muss gestellt werden.

Ein Bedingung für eine Einbürgerung ist zum Beispiel: in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB)

in vielen anderen Ländern werden Kranke und Behinderte grundsätzlich nicht eingebürgert! Unmöglich! Aus dem Asylrecht ist keine Zwang zur Einbürgerung ableitbar!

In Deutschland gibt es Ausnahmeregelungen, die wohl angewendet werden könnten. Aber ich selbst stelle mir natürlich schon die Frage, warum ich jemanden in meine Familie aufnehmen soll, der sich zu Schade ist "Bitte" zu sagen. Auch mehrmals. Das sollte doch etwas mit "Liebe" (hier zu unserem Land) zu tun zu haben. Und die kann man nicht mit dem Anwalt erzwingen. Will er den "Titel" um mehr Leistungen zu bekommen?

anon-2569670  24.12.2012, 16:26

"ein neuer Antrag" hilft auch nicht, wenn man man unheilbar krank und 100 Grad schwerbehindert ist. Er erfüllt niemals schon die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Keiner Arbeitgeber gibt ihm einen Arbeitsplatz.

Außerdem deine Überlegungen... "nur Sozialhilfe kassieren"... er bekommt schon die ganze Zeit nur Sozialhilfe und wenn er eingebürgert wird, wird er weiter nur Sozialhilfe kassieren und wenn er nicht eingebürgert wird, wird er weiter nur Sozialhilfe kassieren. So oder so wird er weiter nur Sozialhilfe kassieren. Wo ist das Problem? Dann bekommt er den deutschen Pass, wird weiter nur Sozialhilfe kassieren und lässt uns alle in Ruhe.

Deshalb solche ähnliche Gedanken, nur auf Kosten des Steuerzahlers zu kommen, nur Sozialhilfe kassieren, führen zum Nix!

Ihn abzuschieben, scheint mir auch unmöglich! Staatenlos bedeutet staatenlos! Ihn zu töten, keiner wagt sich auf diesen Schritt. Und so bleibt er weitere 30-50-Jahren in Deutschland am Jammern und am Mitleid und wird immer weiter nur Sozialhilfe kassieren und irgenwann stirbt er und wird in der Müllverbrennungsanlage entsorgt (damit Staatskosten ersparren), weil ein Begräbnis ist auch auf Kosten des Steuerzahlres und kostet zu viel...

Was tun mit diesen Menschen, wir wollen sie nicht einbürgern, wir können sie nicht abschieben und wir dürfen sie nicht umbringen... (Jemand aus Mittelalter)

xadama  26.12.2012, 03:10
@anon-2569670

wir wollen sie nicht einbürgern, wir können sie nicht abschieben und wir dürfen sie nicht umbringen. Er bekommt Sozialhilfe, Wohnraum und Krankenversorgung. Manche dürfen ihn nicht nur ertragen, sondern müssen ihn ertragen. Er hat vielleicht sogar deutsche Freunde. Ist das nicht nett von uns Einwohnern der BRD? Ist das nicht genug?

Einbürgerung ist kein Recht, es ist ein Geschenk und ein Privileg. Ihrem Bekannten könnte es im Ausnahmefall zugestanden werden. Aber warum soll Deutschland diesen schwerbehinderten Menschen einbürgern? Aus Mitleid?

Würden sie ihn aus Mitleid auch zum Bundeskanzler wählen?

ggalina  26.12.2012, 06:31
@xadama

Ja aus christlichem Mitleid zu diesem armen schwerbehinderten schutzlosen Staatenlosen! warum doch nicht? Sie schreien doch überall, wir seien barmherzige Deutsche! Wir sind Papst...

Ja darum geht es hier, er hat in Deutschland schon alles, Sozialhilfe Krankenkasse wohnung kein Krieg... und jetzt will er noch dazu deutschen Pass! Was gibt es hier zu verachtendes, wenn ein staatenloser Deutscher werden will? Deutscher träumen zu wollen, bedeutet für sie Deutsche Arsc-loch-tum?

Und sie können ihm gar nicht machen, ihn nicht raus schmeißen und nicht umbringen! was machen sie dann mit ihm, mit ihnen? Hier geht es nur um 1800 Menschen?

Sie machen seine Klappe niemals zu und sie werden fordern und fordern, ihnen immer an die Nerven angehen, ihre gesundheit kaputt machen.

Sie müssen alle Staatenlosen entweder umbrimgen oder einbürgern! Es gibt keine dritte Option!

ggalina  26.12.2012, 06:39
@xadama

Sie Deutsche halten Staatenlosen für Hunde! Sie haben guten Frass, gute Wohnung, gute Spielplätze, ruhe... und sie müssen damit glücklich und zufrieden sein und nicht bellen, gib mir deutsche Staatsangehörigkeit... Auf noch mehr sind die Staatenlose-Hunde nicht würdig, ist es ihnen genug! Platz! Aus!

ggalina  26.12.2012, 06:41
@xadama

Alle Deutsche sagen uns immer, wofür sie deutsche Staatsangehörigkeit brauchen? Sie haben doch schon alles... Selbstverständlich wenn Deutsche uns Ausländer als Hunde betrachten, dann brauchen wir keine deutsche Staatsangehörigkeit. Wir haben wirklich einen guten sicheren Fraß, unser Bauch ist voll, gute Wohnung, gute Verpflegung, gute Krankenkassesachen, sicheres glückliches Leben... Nur aus dieser primitiven verachtenden Ansicht brauchen wir wirklich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Aber obwohl wir behinderte Staatenlose sind, haben wir auch Gehirn und Geist!

Deutsche Staatsangehörigkeit ist es eine geistige Sache. Wir wollen uns geistig zum Deutschland zugehören, Bundestag-, Europaparlamentwahlrecht bekommen und als Deutsche-Juden nicht als Staatenlose-Juden sterben... Ist es zu viel abverlangt? Oder müssen wir doch als Staatenlose-Juden sterben? Und was macht der Staat mit uns, wenn wir uns doch beharrlich ununterbrochen einbürgern lassen wollen werden?

xadama  30.12.2012, 09:52
@ggalina

Verdammt. Lesen Sie sich ihre eigene Antworten durch. Hassen sie Deutschland und Deutsche?

Trotzdem wollen sie eingebürgert werden oder wollen das andere in dieses "ekelhafte" Land eingebürgert werden?

Zur Einbürgerung ist es nötig dass man sich zu dem Land seiner Wahl bekennt. Man sollte sagen, ja ich will Deutscher werden, es gibt für mich kein besseres Land und keine bessere Alternative.

Warum sollen "Sie" also ein hassenswerter Deutscher werden? Ich und andere verachten keineswegs Staatenlose, auch wenn sie behindert sind.

Was ich aber wirklich verachte sind Menschen die mich beleidigen und trotzdem noch Liebe und Solidarität von mir erwarten. Wenn sie wollen, dass Sie jemand mag, seien sie nett. Und selbst dann hat kein Mensch ein eingebautes Recht von allen geliebt zu werden. Aber da sie selbst offensichtlich Deutschland und Deutsche in der Mehrzahl hassen und beleidigen, wissen sie selbst das dieses Recht nicht existiert. Ansonsten würde ein intelligenter Mensch mit gutem Beispiel vorangehen!

anon-2569670  30.12.2012, 15:27
@xadama

Ja, diese Staatenlosen sind alle so zusagen geisteskrank geistig beschädigt, geistig behinderte... dann geben sie ihnen deutsche Staatsangehörigkeit wie einem Geisteskranken!

Alle haben schon längst festgestellt, alle Staatenlosen sind geisteskranke Parasiten! Da braucht man nicht viel weiter zu reden! Es sind Dreckslebewesen in menschlicher Gestalt! Das steht fest!... Und jetzt geben sie diesen Psychophaten-Schweinen deutsche Staatsangehörigkeit!

Diese staatenlosen menschen-Schweinen haben gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie gesunde vorbildliche Einbürgerungsbewerber!

Freiheit Demokratie Rechtsstaat Menschenwürde Menschenrechte bedeuten, Geisteskranke Geistigbehinderte haben gleiche Grundrechte ihre geisteskranken geistig behinderten Handlungen zu entfalten zu verwirklichen wie Gesunde ihre gesunden Handlungen! Ungesunde haben gleiche Grundrechte auf ihr ungesundes Leben auf ihre ungesunde Existenz wie Gesunde auf ihr gesundes Leben! Ungesunde haben in sich nicht anders zur Verfügung als nur ihre ungesunden Handlungen! Das ist ihr Lebensdasein Bestimmung schweres Schicksal!

Von ihren ungesunden Handlungen geht keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit aus! Menschenrechte gelten nicht nur für Gesunde, Menschenrechte gelten auch für Ungesunde! Von Ungesunden die gesunden Handlungen abzuverlangen, sie dazu zu zwingen, ist Nötigung Freiheitsberaubung Verachtung Despotie..., führt nur zur deutschvolkstümlichen in deutscher Kultur fest verankerten Behindertenvernichtung!