Darf man bei der Behörde Bearbeitungsstand Abfragen?
Bearbeitungsstand über den bereits gestellten Antrag(Einbürgerung) abfragen, darf man? wenn ja dann wie kann man das am besten Formulieren?
5 Antworten
ja aber nur persönlich. am telefon werden sie dir kaum genaue auskunft geben. frag einfach wie weit dein antrag bearbeitet ist und du mit einer benachrichtigung rechnen kannst. und am besten persönlich vorsprechen.
Weil Behörden nicht berechtigt sind, anderen als dem Antragsteller Auskünfte über das Ersuchen zu erteilen, so lange sie nicht das Einverständnis des Antragstellers haben.
Das ist richtig. Jedoch kann man auch einen Brief schreiben und muss nicht persönlich dort erscheinen.
Hängt immer von der Behörde ab was ihnen lieber ist. Bei uns erhalten die Kunden ne Visitenkarte ihres Sachbearbeiters mit Telefon und EMail. Und alle 3 Monate mal naxhfragen ist ok. Schlimm sind Leute die jede woche nerven - das führt meist nicht zu schnellerer Bearbeitung. Und auch telefonisch werden Auskünfte gegeben (da ist eherr ne Zeit zu erhjalten als schriftlich)
man darf ... und es reicht formlos: sehr geehrte... ich möchte sie bitten mir eine kurze auskunft über den bearbeitungsstand meiner einbürgerung zu geben .. mfg
aber: die mühe kannst du dir schenken. entweder kommt die info erst nachdem der antrag schon wieder bei dir ist oder du kriegst ne standard-amtwortr wie "ist in bearbeitung"
letzteres kann aber auch daran liegen das es den Mitarbeitern verboten ist Zeiten zu nennen - wie z.B. bei der Stadt Hannover
Klar, dieses ist ein freies Land, man darf alles machen, was nicht verboten ist. Aber sinnvoll ist es nicht. Bei der Einbürgerung meiner Frau haben wir sogar einen Brief bekommen, dass wir von Nachfragen absehen sollten. Dadurch würde die Bearbeitung nicht schneller. Das glaube ich auch. Eine Nachfrage also nur stellen, wenn es um "Mord und Totschlag" geht, d.h. wenn es sehr dringend ist.
Folgenden Wortlaut schlage ich vor:
Wegen meines Einbürgerungsantrages vom ... möchte ich mich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen. Die Sache ist jetzt sehr dringend geworden, da ich erfahren habe, dass ich von meinem geliebten Heimatland wegen meiner demokratischen Gesinnung ausgebürgert worden bin. Es ist eine Fatwa gegen mich von unserem Obermufti erlassen worden, und ich fürchte um mein Leben.
Irgendeine gute Begründung für die Dringlichkeit musst Du schon geben ...
Ich würde nach frühestens 3 Monaten / dem Zeitraum der mir gesagt wurde einfach anrufen.
Oder ne Kurze Mail: Hallo, bitte teilern Sie mir den Sachstand meines Antrages mit
Fertig.
Nur nicht zu oft, das nervt
Danke Leute, ihr alle seid super
Klar darf man das.
... frage ich höflich nach dem Stand der Bearbeitung ...
Sag mal, sagst du immer dabei, dass du "höflich" fragst? Für den Fall, dass dein Gesprächspartner die Höflichkeit nicht erkennt?
Ne. Mit dem "höflich" das ist nur ein Vorschlag. Das kann man ebensogut weglassen.
Schaden kann es nicht.
Es gibt einen Kunden, der bei mir immer folgendermaßen nachfragt: "Guten Tag, der Herr. Darf ich untertänigst anfragen, ob..." und dabei macht er immer eine leichte Verbeugung. Ich überlege, ob ich ihm nicht mal antworten soll, "Ja, dürfen Sie. Machen Sie sich aber nicht die Hose dreckig, wenn Sie vor mir auf die Knie fallen!"
Ich meine, wenn man höflich fragen will, dann soll man's einfach tun und nicht erst vorher fragen, ob man auch höflich fragen darf. Das würde ja entweder bedeuten, dass er beim ersten mal nur "normal freundlich" fragt, ob er danach auch "höflich" anfragen könne oder er will mir zu verstehen geben, dass er gerade höflich anfragt, es aber nur deshalb extra dabeisagt, weil er glaubt, dass ich die Höflichkeit ansonsten nicht erkennen würde.
:-)
Könnte man fast glauben er will dich veräppel. Aber es gibt länder wo sowas extrem höflich ist.
Ist mir immer noch lieber als mich anschreien zu lassen
Das Gefühl habe ich auch. Deswegen tendiere würde ich empfehlen, gegenüber Beamten zwar nicht großkotzig aufzutreten, aber auch nicht unterwürfig. Immerhin will er ja "höflich" anfragen und nicht "höflichst".
Unter den Brief schreibe ich dann noch "Hochachtungsvoll"!
Kannst du machen. Aber nach dem aktuellen Knigge schreibt man das nicht mehr. Das sei antiquiert und unterwürfig. "Mit freundlichen Grüßen" genügt.
Es sei denn, du schreibst an den Papst oder einen König. Dann geht auch "Hochachtungsvoll".
Das hochachtungsvoll kann leicht als negativ ausgelegt werden. MFG ist völlig OK
Wieso denn nur persönlich?