Darf man bei der Behörde Bearbeitungsstand Abfragen?

5 Antworten

ja aber nur persönlich. am telefon werden sie dir kaum genaue auskunft geben. frag einfach wie weit dein antrag bearbeitet ist und du mit einer benachrichtigung rechnen kannst. und am besten persönlich vorsprechen.

AlicBa  01.06.2012, 01:12

Wieso denn nur persönlich?

kosy3  01.06.2012, 06:15
@AlicBa

Weil Behörden nicht berechtigt sind, anderen als dem Antragsteller Auskünfte über das Ersuchen zu erteilen, so lange sie nicht das Einverständnis des Antragstellers haben.

AlicBa  01.06.2012, 14:46
@kosy3

Das ist richtig. Jedoch kann man auch einen Brief schreiben und muss nicht persönlich dort erscheinen.

Tibettaxi  01.06.2012, 23:21
@AlicBa

Hängt immer von der Behörde ab was ihnen lieber ist. Bei uns erhalten die Kunden ne Visitenkarte ihres Sachbearbeiters mit Telefon und EMail. Und alle 3 Monate mal naxhfragen ist ok. Schlimm sind Leute die jede woche nerven - das führt meist nicht zu schnellerer Bearbeitung. Und auch telefonisch werden Auskünfte gegeben (da ist eherr ne Zeit zu erhjalten als schriftlich)

man darf ... und es reicht formlos: sehr geehrte... ich möchte sie bitten mir eine kurze auskunft über den bearbeitungsstand meiner einbürgerung zu geben .. mfg

aber: die mühe kannst du dir schenken. entweder kommt die info erst nachdem der antrag schon wieder bei dir ist oder du kriegst ne standard-amtwortr wie "ist in bearbeitung"

Tibettaxi  01.06.2012, 23:17

letzteres kann aber auch daran liegen das es den Mitarbeitern verboten ist Zeiten zu nennen - wie z.B. bei der Stadt Hannover

Klar, dieses ist ein freies Land, man darf alles machen, was nicht verboten ist. Aber sinnvoll ist es nicht. Bei der Einbürgerung meiner Frau haben wir sogar einen Brief bekommen, dass wir von Nachfragen absehen sollten. Dadurch würde die Bearbeitung nicht schneller. Das glaube ich auch. Eine Nachfrage also nur stellen, wenn es um "Mord und Totschlag" geht, d.h. wenn es sehr dringend ist.

Folgenden Wortlaut schlage ich vor:

Wegen meines Einbürgerungsantrages vom ... möchte ich mich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen. Die Sache ist jetzt sehr dringend geworden, da ich erfahren habe, dass ich von meinem geliebten Heimatland wegen meiner demokratischen Gesinnung ausgebürgert worden bin. Es ist eine Fatwa gegen mich von unserem Obermufti erlassen worden, und ich fürchte um mein Leben.

Irgendeine gute Begründung für die Dringlichkeit musst Du schon geben ...

Ich würde nach frühestens 3 Monaten / dem Zeitraum der mir gesagt wurde einfach anrufen.

Oder ne Kurze Mail: Hallo, bitte teilern Sie mir den Sachstand meines Antrages mit

Fertig.

Nur nicht zu oft, das nervt

HelpMePlz 
Beitragsersteller
 01.06.2012, 23:00

Danke Leute, ihr alle seid super

Klar darf man das.

... frage ich höflich nach dem Stand der Bearbeitung ...

kosy3  01.06.2012, 06:17

Sag mal, sagst du immer dabei, dass du "höflich" fragst? Für den Fall, dass dein Gesprächspartner die Höflichkeit nicht erkennt?

AlicBa  01.06.2012, 14:46
@kosy3

Ne. Mit dem "höflich" das ist nur ein Vorschlag. Das kann man ebensogut weglassen.

Tibettaxi  01.06.2012, 23:18
@kosy3

Schaden kann es nicht.

kosy3  02.06.2012, 04:09
@Tibettaxi

Es gibt einen Kunden, der bei mir immer folgendermaßen nachfragt: "Guten Tag, der Herr. Darf ich untertänigst anfragen, ob..." und dabei macht er immer eine leichte Verbeugung. Ich überlege, ob ich ihm nicht mal antworten soll, "Ja, dürfen Sie. Machen Sie sich aber nicht die Hose dreckig, wenn Sie vor mir auf die Knie fallen!"

Ich meine, wenn man höflich fragen will, dann soll man's einfach tun und nicht erst vorher fragen, ob man auch höflich fragen darf. Das würde ja entweder bedeuten, dass er beim ersten mal nur "normal freundlich" fragt, ob er danach auch "höflich" anfragen könne oder er will mir zu verstehen geben, dass er gerade höflich anfragt, es aber nur deshalb extra dabeisagt, weil er glaubt, dass ich die Höflichkeit ansonsten nicht erkennen würde.

Tibettaxi  02.06.2012, 21:52
@kosy3

:-)

Könnte man fast glauben er will dich veräppel. Aber es gibt länder wo sowas extrem höflich ist.

Ist mir immer noch lieber als mich anschreien zu lassen

kosy3  03.06.2012, 06:02
@Tibettaxi

Das Gefühl habe ich auch. Deswegen tendiere würde ich empfehlen, gegenüber Beamten zwar nicht großkotzig aufzutreten, aber auch nicht unterwürfig. Immerhin will er ja "höflich" anfragen und nicht "höflichst".

AlicBa  03.06.2012, 06:27
@kosy3

Unter den Brief schreibe ich dann noch "Hochachtungsvoll"!

kosy3  03.06.2012, 09:34
@AlicBa

Kannst du machen. Aber nach dem aktuellen Knigge schreibt man das nicht mehr. Das sei antiquiert und unterwürfig. "Mit freundlichen Grüßen" genügt.

Es sei denn, du schreibst an den Papst oder einen König. Dann geht auch "Hochachtungsvoll".

Tibettaxi  03.06.2012, 12:29
@kosy3

Das hochachtungsvoll kann leicht als negativ ausgelegt werden. MFG ist völlig OK