ohne Zusicherung vom Jobcenter Mietvertrag unterschreiben?
Wenn man einen Mietvertrag unterschreibt, ohne eine Zusicherung vom Jobcenter, weil sie die Wohnung für unangemessen halten (18€ drüber), darf man dann trotzdem den Mietvertrag unterschreiben und einen Antrag auf Übernahme stellen? mal lese ich man bekommt dann nichts übernommen, mal steht da man muss nur die Differenz von selbst bezahlen. Wie ist es nun?
5 Antworten
Unterschreiben darfst Du alles, haftest aber in erster Linie selbst für die Verpflichtung, die Du per Unterschrift eingegangen bist.
Beantragen kannst Du auch jederzeit alles. Ob der Antrag auch bewilligt wird, ist immer eine andere Frage.
Ich würde in diesem Fall empfehlen, den Mietvertrag nicht ohne Vorliegen der papierschriftlichen Kostenübernahmezusicherung des JC zu unterschreiben.
Du kannst mit dem Jobcenter absprechen ob Du die 18 € selbst aufzahlen darfst.
Wenn Du den Mietvertrag dennoch einfach so unterschreibst, kriegst Du nach meinem Kenntnisstand (vorerst nur) die bisherige Miete weitergezahlt. Mehr jedoch (zunächst) nicht.
Wende Dich ggf. an eine Beratungssstelle vor Ort oder etwaigenfalls an einen Anwalt.
Das kommt auf den individuellen Umstand an !
Erst einmal käme es darauf an, ob man schon min. 25 ist und wo und mit wem man zusammen lebt.
Denn wenn man unter 25 noch bei den Eltern wohnt, dann gibt es verschärfte Voraussetzungen zu beachten, würde man da ohne vorherigen Antrag und Bewilligung einfach einen Mietvertrag unterschreiben, dann würde man vom Jobcenter nicht einen Cent für die Miete bekommen.
Dann würde man max. seinen zustehenden Regelbedarf wie bei den Eltern bekommen, abzüglich evtl. anrechenbarem Einkommens.
Würde man aber min. 25 sein, oder darunter schon eine Zeit in einer eigenen Wohnung leben und dann innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters ohne Zusicherung umziehen, dann würde man max. seine alte bewilligte Miete weiter gezahlt bekommen.
So könnte sich dann erst einmal die eigene Zuzahlung erhöhen, weil man dann nicht den max. möglichen Betrag für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bekommen würde.
Auch würde man keine finanzielle Hilfe für den Umzug geben, keine evtl. Hilfe für Renovierungen, ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde es im Regelfall auch nicht geben und eine evtl. spätere BK - Nachzahlung müsste man wahrscheinlich auch selber übernehmen.
Wenn man aus dem Zuständigkeitsbereich ohne Zusicherung wegziehen würde, dann würde man zwar die dort geltende max. KDU - bekommen können, aber auch hier würde es dann kein Darlehen usw. geben.
Zudem würde man erst einmal im neuen Zuständigkeitsbereich eine Meldeadresse benötigen, damit der Antrag dann überhaupt bearbeitet werden würde.
Bekommst du denn außer deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt auch anteilig etwas für die Miete gezahlt ?
Wichtig ist erst einmal, dass du die Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum schriftlich vom Jobcenter hast.
Wie gesagt, wenn du diese unter 25 nicht haben würdest, dann würdest du für deine Miete erst einmal nichts bekommen.
Wenn du aber einen Mietvertrag unterschreibst, bevor das Jobcenter das OK für die angemessenen Kosten gegeben hat, dann würdest du im Normalfall nur das für deine Miete bekommen, was dir das Jobcenter schon bewilligt hat, also z.B. deine derzeit zu zahlende Miete.
Da du aber noch gar keine eigene Wohnung hast und ggf. für die Miete bei deinen Bekannten gar nichts bekommst, würdest bzw. müsstest du dann den max. angemessenen Betrag für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete vom Jobcenter bekommen.
Ich würde das Risiko aber nicht eingehen und mir eine passende Wohnung suchen, denn dann kann es auch sein das dir das Jobcenter eine Erstausstattung versagt und auch ein evtl. benötigtes zinsloses Darlehen für die Kaution nicht bewilligt.
Bevor du das mit dem Jobcenter nicht geklärt hast und bei Zusage das schriftlich bekommst, also das du diesen Differenzbetrag selber zuzahlen kannst und es keine sonstigen Auswirkungen hat, die ich schon genannt habe, würde ich dir vom unterschreiben des Mietvertrags abraten.
"darf man dann trotzdem den Mietvertrag unterschreiben und einen Antrag auf Übernahme stellen?"
Dürfen ja - nur darf das Jobcenter die Übernahme dann komplett verweigern. Das man die Differenz selbst zahlt ist zwar möglich aber nur mit vorheriger Zustimmung. Wenn es nicht gestattet wird, dann wird da auch nix übernommen. (Einzelfallentscheidung aber du hattest da schon deine Aussage)
Und dann stehst du blöd da
damit dürfte die Wohnung zu groß sein, das Amt zahlt nur eine gewisse Größe und Miethöhe, incl. NK. Das muss aber vorher abgeklärt werden, sonst kann es in die Hose gehen, und die zahlen nix
die 18€ wirst du übernehmen müssen.
die Wohnung ist 8qm unter dem Höchstsatz einer Person, nur die miete ist 18€ zu hoch
Benötigt trotzdem die vorherige Zustimmgun ;)
Dürfen ja aber im schlimmsten Fall zahlt das Jobcenter gar nichts und dann bleibt man auf den Schulden sitzen.
Ich bin unter 25, jedoch habe ich ein schreiben vom Jobcenter das ich mir eine eigene Wohnung holen darf, weil es im Elternhaus nicht geklappt hat. Derzeit wohne ich vorübergehend bei Bekannten. Wenn ich den Mietvertrag jetzt ohne Zustimmung vom JC unterschreibe, bekomme ich dann trotzdem keinen Cent, trotz des Schreibens vom JC eine eigene Wohnung haben zu dürfen?