Zusatzvertrag für Küche in Mietwohnung?
Vor 3 Jahren habe ich eine Wohnung ohne Küche bezogen. Habe mich damals mit dem Vermieter darauf geeinigt das ich eine Neue Küche Kaufe und er mir 50 € im Monat Miete nachlässt.
Genau so steht es im extra Zusatzvertrag für die Küche: Nach Beendigung des Mietverhältnisses geht die Küche an den Vermiter über und über eine Abstandszahlung und Zustand der Küche wird nach Beendigung des Mietverhältnisses der Küche entschieden.
Im November bekam ich plötzlich die Kündigung wegen Eigenbedarf. Habe auch eine neue Wohnung gefunden und ziehe demnächst aus. Nun soll ich meine Küche mitnehmen und noch knapp 2000 € bezahlen, waren dann die 50 € in 3 Jahren. Sorry, aber ich habe doch damals eine Vertrag gemacht und der Vermieter hält sich nicht an den Vertrag. Steht doch ganz klar drin das die Küche nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter übergeht. Was soll oder kann ich machen, klar Küche kann ich mitnehmen, aber dann noch 2000 € bezahlen für Vertragsbruch ? Ich bitte euch um Hilfe und Ratschläge.
Ach ja, die Küche hat mich 7000 € gekostet da ich damals dachte ich Wohne länger wie 3 Jahre im Haus. Doch dann kam die Kündigung wegen Eigenbedarf.
Vielen DANK
4 Antworten
Schildere deinem Vermieter das alles schriftlich und erwähne auch, dass du im Fall eines Vertragsbruches anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wirst.
Setz ihm eine Frist, in der er dir ein Angebot für die Küche machen kann. Danach nimmst du dir einen Anwalt.
Das wird so nicht gehen.
Lt. dieser Zusatzvereinbarung geht die Küche in das Eigentum des Vermieters über. Es muss noch eine Abstandszahlung vereinbart werden. Diese muss auch angemessen sein.
Wenn die Küche noch in einem ordentlichen Zustand ist und die Geräte alle noch gut funktionieren, kannst Du von etwa 40 % Abschreibung ausgehen. Demnach wäre die Küche also noch 4200 € wert.
Mit Einbauküche hättet ihr für die Wohnung 50 € mehr Miete, also seit Beginn rund 1800 € mehr bezahlt. Die bisherige Abnutzung/Abschreibung fällt also voll zu Euren Lasten. Sie wurde mit den 50 € pro Monat abgegolten, auch wenn dieser Betrag nach der oben angestellten Rechnung nun nicht ausreicht.
Eine gerechte Abstandszahlung durch den Vermieter liegt also nun bei rund 4000 €. Stattdessen hat er Euch 3000 € geboten.
Auf dieser Basis nun könnt ihr überlegen, was ihr macht:
1. Beharrt darauf, dass die Küche ihm gehört und dass er mindestens noch 3000 bis 4000 € bezahlt. Das könntet ihr wohl auch in einem Gerichtsprozess durch setzen. Dazu wäre es nötig, dass der Zustand der Küche beim Verlassen der Wohnung genau aufgenommen wird.
2. Verhandelt über das Mitnehmen der Küche. Ihr habt ursprünglich 7000 € bezahlt und davon hat Monat für Monat der Miete 50 € erstattet. Macht jetzt also etwa € 1800,-. Zahlt ihm diesen Betrag und nehmt die Küche mit und ihr seid vermutlich besser dran, als wenn ihr für die neue Wohnung vielleicht wieder 7000 € oder mehr ausgeben müßt. Da seid ihr vermutlich besser dran, als wenn ihr Euch in einen Gerichtsprozess stürzt, dessen Ende nicht wirklich absehbar ist.
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Aber warum sollte ich mich an einen Vertrag halten und knapp 2000 € bezahlen und die Küche mitnehmen oder er hält sich nicht an den Vertrag ? Weil wenn ich die knapp 2000 € bezahle dann kommen noch kosten für den Ausbau und wieder Einbau und ich muss noch neue Elemente dazu kaufen weil sie in der neuen Wohnung nicht passt. Auch eine Neue Arbeitsplatte wird benötigt. Somit bin ich gleich mal auf 4500 € für meine Alte/Neue Küche. Da ich bald ausziehe kann ich mit einem Gerichtsprozess nichts anfangen, kalr dann danach wenn der Umzug vorbei ist aber muss es soweit kommen. Er möchte die Küche nicht haben aber die knapp 2000 €...echt clever. Da im Vertrag nicht drin steht welche Küche oder mit Geräten stelle ich eine andere günstigere Küche rein......dann habe ich meinen Vertrag erfüllt mit Küche und brauch nichts dazu bezahlen.....weiß ist echt Böse aber irgendwie habe ich doch auch rechte. Reicht schon das ich nach 3 Jahren gekündigt wurde, habe die Wohnung so eingerichtet wie ich wollte, die teuere Küche gekauft und nun so ein Stress.
Ach ja, der Zustand der Küche ist Neuwertig, Geräte haben volle Funktion und sind von AEG.
Aber warum sollte ich mich an einen Vertrag halten
Wenn Du Dich an den Vertrag hältst, läßt Du die Küche dort und erstreitest Dir notfalls vor Gericht den Ablösebetrag.
oder er hält sich nicht an den Vertrag ?
Vielleicht, weil immer noch Vertragsfreiheit gilt, also eine neue Vereinbarung könnte eine alte ablösen und weil man vielleicht nicht auf Prinzipien rumreiten will?
Weil wenn ich die knapp 2000 € bezahle dann kommen noch kosten für den Ausbau und wieder Einbau und ich muss noch neue Elemente dazu kaufen weil sie in der neuen Wohnung nicht passt. Auch eine Neue Arbeitsplatte wird benötigt. Somit bin ich gleich mal auf 4500 € für meine Alte/Neue Küche.
Das würde ich mir vom damaligen Küchenlieferanten genau ausrechnen lassen. Nicht gesagt, dass es 4500 € sind. Vielleicht sind es nur 2500 €. Das teuerste ist sicher die Arbeitsplatte. Bei den neuen Schränkchen, Fronten und ggf. Passleisten geht es eher um ein paar Hunderter. Erst wenn Du das genau weißt, kannst Du beurteilen, ob es besser ist, die Küche auszubauen und wieder einzubauen und ergänzen zu lassen oder die alte gar nicht erst zu übernehmen und eine neue zu kaufen. Übrigens der Aus- und Wiedereinbau wäre ein typischer Auftrag für das portal "MyHammer". Damit wird diese Arbeit gleich viel günstiger. (Eigene Erfahrung.)
Da ich bald ausziehe kann ich mit einem Gerichtsprozess nichts anfangen,
Keine Sorge, der Gerichtsprozess findet erst hinterher statt. So schnell sind die nicht.
Da im Vertrag nicht drin steht welche Küche oder mit Geräten stelle ich eine andere günstigere Küche rein......dann habe ich meinen Vertrag erfüllt mit Küche und brauch nichts dazu bezahlen.....weiß ist echt Böse aber irgendwie habe ich doch auch rechte.
Aber nicht solche. Da würdest Du Dich wahrscheinlich schmerzhaft ins Knie schießen.
und nun so ein Stress.
Mieterschicksal. Ein Grund, warum sich viele bei so niedrigen Zinsen eine eigene Immobilie kaufen.
Ach ja, der Zustand der Küche ist Neuwertig,
Ob der aufmerksame Vermieter das auch so sieht?
Geräte haben volle Funktion und sind von AEG.
Mag sein, dass sie noch funktionieren. Aber sie sind nicht von AEG, sondern von Electrolux. Meine Erfahrungen damit haben dazu geführt, dass die Marken AEG und Electrolux nicht mehr in meine Wohnung kommen und wenn sie noch so angepriesen und noch so günstig wären. Derzeit habe ich allerdings auch noch die Marke Zanussi "im Test", ebenfalls Electrolux. Bin mal gespannt, wann die aussteigen und wie es dann mit Service aussieht.
Hallo,
an einen Vertrag sollte man sich halten, da ich aber die genaue Gesetzgebung nicht kenne, würde ich Dir Raten, einen Anwalt aufzusuchen.
Die Gebühren für einen Anwalt berechnet sich nach Streitwert.
Der Mieterschutzbund ist empfehlenswert. Das kostet ca. 70,- bis 80,- € im Jahr.
was du tun sollst? du forderst von deinem vermieter eine vertragsgerechte abstandszahlung für die küche und lässt sie in der wohnung oder nimmst sie ohne bezahlung an den vermieter mit. lass dich da mal von einem anwalt beraten.
Sagte am Dienstag noch zu das er 3000 € bezahlt und gestern das ich die Küche mitnehmen soll und 2000 € bezahle für die gesaparten 50 € in 3 Jahren.
Habe ich schon...bringt nichts.
Bin am überlegen die Küche mitzunehmen und NICHTS bezahle....habe dadurch nur Stress.
Oder stelle irgend eine Küche rein da ja nicht im Vertrag drin steht um welche Küche es sich handelt, mit oder OHNE Geräte steht nich drin.