Was ist mit Einbauküche nach Wohnungskündigung durch Vermieter?

7 Antworten

Dann biete sie in Inseraten-Portalen zum Kauf an, wenn du noch Geld dafür haben willst. Der Vermieter muss sie nicht nehmen.

AndyuMeli 
Beitragsersteller
 02.03.2017, 05:37

Danke, habe ich mir auch schon überlegt, aber es ist so schade, denn passt perfekt rein...(Dachwohnung)

3 Wochen Kündigung, da Vermieter Haus verkauft.

Der Verkauf ist in der Regel kein Kündigungsgrund.

Sollte der zukünftige Eigentümer Eigenbedarf anmelden, ist es dessen Sache zu kündigen.

Die Küche war und bleibt allerdings in jedem Fall ein Problem, dass Du selbst lösen musst (Verkauf, Umbau, Sperrmüll).

Hallo, zunächst gibt es eine Regel: wenn eine Wohnung verkauft wird, dann muss der Mieter nicht unbedingt ausziehen . Zwingend ist das nur bei Eigenbedarf. Da lohnt es sich vielleicht mal mit einem Mieterschutzverein oder einem Rechtsanwalt zu reden.

Nun zur Küche. Das musst du direkt mit dem Vermieter aushandeln, ob er dir die Küche abkauft oder ob der nächste Mieter die übernimmt. 

Da kannst Du höchstens den Hauskäufer fragen, ob er bereit ist die Küche zu übernehmen.

Oder setze sie in die Zeitung. Wenn keiner sie will, bleibt Dir nichts anderes übrig, als die Küche mit umzuziehen.

Die Einbauküche ist dein Eigentum. Der Vermieter muss diese nicht übernehmen.

Wenn du ausziehst, musst du diese dann auch mitnehmen.