Zusage zum Grundstückskauf bindend?
Hallo! Ich habe folgendes Problem: Wir haben ein Grundstück in einer kleinen Gemeinde und wohnen dort auch. Die Nachbargrundstücke (3 an der Zahl) haben jahrelang niemanden interessiert. Als der ehemalige Verwalter starb, hat sich die Eigentümerin der Grundstück auf die Suche nach Käufern gemacht und erstmal uns als direkte Anwohner angesprochen. Wir entschieden, dass wir das direkt angrenzende Grundstück kaufen wollen. Preis wurde verhandelt, Notar wurde in die Spur geschickt. Es gab einige kleiner Verzögerungen, weil die Grunstücke in den vergangenen Monaten umbenannt wurden, kein aktueller Grundbuchauszug vorlag, etc. Wir als Käufer kümmerten uns um alles, um dem Notar zuzuarbeiten. Während dieses Zeitraums stand ich mit der Verkäuferin in E-Mail Kontakt. Sie sagte mir zu, wenn uns Unterlagen fehlen, würde Sie sich darum kümmern usw. Für uns war klar, dass wir das Grundstück kaufen und nur noch der Notarvertrag endlich unterschrieben werden müsse. Zwischenzeitich teilte sie uns mit, dass sie zusätzlich einen Makler beauftragt hätte und wer zuerst käme, mahlt zuerst. Jetzt bekam ich am Freitag eine E-Mail, dass Sie an jemand anderen verkauft, weil der alle drei Grundstücke nehmen würde. Es täte ihr leid, aber die Bank säße ihr im Nacken. Nachdem wir uns die ganze Arbeit gemacht haben, kann Sie denn einfach sagen, Sie hat einen anderen Käufer? Also ist von dem ganzen NICHTS bindend gewesen? Sie hat doch geschrieben, dass derjenige, der zuerst kommt, das Grundstück bekäme. Und das wären doch wir... Weiß jemand Rat?
10 Antworten
Diese Frage kann nur das Notariat beantworten indem es bestätigt, daß von der Verkäuferin eine Teilungsurkunde des Grundstücks unterschrieben wurde! Falls das nicht der Fall sein sollte habt ihr schlechte Karten, wenn der Neukäufer das ganze Grundstück auf einmal kauft ! Der Bank ist das auch lieber, denn sie hat dann nur einen Verhandlungspartner und dem Notariat wahrscheinlich auch, weil sie dann weniger Arbeit haben ! Es gibt ja auch formlose Kaufvorverträge ! Habt ihr den keinen gemacht ??
Habt ihr keinen Vorvertrag gemacht?
Wahrscheinlich eher nicht, da die Grundstücke wie benannt nicht benannt werden konnten.
Denn dann hätten sie gleich den notariellen Vertrag machen können?
Auch mündlcihe Verträge sind bindend und wenn sie ja Mails haben, dass sie an sie verkaufen wollte..können sie das vor Gericht einklagen. Ich würde an ihrer Stelle umgehend einen Rechtsanwalt hinzuziehen! MfG wildy
Nicht bei Grundstücksgeschäften.
ohh ok dass es bei Grundstücksverkäufen anders sein soll, wußte ich nciht..würde aber auf jeden Fall einen Anwalt fragen.
Grundstücksübertragungen bedürfen immer einen notariellen Vertrag - die mündliche Zusage reicht nicht aus, dass dadurch auch schon Eigentumsrechte an dem Grundstück erworben werden.
Falls aber im Vertrauen auf die mündliche Zusage schon irgendwelche Ausgaben entstanden, kann versucht werden, diese dem Anbieter in Rechnung zu stellen.
Dann hat der Fragesteller seine Tätigkeit for nothing gemacht und Lehrgeld bezahlt
Du hast per email die schriftlichen Verhandlungen über den Verkauf an dich? Sie hat mit dir schriftlich über den Verkauf an dich/euch "gesprochen"?
Schau mal bei deinen emails ob da explizit was über den Verkauf drinnen ist.
PS:Sorry für das duzen übrigens, aber in dem Forum macht das irgendwie jeder ;)
Wird aber schwer zu belegen sein, ob die Kosten dem Verkäufer anzulasten sind, denn der Käufer hat dies ja ausschließlich im Eigeninteresse gemacht und für seinen Nutzen.
Das die Erwartung nicht erfüllt wurden, ist in dieser Konstellation dann nur noch ärgerlich und lehrt einen wieder mal nicht an die Ehre der Menschen zu glauben.