Wer zuerst kommt mahlt zuerst? Ebay Kleinanzeigen?
Angenommen ich stellte als Privatanbieter für 100€ ein Produkt bei eBay Kleinanzeigen ein. Es meldet sich Kaufinteressent A, ist mit dem Preis aber nicht zufrieden. Ich teile ihm mit, dass ich ihm auf 80€ entgegenkommen kann, es kommt erstmal keine Antwort zurück. In der Zwischenzeit meldet sich Kaufinteressent B und fragt, ob das Produkt noch da ist. Ich antworte, dass es einen Interessenten gibt, ich mich aber melden würde, falls man sich nicht einig wird.
Frage 1: Darf ich Interessent B fragen, wie viel er zahlen würde und wenn er mehr als Interessent A zahlt, es ihm verkaufen? Muss ich Interessent A, bevor ich es an Interessent B verkaufe, informieren und fragen, ob er doch mehr bezahlen will? (Macht dann vielleicht den Eindruck einer Erpressung).
Frage 2: Darf ich das Produkt, wenn Interessent A mit dem Angebot von 80€ nicht zufrieden ist, an Interessent B verkaufen und Interessent A sagen, dass ich jemand höher Bietenden gefunden habe oder muss ich es Interessent A verkaufen, weil er früher dran war?
Kurz und knapp ist meine Frage, ob ich willkürlich verkaufen darf an wen ich will, auch, wenn mit einem potentiellen Käufer schon fast ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre (im Sinne von, dass über einen Preisvorschlag gesprochen wurde), oder bekommt es derjenige der als erstes dran war?
12 Antworten
es bekommt der, der bezahlt! Ich habe schön öfter Dinge zum Verschenken reingestellt. Die meisten haben sich nah dem ersten Kontakt nicht wieder gemeldet.Also hat es der bekommen, der sich den Artikel abgeholt hat. Da wird nichts zurückgelegt oder aufgehoben. Das schreibe ich auch in der Anzeige!
Zu beiden Fragen: Ja, darfst du.
Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde darfst Du nicht an einen anderen verkaufen.
Wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, dann darfst Du an einen anderen Verkaufen.
Während der „Verhandlungsphase“ liegt noch kein Kaufvertrag vor. Erst wenn sich beide Parteien über den Kauf geeinigt haben. (Also wenn man sich auf einen Preis geeinigt hat.)
Wenn Man also als Verkäufer schreibt: „Für 80 € ist es Deins“, und der Käufer antwortet: „Ok, ich komme das morgen abholen“, dann ist das ein Kaufvertrag.
Da es sich um einen Privatverkauf handelt darfst du an den Verkaufen an den du verkaufen willst, wenn dir von Kaufinteressent A die Nase nicht passt darfst du an B verkaufen.
Wenn A sich nicht meldet hat er auch kein interesse, wie lange sollst du denn warten? 2 Wochen? 3 Wochen? 3 Jahre?
Eine Frage wieviel es kostet und ein Angebot ist noch kein Kaufvertrag.
Stimmt. Der Kaufvertrag kommt damit zustande, dass das Angebot angenommen wird.
Ein gültiger Kaufvertrag kommt durch gegenseitige (konkrete) Willensbekundung zum Kauf zustande, egal ob mündlich oder schriftlich. Sobald der Käufer also sagt / schreibt ich nehme es für Betrag XY und der Verkäufer sagt ich verkaufe es dir auch für XY ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen. Davor darf man mit jeder beliebigen Person so lange verhandeln wie man will.