Zurückzahlung des Bildungsgutscheins vom Arbeitsamt nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage?
Hey Leute,
Bin seit Monaten mit meinem Arbeitgeber vor Gericht. Dieser hat mich schon zweimal gekündigt und die Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Diesmal hat er aber gegen das Urteil Berufung eingelegt. Habe seit September 2021 schon keine Lohnzahlungen mehr von ihm erhalten. Seit Dezember 2021 beziehe ich Arbeitslosengeld I. Vor kurzem habe ich mit meiner zuständigen Betreuerin gesprochen und Sie hat mir den Bildungsgutschein zum Berufskraftfahrer ausgestellt. Dieser dauert ca. 6 Monate und ist sehr teuer.
Mein Anwalt sagte mir jetzt das ich die Arbeit wahrscheinlich wieder aufnehmen müsse wenn mein Arbeitgeber dies während des Verfahrens wünscht.
Meine Frage wäre jetzt:
Was mache ich wenn ich wieder aufgefordert werde zu arbeiten?. Oder die Kündigung für unwirksam erklärt wird? Dann bin ich ja praktisch wieder dort angestellt und ich hätte keine Zeit die Ausbildung vortzusetzen.
Muss ich die Berufskraftfahrer Ausbildung dann abbrechen und die entstanden kosten die durch den Bildungsgutschein gedeckt wurden tragen?
2 Antworten
Mittlerweile könnte man dieses Arbeitsverhältnis auch als unzumutbar ansehen. Dann müsste der Anwalt aber eben nicht auf Wiedereinstellung klagen, sondern auf Abfindung
Vielen Dank für die schnelle Antwort erstmal:) Werde ihn mal gleich anrufen und ihn drauf ansprechen.
das versteh' ich nicht . bei der Sachlage könntest du doch auch freiwillig "aus eigenen Stücken" kündigen, um deiner Berufung als Berufskraftfahrer nachzukommen und eben dann auszuüben . . Warum dann der Stress und die Kosten mit dem Krampf vor dem Arbeitsgericht .. (?!) .. du willst doch sowieso aufhören .. oder was willst du jetzt erreichen ..
Ja ich will da aufhören. Es geht zurzeit noch um die Abfindung Löhne seit September die nicht gezahlt wurden. Deshalb wäre es ein Fehler wenn ich kündige.