Zurückzahlung des Bildungsgutscheins vom Arbeitsamt nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage?

2 Antworten

Mittlerweile könnte man dieses Arbeitsverhältnis auch als unzumutbar ansehen. Dann müsste der Anwalt aber eben nicht auf Wiedereinstellung klagen, sondern auf Abfindung

John4747 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 12:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort erstmal:) Werde ihn mal gleich anrufen und ihn drauf ansprechen.

das versteh' ich nicht . bei der Sachlage könntest du doch auch freiwillig "aus eigenen Stücken" kündigen, um deiner Berufung als Berufskraftfahrer nachzukommen und eben dann auszuüben . . Warum dann der Stress und die Kosten mit dem Krampf vor dem Arbeitsgericht .. (?!) .. du willst doch sowieso aufhören .. oder was willst du jetzt erreichen ..

John4747 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 13:13

Ja ich will da aufhören. Es geht zurzeit noch um die Abfindung Löhne seit September die nicht gezahlt wurden. Deshalb wäre es ein Fehler wenn ich kündige.