KÜNDIGUNG durch Arbeitgeber in der Ausbildung - Unterhalt zahlen?
Hallo, meine Tochter befindet sich im 3 Lehrjahr, also im letzten Lehrjahr. Sie geht unregelmäßig in die Schule (unentschuldigt) und glänzt auch mit Abwesenheit bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser ist jetzt soweit, sie zu kündigen. Außerdem hat sie eine eigene Wohnung? Wir als Eltern sind fassunglos und wissen nicht, wie es bzgl Unterhaltsleistungen weitergehen soll. Wer ist für die Wohnung verantwortlich, wer ist für den Unterhalt verantwortlich?
8 Antworten
Wenn sie aus eigenem Verschulden ( möglicherweise gerechtfertigt ) vor Abschluss ihrer Ausbildung gekündigt wird, so wäret Ihr als Eltern prinzipiell mit Ende des Ausbildungsverhältnisses auch aus Eurer Unterhaltspflicht schon raus. ( entsprechend der Möglichkeit der Verwirkung weiterer Unterhaltsansprüche )
Für die Wohnung wäre sie dann primär erst mal als Mieterin selbst verantwortlich, AUSSER Ihr Eltern hättet eine Bürgschaft im Rahmen der Anbiederung dieses Mietvertrages dem Vermieter gegeben. Dann kann der Vermieter Dich / Euch durchaus in Ersatzleistung nehmen.
Der Ausbildungsbetrieb KANN ein Ausbildungsverhältnis zwar nicht ganz so "einfach" kündigen, aber wenn Fehlverhalten bereits mehrfach abgemahnt wurden, betrieblich eine Unzumutbarkeit bestätigt werden kann und / oder das Ausbildungsziel aufgrund zu hoher Fehlzeiten grundlegend nicht mehr erreicht werden kann ( Ausschluss der Prüfungszulassung ) , so ist eine vorzeitige Kündigung durchaus möglich.
Und dann steht sie da ohne Kohle. Nix von der Agentur für Arbeit wegen 12 Wochen Sperrzeit und ALG II wird auch ein Spiessrutenlauf für Eure Tochter. Zumal nach dort geltenden Regeln als "U25" zu betrachten...also wird wieder auf Euch Eltern geschaut und überprüft, ob Ihr zu Unterhalt fähig und verpflichtet seid.
Habt Ihr daheim zur Not denn wenigstens noch zeitweise ein Zimmer frei ? ( für den Fall, das sie wirklich aus der Ausbildung fliegt und ihre WHG nicht halten kann )
Bis zum Abschluss ihrer Ausbildung hätte die Tochter noch einen Unterhaltsanspruch an euch, wenn
- ihr eigenes Einkommen + Kindergeld ihren "Bedarf" nicht vollständig decken würden
- und ihr entsprechend "leistungsfähig" zum Unterhalt wärt.
Sollte sie die Ausbildung aber selbstverschuldet abbrechen, so könnte ihr Unterhaltsanspruch dadurch "verwirken".
Wer ist für die Wohnung verantwortlich, wer ist für den Unterhalt verantwortlich?
Derjenige, der den Mietvertrag unterzeichnet hat....
Warum ist ihr Verhalten so? Faulheit, Probleme.....?
Für die ist der zuständig, der sie angemietet hat. Wenn sie gefeuert wird und über 25 ist muss sie halt Grundsicherung/Hartz IV beantragen.
Bis zur Erstausbildung sind zwar die Eltern Unterhaltspflichtig. Aber nicht unbegrenzt oder, wenn die Tochter sich nicht bemüht oder so was.
Ich kann eure Ängste gut verstehen als Mutter. Es ist schlimm, wenn man ein Kind entgleiten sieht und hilflos zusehen muss.
Ihr könnt jetzt halt nur versuchen, sie hinzubringen und abzuholen und auf sie einzuwirken. Unterhalt müsst ihr keinen zahlen bei Abbruch der Ausbildung und wenn ihr nicht für die Wohnung gebürgt hat, ist das auch ihr Problem, so weit sie volljährig ist.
Ihr müsst ihr klar machen, dass ihr das Ernst meint, dass es kein Geld mehr gibt von euch, wenn sie rausfliegt und musst das auch durchziehen, so hart das fällt. Ihr muss klar sein, ihr meint es ernst.
Falls ihre Wohnung von euch gemietet ist, kündigt sie sofort nach Rauswurf. Sie kann ja wieder bei euch einziehen, wenn sie nicht mehr dort wohnen kann. Oder sie kümmert sich selbst um Alg2.
Sie muss dann wahrscheinlich komplett auf die Schnauze fallen, bevor eine Einsicht möglich ist. Ich wünsche euch echt viel Kraft und Stärke, das durchzustehen.
Wen sie gekündiegt ist werden ihre Problem erstmal anfangen den Alg 1 und 2 gibte s erst in 3 moanten damit sollte sie dan schon aufwachen wen sie NAchdenkt ihr e kumpels sind dan auch weg zum großen teil.Wen sie dan aufgewacht sein sollte kann sie versuchen die ausbildung wo anders fortzusetzen .Aber Unterhalt und kindergeld bekomt sie dan nicht wen sie in keiner ausbildung ist. Nur unter 18 müste noch unterhlalt gezhalt werdne aber so nicht.
Vieleicht wird ihr die demütigung ausreichen wen sie mit gutscheinen einkaufen mus .
Nur solltet ihr ihr kein geld geben wen sie die 3 moantsperre hat den dan lehrnt sie nur was.