gehalt trotz kündigung bekommen

10 Antworten

Hallo astaronhbs!

Ich möchte Dir dazu ein BAG-Urteil empfehlen, dann dürfte der Sachverhalt für Dich klar werden.

BAG v. 13. 10. 2010 - 5 AZR 648/09:

"Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden. Orientierungssätze: 1. Die Berufung des Arbeitnehmers auf den Verfall des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Vergütung aufgrund tariflicher Ausschlussfristen ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die dem Arbeitgeber die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglicht hätten. 2. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird. 3. Erhält der Arbeitgeber anderweitig Kenntnis vom Überzahlungstatbestand, muss er seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer angemessenen Frist, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen. Er muss nach Kenntnis von der Überzahlung ohne schuldhaftes Zögern Schritte zur Rückforderung einleiten und den Sachverhalt zügig, jedoch ohne Hast aufklären. Der Arbeitgeber hat dazu im Prozess vorzutragen, wie er nach Kenntniserlangung vorgegangen ist, welche Einzelschritte er wann unternommen hat und aus welchen Gründen diese wie lange gedauert haben. 4. Unterlässt es der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers, den Arbeitgeber darüber zu unterrichten, dass bei der Vergütungsberechnung ein Fehler unterlaufen ist, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 in Verb. mit § 241 Abs. 2 BGB in Betracht. Dessen Fälligkeit setzt die Kenntnis des Arbeitgebers von der Überzahlung voraus."

Das will zusammengefasst heißen: Die zu viel bezahlte Vergütung musste vom Arbeitnehmer zurückgegeben werden.

Ich denke, das sollte auch der Maßstab für Dich sein!

Dich von dem Geld verabschieden. Drei Monate Gehalt beziehen, das grenzt an vorsätzlichen Betrug.

eluutz  25.11.2011, 10:21

Für einen Betrug muss man aktiv handeln. Wenn du jetzt auf die Idee kommen solltest, mir regelmässig Geld zu überweisen, ist es deine Aufgabe, für die Rückabwicklung zu sorgen. Ich bin natürlich zur Kooperation verpflichtet (kann aber unter Umständen Kosten geltend machen für den Verwaltungsaufwand).

Qosmio  25.11.2011, 10:34
@eluutz

Hab ja auch geschrieben dass es daran grenzt.

Einzelfahrer  25.11.2011, 10:57
@Qosmio

Wenn überhaupt, dann wäre es Unterschlagung.

dir anhören was ersagt und zur not einen anwalt einschalten.

Hi astaronhbs!

Natuerlich gehst du zum Gespraech! Es ist alleine der Fehler der Firma wenn sie dir 3 Mal volles Gehalt bezahlen obwohl du nicht mehr angestellt bist.

Ich kann mich da an einen Vorfall erinnern der meinem Nachbarn passiert sein soll: Er hatte ploetzlich eine Ueberweisung in Hoehe von 8.000 Euro bekommen und wusste nicht wieso. Er hat sich anschliessend seinen Ex-Chef kontaktiert und ihn auf den vermeindlichen Fehler hingewiesen. Die Moral der Geschicht: Nach Anwalts-hin&her wurde entschieden, dass er das Geld theoretisch behalten duerfte - hat es aber atuerlich zurueckgegeben!

Liebe Gruesse

Zu dem Termin solltest du hingehen. Wenn die Kündigung rechtmässig ausgesprochen wurde und dir das zuviel überwiesene Gehalt nicht zusteht (du müsstest das in deiner Gehaltsabrechnung sehen), wirst du den zuviel gezahlten Betrag zurückzahlen müssen. D.h. selbst wenn du nicht hingehst, kannst du das Geld nicht einfach behalten.