Zur Siphonreinigung als Mieter verpflichtet?
Bin ich als Mieter verpflichtet regelmäßig meinen Siphon ab zuschrauben und von innen zu reinigen? Der Sohn meines Vermieters sagte dies gerade mit dem Kommentar, das wäre wie Boden wischen.
Was sagt Ihr?
Danke schon mal.
9 Antworten
"Bin ich als Mieter verpflichtet regelmäßig meinen Siphon ab zuschrauben und von innen zu reinigen?"
Regelmäßig vielleicht nicht. Aber spätestens dann wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließt.
Dazu muß man nicht immer den Siphon abschrauben. Diverse Rohrreinigungsmittel oder der einfache "Pömpel" tun es auch.
Danke für das Sternchen. Aber wie gesagt, wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließt solltest Du den Siphon, mit den Dir zur Verfügung stehenden Mitteln, reinigen.
Ja natürlich Du.
Soll der Vermieter kommen und Deinen Dreck wegmachen.?
Dann laß ihn aber auch gleich den Staub in den Einbauschränken wischen...
Das kann keiner verlangen, Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.Du mußt aber wenn Der Abfluß nicht mehr richtig abläuft dafür zu sorgen das Er wieder frei wird.Dann kanst Du das Ding abschrauben,oder mit einem Pümpel wieder frei machen.Da das keiner Kontrolieren kann,Auch wenn Er das gerne Möchtewürde ich nicht lange Streiten.Der Vermieter hat keine Möglichkeit zur Kontrolle,Er hat in deiner Wohnung nichts zu suchen.
Hey man wird ja gleich angefahren ;-). Natürlich reinigen wir unseren Siphon regelmäßig und sorgen dafür, dass es nicht zu einer Verstopfung kommen kann. Mir war nur nicht klar, dass ich dazu verpflichtet bin.
Natürlich bist du dazu nicht verpflichtet, genauso wenig, wie er dir vorschreiben kann, wie oft du deine Fenster zu putzen hast.
Was manche Vermieter sich so einfallen lassen ...
Der Verursacher einer eventuellen Verstopfung muss natürlich für den Schaden aufkommen, aber der Vermieter kann ihn nicht verpflichten, das Ding regelmäßig zu säubern.
Und wenn das Ding dann zugeknastert ist, muss dann wieder ein Handwerker ran. Das soll dann wieder der Vermieter blechen. Dann nenne ich mal eine seltsame auslegung von Rechten und Pflichten.