Fensterreinigung
Hallo, ich wohne seit über einem Jahr in einer Dachgeschoß-Maisonettewohnung. In der oberen Etage lassen sich die Fenster (eine Art Lichtkuppel) bauartbedingt nicht von innen aussen reinigen. D.h. entweder nur übers Dach oder durch Teleskop oder Lift von externen Reinigern. 2x im Jahr erfolgt eine professionale Fenterreinigung veranlasst durch den Eigentümer. Gestern bekam ich die BK-Abrechnung. Die Kosten der Reinigung wurde auf mich umgelegt. Ist dies Rechtens, wenn es bauartbedingt dem Mieter gar nicht möglich ist, die Fenster selbst zu reinigen?
9 Antworten
es gibt da noch was , schreiben sie den Vermieter an unnd achten auf das angebots datum er muss sich von verschidenen firmen angebote rein holen ich stelle mir mal vor das der vermieter den 1 besten und teuersten genommen hat war bei ihnen die Fensterputz firmen und haben sich die fenster angesehen
dann schlage ich ihnen vor sie lassen sich unverbindlich 4 angebote machen und halten diese dagegen der vermieter darf nicht willküürlich durch fesmde firmen ihre Geldbörse expplodieren machen sie 4 gegen angeboten und kürzen sie die rechnung und gehen damit zum Mieter verein 1 beratung kosten los jahres beitrag mit anwalt 50 euro im jahr
Es kommt darauf an, was im MV vereinbart wurde. Die BEschaffenheit hat damit nichts zu tun. MfG
sind sie eigentümer der Wohnung dann ist das ihr problem , Fenstestreichen von ihnnen ist ihr problem die fenster von außen zu streichen ist der vermieter verpflichtet es kann sein das sie das von innen bezahlen müssenwas haben sie bezahlt bei uns hätten sie 60 euro bezahlt
Das ist rechtens, wenn das so im Mietvertrag vereinbart wurde, ansonsten nicht...
Wenn das im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, ist das so, ja...
Das wird sicher ganz genau im Mietvertrag stehen wer für die Pflege der Wohnung aufkommt. Aussenreinigung der Fenster ist sicher noch ein spezielles Thema. Idealer weise auch mal eine Rechtsberatung einholen, falls man argumentieren kann das es ein Teil des Dachs ist. In meiner Reinigungsfirma http://www.fritschireinigungen.ch nutzen wir spezielle Teleskopwischer zur Fenstereinigung, was deutlich günstiger kommt als herkömliche Geräte.
Nunja wie soft ist dies im Mietvertrag nicht geregelt. Und bei Besichtigung habe ich mir um eine Fensterreinigung auch keinen Kopf gemacht. jemand hat mir erzählt, dass wenn bauartbedingt keine Reinigung durch den Mieter selbst möglich ist, dass dies der Eigentümer auf eigene Kosten veranlassen muss. Aber ist das wirklich so?( Unter uns: Normalerweise müsste der Architekt hier antanzen, damit er mal sieht, was er sich ausgedacht hat aber dies ist ein anderes Thema).