Ist das Anbringen von Fussbodenleisten Aufgabe des Vermieters?
Unsere Mieter fordern von uns nach einem 3/4 Jahr Mietzeit das nachträgliche Anbringen von Fussbodenleisten - bei der Wohnungsübergabe war hiervon keine Rede (die Mieter behaupten natürlich anderes. Die Mieter sind auch der Meinung, dass wir als Vermieter dazu verpflichtet wären. Sind sie im Recht?
6 Antworten
hallo, wenn im Übergabeprotokoll nicht eindeutig vermerkt ist das du Fußbodenleisten anbringen musst gibt es auch keine rechtliche Grundlage die dich dazu verpflichtet. Der Mieter übernimmt die Wohnung wie besichtigt. Wenn bei Vertragsunterzeichnung nicht schriftlich vereinbart wurde das die Leisten noch angebracht werden ist das ganz alleine das Problem des Mieters... Wenn er auszieht muß er dir sogar noch nachweisen das die Fußbodenleisten bei Übernahme der Wohnung nicht angebracht waren wenn er das im Ramen der Wohnungsübergabe nirgends schriftlich vermerken hat lassen, das die Leisten vorher nicht angebracht waren. Diese Seite dürfte dir eventuell weiterhelfen... http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
naja wenn das ganze vor Gericht gehen sollte bist du relativ auf der sicheren Seite wenn schriftlich nichts vereinbart wurde, da letztlich Aussage gegen Aussage steht. In diesem Fall ist dann der Mieter in der Beweispflicht, da er ja die Möglichkeit hatte bestehende Mängel schriftlich festhalten zu lassen. Wenn der Mieter ständig irgendwelche Kleinigkeiten findet die ihm nicht passen könntest du sie unter Umständen auf ihn umlegen, das setzt aber eine generelle Regelung im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen voraus. Dieser Link könnte dir dabei eventuell helfen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm
hier eine vernünftige Antwort zu finden, wird nicht ganz einfach sein. Soweit ich weiss, gehören Sockelleisten nicht zur Grundausstattung einer Wohnung. Hier kommt es auch drauf an, was, oder ob überhaupt im Mietvertrag auf einen Bodenbelag Bezug genommen wird. Bei einem Parkett oder Laminatboden sollte es eventuell schon dazugehören, weil diese meist schwimmend verlegt sind und hierfür einen Abstand von 0,5 - 1,0cm von der Wand haben. Hier könnte z.B. Waschwasser eindringen und den Boden beschädigen. Bei einem Teppichboden kann es eigentlich egal sein.
Woher weißt du, dass Sockelleisten nicht zur Grundausstattung einer Wohnung gehören? Die Wohnung hat Dielenfussboden.
für mich gehört das zur wohnung... aber ein muß kann das nicht sein.
schmarrn - steht was im vertrag hat err recht, sonst soll er s.... gehen
Nein, ich glaube nicht, dass sie im Recht sind. Wenn die Wohnung bei Vertragsschluss keine Fußbodenleisten hatte und die nachträgliche Anbringung nicht abgesprochen war / schriftlich festgehalten wurde, dann brauchst Du keine zu installieren. Der Mietgegenstand ist so wie besichtigt.
Hallo, danke für deine Antwort. Im Übergabeprotokoll wurde wie gesagt nichts vermerkt, sie behaupten, dass dies mündlich abgesprochen wurde - was nicht so war. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür aber nicht...? Diese Mieter sind ziemlich nervig und ich glaube sie haben ganz doll Langeweile. Denen fällt ständig etwas (Kleinigkeiten) ein und sie sind glaube ich der Meinung, dass wir als Vermieter sie bedienen müssen...