Siphon bei durchgerosteten Gewinde auf eigene Kosten ersetzen?
Hallo,
ich habe entdeckt, dass zwei Gewinde meines metallenen Waschbeckensiphons teilweise stark durchgerostet bzw. bröselig sind (Wasser ist stark kalkhaltig)- das Siphon ist jedoch nicht undicht. Meine Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, dem Vermieter dies zu melden (da ja noch kein Schaden) und ob ich die Kosten für den Ersatz eines Siphons selbst tragen muss.
Ich habe eine Kleinreparaturklausel im Mietvetrag, die besagt: "Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reperaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z. B. Installationsgeräte für Wasser, Strom, Gas etc.) hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 150,00 EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind." Auf einem anderen Portal habe ich herausgefunden, dass die Kosten beim Vermieter liegen würden (bei undichtem Siphon) und die Kleinreparaturklausel nicht greift, da es sich in diesem Fall bei einem Siphon nicht um einen Gegenstand handelt, der einem häufigen und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt ist. Stimmt das?
Wer muss zahlen- ich als Mieter oder mein Vermieter?
Oder fällt dieser Umstand gar unter "Schönheitsreparatur", da kein Schaden da ist?
Muss ich das überhaupt melden?
Ich wäre sehr sehr dankbar über eine fachkundige, möglichst juristisch-fundierte Antwort.
Herzlichen Dank!
2 Antworten
Stimmt das?
Ja, das stimmt. Hier ist allein der Vermieter in der Pflicht.
Du solltest unbedingt den Vermieter informieren und diesen bitten, binnen zwei Wochen die/eine Reparatur / Instandsetzung zu beauftragen.
Das ist keine KR, die mieterseitig zu tragen wäre.
Du bist sogar verpflichtet, diese /eine mögliche Havarie dem Verm. zur Kenntnis zu geben (Schadenminderungspflicht).
Nein, Du bist doch nicht schuld und Deine Kündigungsfrist würde auf jeden Fall jetzt schon 6 Monate andauern.
Natürlich ist hier keinerlei Zusamenhang herstellbar. Bleib ruhig. Verfahre wie von mir aufgezeigt und alles wird/ist gut.
Das mit dem Syphon, ob Kleinreparatur oder nicht, ist eine zweischneidige Sache.
Eigentlich ist man auch als Mieter verpflichtet den Syphon beizeiten selbst zu reinigen. U. a. dadurch, dass man ihn abschraubt komplett reinigt und dann wieder rein setzt. Damit wäre das Teil tatsächlich im Gebrauch des Mieters, der dran rum schrauben muss.
Andererseits verlangt auch so eine einfache Sache gewisse Kenntnisse im Sanitärbereich und nicht jeder Mieter ist dazu überhaupt in der Lage, den Syphon sachgerecht zu demontieren und dann wieder dicht zu montieren. Bei meinen Mietern würde ich mir gut überlegen, wem ich das zutraue und wem nicht.
In Deinem Fall würde ich sagen, teile den Schaden dem Vermieter mit, damit er sich das mal ansehen kann. Ein Syphon ist recht preisgünstig auszutauschen und wird den Vermieter nicht umbringen. Ein Wasserschaden, womöglich durch Dich verursacht, kann hingegen sehr viel teurer sein und gerade in einer Phase, in der er die Wohnung verkaufen will, geradezu ein Verkaufskiller sein.
Lass es den Vermieter ansehen. Er soll selbst entscheiden. Vielleicht denkt er sich, dass es besser ist, die Sache seinem Nachfolger zu überlassen. Wenn er nichts macht, bist Du auf jeden Fall aus dem Schneider, auch wenn das Ding ganz durchrostet.
Vielen Dank! Jetzt kommt noch ein anderer Sachverhalt dazu. Ende Dezember hat mich mein Vermieter, mit dem ich eigentlich bisher ein sehr gutes Verhältnis habe, informiert, dass er die Wohnung verkaufen möchte, sich aber darum bemühen will, einen Käufer zu finden, der die Whg. nicht als Eigennutzung, sondern Inverstion kaufen möchte, sodass ich weiter in der Wohnung zu Miete wohnen kann. Es ist wahrscheinlich ein eher verrückter Gedanke, aber kann mir mein Vermieter aus diesem o.g. "Schaden" einen Strick drehen und mir früher als gesetzlich erlaubt kündigen? Ich wohne bereits in der Wohnung seit 6 Jahren.